24.10.2018

Die Erfahrungen der 3. nationalen Steuerkonsultation, oder welche Note würden Sie der ungarischen Steuerbehörde erteilen?

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Die Frage im Titel unseres Artikels wurde im Rahmen der 3. nationalen Steuerkonsultation am 4. Oktober gestellt – nämlich wer der ungarischen Steuerbehörde (NAV) welche Note erteilen würde. Auf der Veranstaltung gaben nicht die Steuerzahler, sondern die Steuerberater eine Antwort auf diese Frage. Diese verraten wir Ihnen am Ende unseres Artikels. Es wird sich auch herausstellen, wie die Beurteilung der NAV auch unter Berücksichtigung ihrer künftigen Schritte ausfällt und was hinsichtlich der Steueradministration, die manchmal schon übermäßige Proportionen annimmt, in Zukunft zu erwarten ist.

Adat Data Atad

Ein Wortspiel: das ungarische Wort „adat“ (auf Deutsch: Daten) lautet auf Englisch „data“, und genau dieselben Buchstaben bilden das Wort ATAD (Anti-Tax Avoidance Directive), die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken. Information bedeutet Macht, und dass ist schon seit langem auch der Steuerbehörde in Ungarn bekannt. Jedoch werden in Ungarn die Handhabung, Verarbeitung, Auswertung von Daten in großem Umfang bzw. die Identifizierung von risikobehafteten Steuerzahlern in naher Zukunft noch höhere Levels erreichen. Die Daten müssen von den Steuerzahlern zur Verfügung gestellt werden und werden kurzfristig unverkennbar zur Erhöhung der Steueradministrationslasten in Ungarn führen. Die Ergebnisse des ungarischen EKAER-Systems sind zwar unbestreitbar, aber das System verursacht für einen Teil der Steuerzahler höhere Kosten. Angesichts der Versäumnisstrafen scheint ein Unternehmen mit einer großen Anzahl an Transaktionen auch eine leichte Beute zu bilden, da nach dem Gesetz der großen Zahlen auch bei der am besten entwickelten Unternehmensadministration ein Fehler unterlaufen kann. Ab dem 1. Juli 2018 hat die Online-Rechnungsstellung dem administrativen Bereich der Gesellschaften ein weiteres Gespenst der Versäumnisstrafe hinzugefügt, die sich pro fehlerhafter Rechnungsdatenübermittlung auf bis zu je 500.000 HUF (ca. 1.500 EUR) belaufen kann.

Online-Rechnungsstellung

Seit der Einführung der Online-Rechnungsstellung beträgt die Anzahl der übermittelten Rechnungen fast 15 Millionen und davon beläuft sich die Zahl der erfolgreichen Übermittlungen auf mehr als 6 Millionen. Im Juli wurden unter bestimmten Umständen zwar noch keine Sanktionen verhängt, ab August kann die NAV Steuerzahler (unter Berücksichtigung aller Umstände und diese erwägend wie im Rahmen der nationalen Steuerkonsultation erwähnt) aber bestrafen. Meiner Ansicht nach kann die Online-Rechnungsstellung, in den Alltag integriert und mit automatischen IT-Lösungen, sowohl für Steuerzahler als auch für das Finanzamt positiv ausfallen. Auch wenn mit diesem Schritt die ungarische Wirtschaft nicht in einem Wisch von den Steuerbetrügern bereinigt wird, kann sie Munition zur gezielteren Durchführung von Steuerprüfungen liefern, und dadurch zu höheren Steuereinnahmen führen und die guten Steuerzahler von dem Verwaltungsaufwand der unnötigen Steuerprüfungen entlasten.

Zusatzstoffe mit E-Nummern

Viele E-Nummern auf einer Lebensmittelverpackung sind kein gutes Zeichen. E-Steuererklärung, E-Datenübermittlung, E-Überprüfung, E-Papier. Man könnte auch sagen, dass dies der aktuelle Megatrend der Steuerbehörde ist. Die Frage jedoch ist, ob sich jeder auch darüber freuen kann. Bereits im Vorjahr war der elektronische Behördengang eines der Hauptthemen auf der 2. nationalen Steuerkonsultation. Auch die ungarischen Steuerrichtlinien zeigen, dass die Digitalisierung eines der wichtigsten Ziele der NAV ist und dass die Steuerbehörde mit der Zeit geht (in vielen Fällen sogar schneller als die Steuerzahler. Unternehmen mit geringeren Mitteln könnte es Schwierigkeiten bereiten, den Änderungen zu folgen). E-Steuererklärungen können sich als eine sehr gute Initiative erweisen. Die Steuerbehörde hat erkannt, dass das Leben der Steuerzahler durch die Nutzung der verfügbaren Daten erleichtert und auf diese Weise die Steueradministration reduziert werden kann. Der Entwurf der persönlichen Einkommensteuererklärung (e-szja) bildet meiner Meinung zufolge einen Meilenstein und eine der größten Erfolgsgeschichten der letzten Jahre im Leben der NAV und der Steuerzahler. Die Erweiterung der E-Steuererklärungen könnte sich auch positiv auswirken (man denke nur an den Verbrauchsteuererklärungen), auch die Aufnahme weiterer Steuerarten wäre denkbar. Die Meinungen von Steuerzahlern, Steuerberatern und aufgrund der nationalen Steuerkonsultation auch die der Behörde stimmen jedoch darin überein, dass den Steuerzahlern in Ungarn auch weiterhin die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, eine Wahlmöglichkeit bei Steuerarten mit Wahloptionen zu haben und auch in Zukunft beispielsweise seine Körperschaftssteuererklärungen weiterhin selber auszufüllen und einzureichen.

