21.07.2020

Neues EU-Steuerpaket für eine faire Besteuerung

Maßnahmen der Europäischen Kommission können die wirtschaftliche Erholung unterstützen

Die Europäische Kommission nahm am 15. Juli als weiteren Schritt im Kampf gegen Steuervermeidung und Steuermissbrauch ein umfassendes Steuerpaket an. Die zwei Schlüsselwörter im EU-Steuerpaket sind Fairness und Vereinfachung. Eines der wichtigsten Ziele des Pakets ist nämlich die Eindämmung des unlauteren Steuerwettbewerbs und die Erhöhung der Steuertransparenz, während ein anderes Ziel die Vereinfachung der steuerlichen Regelungen und Verfahren ist und damit eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Steuerzahler. Das neue EU-Steuerpaket möchte den Mitgliedstaaten gleichzeitig mit dem Vorantreiben einer fairen Besteuerung auch helfen, sich von der Krise zu erholen.

Steuerlicher Aktionsplan

Einen der drei Pfeiler im EU-Steuerpaket stellt der steuerliche Aktionsplan dar, der 25 verschiedene Maßnahmen enthält. Neben der Vereinfachung und Fairness stellt auch die Anwendung moderner Technologien bzw. die Unterstützung bei der Ausschöpfung des Potenzials dieser Technologien und großer Datenmengen die ausdrückliche Absicht des Aktionsplans dar. Die steuerlichen Maßnahmen möchte die Europäische Kommission zwischen 2020 und 2024 realisieren.

Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden

Den zweiten Pfeiler im EU-Steuerpaket bildet der Vorschlag zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC 7). Der Vorschlag würde die EU-Vorschriften für steuerliche Transparenz auch auf Onlineplattformen ausweiten, d. h. er würde den automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten auch über die auf digitalen Plattformen erzielten Einkünfte der Verkäufer einführen. Das würde den nationalen Behörden nicht nur die Erkennung der Situationen erleichtern, in denen eine Steuerzahlungspflicht auftritt, sondern würde auch die administrativen Lasten in zahlreichen Fällen verringern, in denen der Steuerzahler in mehreren verschiedenen Ländern eine Meldung abgeben muss. Der Vorschlag präzisiert außerdem einzelne Regeln in Verbindung mit der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten gegen Steuermissbrauch, beispielsweise hinsichtlich gemeinsamer Steuerprüfungen.

Gute Steuerverwaltung

Der dritte Pfeiler beim EU-Steuerpaket bildet die Bekanntmachung hinsichtlich der guten Steuerverwaltung. Als Teil der Initiative initiierte die Europäische Kommission eine Reform des Verhaltenskodex in Verbindung mit dem Steuerwettbewerb und schädlichen steuerlichen Praktiken innerhalb der Europäischen Union bzw. eine Aktualisierung der Liste der nicht kooperativen, d. h. den international anerkannten Standards nicht folgenden Drittländer. Die Bekanntmachung geht auch auf die steuerliche Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern ein.

Zukunft für das EU-Steuerpaket

Das am 15. Juli angenommene EU-Steuerpaket ist der erste Teil einer noch umfassenderen Steueragenda. Die Europäische Kommission verspricht in ihrer Bekanntmachung, dass sie Vorschläge in Verbindung mit den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft ausarbeitet, auch um zu sichern, dass die multinationalen Firmen einen angemessenen Teil an den öffentlichen Lasten übernehmen. Vorschläge sind auch dahingehen zu erwarten, dass die Besteuerung die Zielsetzungen der EU beim Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 unterstützt.

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