07.04.2017

Erklärung zur Umweltschutzproduktgebühr: Einreichefrist für das erste Quartal rückt näher

Der 20. April ist im Hinblick auf die Regelung der Umweltschutzproduktgebühr ein wichtiges Datum in Ungarn. Dann nämlich muss die Erklärung zur Umweltschutzproduktgebühr für das erste Quartal eingereicht werden. 

Worauf muss im Zusammenhang mit Erstellung der Erklärung zur Umweltschutzproduktgebühr für das erste Quartal geachtet werden?

Für 2017 hat sich hinsichtlich der Regelung der Umweltschutzproduktgebühr in Ungarn nichts daran geändert, dass der ungarischen Steuerbehörde die Erklärung zur Umweltschutzproduktgebühr grundsätzlich vierteljährlich und auf elektronischem Weg zugesendet werden muss. Die zu entrichtende Summe zur Umweltschutzproduktgebühr ist ebenfalls bis zum 20. April zahlbar. Über das Formular 17KTBEV kann die Erklärung zur Umweltschutzproduktgebühr für 2017 eingereicht werden. Der Vordruck kann von der Internetseite der ungarischen Steuerbehörde auf ungarischer Sprache heruntergeladen werden.

Abgesehen von einigen geringfügigen Änderungen stimmt das Formular 17KTBEV vom Aufbau her im Wesentlichen mit dem Vordruck der Erklärung zur Umweltschutzproduktgebühr aus dem Vorjahr überein.

Beim Ausfüllen des Formulars ist es aber wichtig, die ab 1. Januar 2017 gültigen Änderungen zur Regelung der Umweltschutzproduktgebühr zu beachten.

So kann z.B. ab 2017 in Ungarn unter anderem auch bei Autobussen und Lieferwagen eine Produktgebührenpauschale gezahlt werden. Dadurch fällt bei Kraftfahrzeugen im Hinblick auf die Bestimmung der zahlungspflichtigen Umweltschutzproduktgebühr das mühsame Zusammenstellen der gebührenpflichtigen Gütergruppen (z.B. Akkumulatoren, Schmieröle, Gummireifen) weg, mit dieser Option kann die langwierige administrative Arbeit vermieden werden. Hierbei muss in der Erklärung zur Umweltschutzproduktgebühr nur die Stückzahl der Kraftfahrzeuge und die dazugehörigen Umweltschutzproduktgebühr-Kennziffern angegeben werden und das Program bestimmt automatisch die Höhe der zu zahlenden Umweltschutzproduktgebühr-Pauschale.

Im Zusammenhang mit den obigen Angaben ist beim Ausfüllen der Erklärung wichtig, dass die Kennziffern zur Umweltschutzproduktgebühr (KT-Kennziffer bei den produktgebührenpflichtigen Produkte bis auf die Verpackungsmaterialien) genau bestimmt werden. Selbstverständlich gilt dasselbe auch für die Umweltschutzproduktgebühr-Kennziffern bei Verpackungsmaterialien (CSK-Kennziffer). Da sich seit 2017 in Ungarn in beiden Bereichen die Kennziffern verändert haben, empfehlen wir Ihnen, die Anlage Nr. 1 der Durchführungsverordnung (Regierungserlass 343/2011) zu beachten, damit die bis zum 20. April einzureichende Erklärung für das 1. Quartal bereits die neuen und aktuellen Kennziffern beinhaltet.

Hinsichtlich der Erstellung der Erklärung zur Umweltschutzproduktgebühr muss desweiteren auch beachtet werden, dass ab 2017 in Ungarn Plastikkühltaschen und -kühltüten nicht mehr als Plastikeinkaufstaschen gelten, sondern als Plastikverpackungsmaterial. Demzufolge reduzierte sich die bisherige Produktgebühr von 1.900 HUF/kg (6 EUR) auf 57 HUF/kg (0,18 EUR).

Darüber hinaus muss ab 2017 für die zur Mülltrennung benutzten Plastiksäcke und für biologisch abbaubares Plastikverpackungsmaterial (Grundmaterialien stammen vollständig aus erneuerbaren Quellen) keine Umweltschutzproduktgebühr entrichtet werden. Trotzdem besteht weiterhin die Verpflichtung, für diese Produkte eine Erklärung einzureichen. 

Warum ist der 20. April in Ungarn noch wichtig? 

Für diejenigen, die zur Entrichtung der Umweltschutzproduktgebühr verpflichtet sind, und sich hierbei für 2016 für die individuelle Abfallentsorgung entschieden haben, ist für die Erklärung zur Umweltschutzproduktgebühr der 20. April 2017 auch der vorgeschriebene Einreichungstermin.

Des weiteren müssen die ungarischen Landwirte, die zur Zahlung einer Produktgebührenpauschale berechtigt sind, obwohl sie keine Verpflichtung zur Einreichung einer Erklärung oder zum Führen von Nachweisen haben, die Produktgebührpauschale für 2016 bis zum 20. April des Folgejahres leisten.

Erklärung zur Umweltschutzproduktgebühr

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