Auch E-Überprüfungen funktionieren schon in der Praxis, so dass man nicht persönlich mit mehreren Kartons voller Dokumente bei einer Prüfung erscheinen muss, sondern sie auch ohne persönlichen Erscheinen abgewickelt werden kann. Im Verfahren angefangen von der Übernahme des Prüfungsauftrags, über die Übergabe der Dokumente bis zur E-Zustellung des Protokolls mit Nutzung von E-Papier kann auch im Berufungsverfahren der Behördengang ohne persönliche Anwesenheit erfolgen.

Nach den Erfahrungen der nationalen Steuerkonsultation besteht noch Verbesserungsbedarf

Als Steuerberater kann gesagt werden, dass die positive Veränderung seitens der Steuerbehörde unverkennbar ist. Es entwickeln sich echte Dialoge, über die wir uns ganz besonders freuen, da es bis heute viele rechtliche Hinweise gibt, die vom Steuerberater-Steuerzahler-Doppel auf der einen Seite und von der NAV auf der anderen Seite unterschiedlich ausgelegt werden.

Neben den positiven Ergebnissen und IT-Entwicklungen, die auch im Interesse der Steuerzahler erfolgen, gibt es auch Bereiche, in denen es noch Verbesserungspotenzial gibt. Dies wird auch von den fairen Kritiken seitens der Steuerzahler bekräftigt. Auch vonseiten der NAV sollte den mehreren tausend NAV-Mitarbeitern klargemacht werden, dass eine andere Einstellung bei gesetzestreuen Steuerzahlern und eine andere bei den Steuerzahlern notwendig ist, die ihre Steuerlasten absichtlich nicht entrichten.

Bedeutende IT-Entwicklungen erfordern außerordentlich viel Energie, und dies sowohl von den Steuerbehörden als auch von den Steuerzahlern. Es kann auch hierbei behauptet werden, dass die NAV gute Arbeit geleistet hat und Bemerkungen sowie auch die Ratschläge von Steuerzahlern, Steuerberatern und Entwicklern, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Starten der Online-Rechnungsstellung, berücksichtigt hat. So wird bei E-Überprüfungen aufgrund der Anmerkungen der Steuerzahler in naher Zukunft möglich sein, sogar unbegrenzte Datenmengen mit 500 Megabyte-Schritten an die Steuerbehörden zu übermitteln. (Das Wort SPAM kennt auch die NAV, daher ist es besser, nur die angeforderten und erforderlichen Informationen an die NAV zu senden.)

Auch das Firmenportal wird 2019 eine gewichtigere Rolle spielen, da es das primäre Instrument der Kontaktpflege mit den Behörden sein wird (zurzeit kann noch das Kundenportal zur Kontaktpflege mit der NAV verwendet werden). Deshalb ist es sehr wichtig, sich im verbleibenden Teil des Jahres darauf vorzubereiten. Es sollte geregelt werden, wem bei Nutzung des Firmenportals welche Befugnisse eingeräumt werden. Zudem müssen auch die Verantwortlichkeiten geklärt werden, da es nicht egal ist, wer und wann zukünftig den Brief über eine mögliche Steuerprüfung und hoffentlich ein Protokoll ohne Feststellungen übernehmen wird. Kunden, die ein solches Protokoll erhalten, werden der Steuerbehörde sicherlich die beste Note erteilen (damit waren Steuerberater in der nationalen Steuerkonsultation etwas strenger). Dies zeigt ebenfalls deutlich, dass mit guten Prozessen unsererseits und der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen (auch mit der Unterstützung von Steuerberatern), wir selbst Schritte dazu unternehmen, um die Behörde durch eine rosarote Brille sehen zu können.

Wenn Sie sich für weitere Details der Steuerkonsultation interessieren oder genau wissen möchten, welche Bereiche Ihres Unternehmens davon betroffen sind, kontaktieren Sie uns bitte! Gerne erstellen wir Ihnen einen maßgeschneiderten Leitfaden zu allen wichtigen Steuerfragen.

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