Die Versäumung der Online-Übermittlungspflicht der Rechnungsdaten ist mit noch höheren Geldstrafen verbunden als bisher, da die ungarischen Vorschriften immer strenger werden. Daher ist es für die Stabilität und die Einhaltung der Vorschriften für alle Unternehmen jetzt besonders wichtig, ihren Meldepflichten bzgl. der Online-Datenübermittlung besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Was wird sich im Bereich der Versäumung der Online-Übermittlungspflicht der Rechnungsdaten ändern?
Ab August 2024 erhöhte sich die Strafe für die Versäumung der Online-Übermittlungspflicht der Rechnungsdaten von 500 000 HUF auf 1 Million HUF pro Rechnung. Das bedeutet, dass jede unvollständige oder fehlerhafte Datenübermittlung ein erhebliches finanzielles Risiko für die Unternehmen bedeuten kann.
Der neue Steuerprüfungsplan des ungarischen Finanzamtes (NAV) und die Einführung des E-Umsatzsteuer-Systems sind ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Steuerbehörde der Qualität der Online-Rechnungsdaten im Jahr 2025 besondere Aufmerksamkeit schenken wird. Nach Angaben des Finanzamtes flossen im Zuge solcher Prüfungen im Jahr 2024 fast 30 Milliarden Forint in den Haushalt, und der Trend zeigt, dass fas Finanzamt in Zukunft noch strenger und gezielter gegen die Versäumung der Online-Übermittlungspflicht der Rechnungsdaten vorgehen wird.
Warum ist die Einschaltung eines Steuerberaters so wichtig?
Ein erfahrener Steuerberater hilft Ihnen nicht nur dabei, Fehler bei der Rechnungsstellung und bürokratische Hürden seitens des Finanzamtes zu vermeiden, sondern auch IT-Entwickler bei der Integration von Rechnungsstellungssystemen unterstützen. Mit der Einführung des E-Umsatzsteuer-Systems und M2M (Machine-to-Machine) Lösungen ist die Zusammenarbeit zwischen Steuer- und IT-Experten noch wichtiger geworden.
Warum ist dies für alle Unternehmen wichtig?
- Das E-Umsatzsteuer-System ermöglicht einen automatischen Datenabgleich, so dass nicht nur die fehlerhafte Datenübermittlungen, sondern auch Abweichungen zwischen den Daten der Umsatzsteuererklärung, den Online-Rechnungsdaten, den Importdaten und den Online-Kassendaten ein Risiko für den Steuerzahler bedeutet.
- Die digitalisierten Instrumente des Finanzamtes können selbst den kleinsten Fehler aufdecken, sei es ein Schreibfehler oder das Fehlen von Daten.
- Die nicht rechtzeitige Umsetzung einer einzigen Gesetzänderung kann zu schwerwiegenden finanziellen Verlusten führen.
- Nicht nur das ungarische Finanzamt, sondern auch die EU widmet der Digitalisierung des Mehrwertsteuersystems für internationale und lokale Transaktionen große Aufmerksamkeit (ViDA).
Die Rolle des Steuerberaters an der Seite der IT-Entwickler
Eine unkoordinierte Zusammenarbeit zwischen IT-Entwicklung und Steuer-Compliance führt häufig zu kostspieligen Fehlern. Wie die Vorschriften des Finanzamtes zur Integration der Online-Übermittlung der Rechnungsdaten, der E-Umsatzsteuer- und der M2M-Systeme zeigen, erfordert die Zusammenarbeit von IT und Steuern gemeinsames Know-how.
Unsere Steuerberater können Ihnen in den folgenden Bereichen bei der Verbesserung der Datenübermittlung helfen, damit Sie die Versäumung der Online-Übermittlungspflicht der Rechnungsdaten vermeiden:
- Befolgung neuer Rechtsvorschriften und Richtlinien
- Überwachung der Einhaltung von Meldepflichten
- Prüfung und Sicherstellung der Konformität der Rechnungsstellungssysteme
- Überprüfung der Bereitstellung von Rechnungsdaten auch auf Vollständigkeit, um sicherzustellen, dass sie den Steuervorschriften entsprechen
- Überprüfung des Rechnungs-XML aus steuerlicher Sicht, Vorbereitung der erforderlichen Korrekturen
- Interpretation der erhaltenen Fehlermeldungen und Erstellung von Korrekturvorschlägen
- Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
- Abgleich von Umsatzsteuererklärungen und Online-Datenübermittlungen (Ausgangs-, Eingangs-, Gesamtrechnungen)
- Herstellen einer M2M-Verbindung
- Entwicklung von fertigen M2M-Lösungen, E-Umsatzsteuer-Systemen, anpassen an Ihr Unternehmen
Unser Expertenteam hilft Ihnen, Strafen und Bußgelder für die Versäumung der Online-Übermittlungspflicht der Rechnungsdaten zu vermeiden und Ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.