10.03.2020

Buchhalterische Behandlung der Projektabrechnung ab 2020

Logik hinter der Abrechnung ändert sich grundlegend

Bei der buchhalterischen Behandlung der Projektabrechnung ist in Ungarn ab 2020 eine bedeutende Änderung eingetreten. Mit der Änderung machte das ungarische Rechnungslegungsgesetz einen weiteren Schritt in Richtung eines Ansatzes gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS).

Projekt

Ziel des Projekts ist es, angepasst an die individuellen und ausdrücklichen Ansprüche des Auftraggebers individuelle Produkte oder Dienstleistungen zu schaffen. Auf dieser Grundlage kann beispielsweise die Anfertigung einer, auf die Bedürfnisse des Auftraggebers ausgerichtete, individuelle Maschine, die Errichtung eines Wohnhauses oder eines Bürogebäudes wie auch die Verrichtung einer speziellen Aufgabe als Projekt angesehen werden. Ihre buchhalterische Behandlung wird hauptsächlich bei den sich über Jahre hinziehenden oder mehrere Geschäftsjahre berührenden Projekten wirklich interessant.

Wichtigste Eckpunkte der bisherigen Regelung der Projektabrechnung

Man kann sagen, dass die buchhalterische Behandlung der Projektabrechnung in Ungarn vor der Regeländerung ziemlich an die Umsätze und genauer gesagt an die in Rechnung gestellten Umsätze geknüpft war. Den aufgrund der nach den Etappen der vertraglich verankerten Meilensteine ausgestellten Rechnungen gebuchten Umsätze wurden die Projektkosten zugeordnet.

Die Festlegung der einzelnen Meilensteine, d. h. der wesentlicheren Stationen des gegebenen Projekts, konnte in Abhängigkeit vom gemeinsamen Willen und natürlich von den Kräfteverhältnissen der Vertragsparteien sehr unterschiedlich sein. So konnte es vorkommen, dass der Abschluss der Planungsphase von zwei Projekten mit ähnlichen Parametern aufgrund der einen Vereinbarung die Rechnungsstellung von 10 % des Projektwertes ermöglichte, währende bei einer anderen Übereinkunft viel mehr, selbst 60-70 % fakturiert wurden.

Nach dem Grundsatz der sachlichen Abgrenzung musste danach auch bisher die Abrechnung der Kosten erfolgen, was in der ungarischen Praxis in der Regel aufgrund des wahrscheinlichen Gewinns des Projekts die Zuordnung der Kosten zu den bereits in Rechnung gestellten Umsätzen bedeutete.

In dem Fall aber, wenn zwar bereits Kosten angefallen waren, das Projekt aber nicht den nächstfolgenden Meilenstein erreicht hat, mussten die bereits aufgetretenen Kosten im Abschluss als Anlagen im Bau aufgeführt werden, was auch zur Folge hatte, dass die Effizienz des Projekts im gegebenen Jahr nicht ausgewiesen wurde. Und in einem solche Fall kann auch die Effizienz zwischen den Jahren und das zu besteuernde Ergebnis bedeutend verzerrt werden.

Was wird durch die Neuregelung der Projektabrechnung anders?

Die Neuregelung der Projektabrechnung bricht praktisch mit der bisherigen Praxis und stellt den Ansatz sogar vollkommen auf den Kopf, indem bei der Abrechnung der Projekte, unabhängig von der Rechnungsstellung das tatsächliche Erfolgen der Erfüllung, d. h. der Erfüllungsgrad maßgebend wird. (Der Erfüllungsgrad ist die für die Abrechnungseinheit des Vertrags bestimmte Höhe der tatsächlichen Erfüllung, die den zu den gesamten, auszuführenden Arbeiten ins Verhältnis gesetzten Anteil der tatsächlich verrichteten Arbeiten ausdrückt.)

In der Praxis bedeutet das, dass die mit dem Projekt verbundenen Umsätze unabhängig von den Rechnungsstellungen, doch natürlich unter deren Berücksichtigung, an den aufgrund des Vertragswertes und des Erfüllungsgrades des Projekts ermittelten Wert anzupassen sind, und zwar, indem wir die Umsätze durch Rechnungsabgrenzungen erhöhen oder senken.

Infolgedessen erlischt die Aufnahme der noch nicht in Rechnung gestellten Leistungen in den Bestand, da gut ersichtlich ist, dass zu jeder Erfüllung (aufgrund des Erfüllungsgrades) in den Büchern die entsprechenden Umsätze ausgewiesen werden, bzw. ist auch dafür zu sorgen, dass unter Berücksichtigung des Grundsatzes der sachlichen Abgrenzung auch die Kosten und Aufwendungen proportional in den Büchern der Gesellschaft erscheinen.

Die Gesellschaften müssen ihre Methodik bei der Bestimmung des Erfüllungsgrades in ihren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorstellen.

Wie wirkt sich das auf die laufenden Projekte aus?

Die Regelung ist ab 1. Januar 2020 gültig und kann bereits auf das Geschäftsjahr 2019 angewendet werden. Für viele wird aber noch wichtiger sein, dass die neuartige Projektabrechnung erst auf die in 2020 abgeschlossenen Verträge verbindlich anzuwenden ist. Bei früheren Verträgen hängt das von der Entscheidung der Wirtschaftsgesellschaft ab. Bei den Gesellschaften, bei denen kein Einklang der Meilensteine und des Erfüllungsgrades besteht, kann es sinnvoll sein, die früheren Projekte noch nach der alten Regelung abzuschließen.

Da die Projektabrechnung zahlreiche spezielle Aufgaben im Bereich der Rechnungslegung in sich birgt, ist es sinnvoll, die Einbeziehung eines Experten zu erwägen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter von WTS Klient Ungarn, die Sie gern als Berater in den bei der Projektabrechnung auftretenden speziellen Fragen der Steuerzahlung und Rechnungslegung unterstützen.

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