Strategische Gesichtspunkte der Umstellung auf IFRS
03.04.2017
Neu im Jahr 2017 ist, dass jede Gesellschaft in Ungarn, die zur Wirtschaftsprüfung verpflichtet ist, die Buchhaltung und Bilanzierung nach IFRS erstellen kann. Die Option zur vorgeschriebenen Rechnungslegung nach internationalen Standards, die bis jetzt nur für börsennotierte Gesellschaften oder Kreditinstitute bestand, ist nun für einen größeren Unternehmenskreis möglich. Auch unter den KMU-s sind zahlreiche Firmen
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