05.06.2025

Fiskalvertretung bei WTS: fiscalrep.hu ist jetzt online

Unterstützung für Unternehmen aus Drittländern beim Markteintritt in Ungarn

fiscalrep.hu

Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, die weder eine feste Niederlassung noch einen Sitz innerhalb der EU haben, sind verpflichtet, einen Fiskalvertreter zu beantragen, um steuerpflichtige Umsätze in Ungarn – beispielsweise den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen – durchführen zu können. Der Fiskalvertreter verwaltet die ungarischen steuerlichen Angelegenheiten seines Auftraggebers in Bezug auf die Umsatzsteuer und weitere Compliance-Pflichten.

Fiscalrep.hu ist die neue offizielle Website der WTS FRS Kft., einer Firma der WTS-Gruppe, die speziell für Unternehmen aus sogenannten Drittländern (Nicht-EU-Staaten) entwickelt wurde. Ziel ist es, einen transparenten, sicheren und rechtskonformen Markteintritt in Ungarn zu ermöglichen. Die Website is viersprachig, erreichbar in Englisch, Deutsch, Ungarisch und Chinesisch.

Wie kann Sie WTS unterstützen?

Die Website fiscalrep.hu stellt die umfassenden Fiskalvertretungsleistungen von WTS vor, darunter:

  • Durchführung der ungarischen Umsatzsteuerregistrierung und weiterer Compliance-Prozesse
  • Erstellung und Einreichung monatlicher und vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Kommunikation mit der ungarischen Steuerbehörde (NAV) in ungarischer Sprache
  • Unterstützung bei der internationalen Umsatzsteuererstattung
  • Sicherstellung der vollständigen administrativen Compliance sowie individuelle steuerliche Beratung
Warum fiscalrep.hu?

Mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Steuerberatung und der Einhaltung regulatorischer Vorschriften in Ungarn bietet WTS praxisnahe Unterstützung für ausländische Unternehmen, die auf rechtliche Sicherheit und effiziente Prozesse Wert legen. Über fiscalrep.hu erhalten internationale Unternehmen detaillierte Informationen, einfache Kontaktmöglichkeiten und praxisorientierte Handlungsempfehlungen.

Unsere Experten bieten:

  • Individuelle steuerrechtliche Beratung
  • Vollumfängliche Finanz- und Administrationsdienstleistungen
  • Kontinuierliches Monitoring gesetzlicher Änderungen im Bereich der Fiskalvertretung in Ungarn
Fachwissen und rechtliche Updates von WTS

Ab dem Jahr 2025 gelten neue gesetzliche Anforderungen für Fiskalvertreter in Ungarn. Gemäß der Änderung des Gesetzes CLI von 2017 über die Steuerverwaltungsordnung müssen alle Fiskalvertreter, die bereits im Oktober 2023 oder Februar 2024 im offiziellen Register der ungarischen Steuerbehörde (NAV) aufgeführt waren, ab dem 1. Januar 2025 diese neuen Voraussetzungen erfüllen.

Die Experten von WTS beobachten kontinuierlich alle relevanten rechtlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Fiskalvertretung. Neben der Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der Vorschriften informieren wir auf fiscalrep.hu auch regelmäßig über alle wichtigen Änderungen.

Das Team der WTS FRS Kft. verfügt über umfangreiche Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung im Bereich der Fiskalvertretung. Wir können Sie auch als ständiger Vertreter vor der ungarischen Steuerbehörde unterstützen, Umsatzsteuererklärungen erstellen, Sie bei der Einhaltung besonderer Rechnungslegungsvorschriften in Ungarn unterstützen oder Umsatzsteueranalysen und Beratung zu internationalen und inländischen Transaktionen durchführen. Erfahren Sie mehr über uns auf fiscalrep.hu!

Kontaktieren Sie uns!

Sie haben Fragen zu WTS Klient Ungarn oder zu unseren Inhalten? Lassen Sie es uns wissen und füllen Sie unser kurzes Kontaktformular aus. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.