22.02.2017

Die Höhe der Gewerbesteuer kann je nach Jahr und Ortschaft abweichen

Iparuzesi-ado-merteke

Die Höhe der Gewerbesteuer in Ungarn ist ein jährlich wiederkehrendes Thema, mit dem wir uns spätestens bei den Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten vor der Erstellung der Jahresabschlüsse befassen müssen. Das ungarische Gesetz Nr. C von 1990 über die Lokalen Steuern – umgangssprachlich oft nach der betroffenen Steuerart „einfach” als Gewerbesteuergesetz genannt – enthält unter anderen auch die Vorschriften zur Gewerbesteuer.

Die Höhe der Gewerbesteuer
  • Bei einer mit ständigem Charakter ausgeführten Gewerbetätigkeit beträgt die Obergrenze der Jahreshöhe der Steuer 2%.
  • Bei einer mit zeitweiligem Charakter betriebenen Gewerbetätigkeit beträgt die Steuer pro Kalendertag höchstens 5.000 HUF.

Die lokalen Selbstverwaltungen in Ungarn können – unter Berücksichtigung der obigen Beschränkungen – selbst über die Höhe der Gewerbesteuer im gegebenen Jahr in der gegebenen Ortschaft entscheiden. Dementsprechend kann die Höhe der Gewerbesteuer je nach Ortschaften abweichend sein.

Im Falle eines Unternehmens mit mehreren Betriebsstätten kann es sehr zeitaufwändig sein, die lokalen Vorschriften zu sammeln und den Änderungen zu folgen. Das auf der Webseite des Ungarischen Schatzamtes veröffentlichte Informationsmaterial „Information über die Regeln der eingeführten lokalen Steuer”, das unter folgendem Link erreichbar ist: https://hakka.allamkincstar.gov.hu/, kann bei der Arbeit behilflich sein. Von hier aus können die Informationen über die einzelnen Ortschaften sogar in tabellarischer Form heruntergeladen werden.

Es ist aber zu berücksichtigen, dass prinzipiell die aktuellen Daten auf der Webseite stehen, es kann also vorkommen, dass die Höhe der Gewerbesteuer für das Jahr 2016 mit der Gewerbesteuer auf der Webseite nicht identisch ist. Es lohnt sich immer, auch die eigene Webseite der Selbstverwaltung aufzusuchen.

Die Gewerbesteuer im Falle von KATA und EVA

Für Steuerzahler, die sich für das Pauschalsteuermodell für Kleinunternehmer (KATA) oder für die vereinfachte Unternehmersteuer (EVA) registrieren ließen, sind ebenfalls die obigen Steuerhöhen gültig, für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage gelten jedoch spezielle Regeln.

Die Höhe der Gewerbesteuer in Budapest

In Budapest beläuft sich die Gewerbesteuer auf den Höchstbetrag, also auf 2%, bzw. bei einer mit zeitweiligem Charakter betriebenen Gewerbetätigkeit auf 5.000 HUF/Tag.

Man darf aber die Steuerfreiheiten und Steuervergünstigungen, die durch die Selbstverwaltung gewährt werden können nicht außer Acht lassen. So beträgt die Gewerbesteuer in Budapest 0 HUF, wenn die Steuerbemessungsgrundlage (auf Unternehmensbasis) 1.000.000 HUF nicht übersteigt.

Steuerfreiheiten und Steuervergünstigungen, die durch die Selbstverwaltung gewährt werden können

Die lokale Selbstverwaltung ist berechtigt, in ihrer Verordnung eine Steuerbefreiung oder eine Steuervergünstigung für das Unternehmen zu gewähren. Die Steuerfreiheit bzw. Steuervergünstigung darf nur dem Unternehmer zustehen, dessen Besteuerungsgrundlage (auf Unternehmensbasis) den von der Selbstverwaltung festgelegten Betrag, jedoch höchstens 2.500.000 HUF, für Hausärzte und Baby-Fürsorgerinnen als Unternehmer 20 Millionen HUF nicht übersteigt. Unter dem Link https://hakka.allamkincstar.gov.hu/ sind auch diesbezügliche Informationen der einzelnen Selbstverwaltungen enthalten. Im Gesetz über die Lokalen Steuern sind auch Befreiungen und Steuervergünstigungen bestimmt, für die die lokalen Selbstverwaltungen keine Entscheidungsbefugnis haben.

Kontaktieren Sie uns!

Sie haben Fragen zu WTS Klient Ungarn oder zu unseren Inhalten? Lassen Sie es uns wissen und füllen Sie unser kurzes Kontaktformular aus. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.