25.04.2023

Ungarischer Abschluss aus einem ausländischen Hauptbuch

Worauf sollten wir achten, wenn wir aufgrund einer im Ausland erstellten Buchhaltung einen ungarischen Abschluss zusammenstellen?

ungarischer Abschluss aus einem ausländischen Hauptbuch

Die ungarischen Rechtsnormen ermöglichen den Unternehmen, zur Kosteneinsparung oder zur Wahrung ihrer finanziellen Wettbewerbsfähigkeit ihre Bücher im Ausland, in integrierten Systemen innerhalb der Firmengruppe zu führen bzw. ein sich auf globaler Ebene damit beschäftigendes Dienstleistungszentrum in Anspruch zu nehmen. Wir schrieben bereits über die Vorteile und die Hindernisse einer im Ausland erstellten Buchhaltung und führten die Aspekte auf, die ein Unternehmen bedenken muss, bevor es sich für eine im Ausland erstellte Buchhaltung entscheidet. Jetzt schauen wir uns an, worauf man achten muss, wenn ein ungarischer Abschluss aus einem ausländischen Hauptbuch erstellt wird.

Was benötigen ungarische Fachleute?

Heutzutage machen wir die Erfahrung, dass Gesellschaften mit einem ausländischen Mutterunternehmen immer häufiger eine im Ausland erstellte Buchhaltung wählen. In diesem Fall nehmen die Firmen die Dienstleitungen von ungarischen Buchhaltungsbüros oder/und von Steuerberatungsfirmen in Anspruch, damit auch ein ungarischer Abschluss aus einem ausländischen Hauptbuch fehlerlos zusammengestellt wird. Das heißt, dass die ungarischen Fachleute aufgrund des im integrierten System erstellten Hauptbuchs helfen, einen den ungarischen Regeln entsprechenden Abschluss zusammenzustellen bzw. die im Ausland verrichteten Prozesse „für Ungarn zu konvertieren”, damit diese den ungarischen Rechtsnormen entsprechen.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass bei einer im Ausland erstellten Buchhaltung, also auch dann, wenn ein ungarischer Abschluss aus einem ausländischen Hauptbuch erstellt wird, die Zusammenstellung des Abschlusses der Gesellschaft nur ein in Ungarn registrierter Bilanzbuchhalter vornehmen darf. Wenn die Gesellschaft einen Jahresabschluss nach den IFRS erstellt, darf auch diesen nur ein in Ungarn im Fachbereich IFRS registrierter Bilanzbuchhalter zusammenstellen.

Ist die ungarische Gesellschaft zur Wirtschaftsprüfung verpflichtet, darf die Prüfung der ungarischen Gesellschaften nur eine in Ungarn eingetragene Gesellschaft oder Person als Wirtschaftsprüfer vornehmen.

Die Steuererklärungen, die Jahresabschlüsse und alle anderen Berichte müssen in ungarischer Sprache erstellt und an die verschiedenen ungarischen Behörden geschickt werden, weshalb diese Aufgaben oft von der beauftragten ungarischen Buchhaltungs- bzw. Steuerberatungsfirma aufgrund der Informationen ausgeübt werden, die ihr aus dem ausländischen integrierten System bereitgestellt werden.

Worauf sollten wir achten, bevor ein ungarischer Abschluss aus einem ausländischen Hauptbuch erstellt wird?

Nachfolgend haben wir in sechs Punkten zusammengefasst, welches die Punkte sind, die in einem Hauptbuch, das wir bei einer im Ausland erstellten Buchhaltung erhalten, auf jeden Fall geprüft werden müssen, bevor ein ungarischer Abschluss aus einem ausländischen Hauptbuch erstellt wird.

1. Die integrierten Systeme ausländischer Unternehmen folgen meist den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Mutterunternehmens und die Buchhaltung erfolgt den Vorschriften von IFRS oder US GAAP entsprechend. Auf jeden Fall muss zu Beginn geklärt werden, mit welchem Ansatz das Hauptbuch erstellt wurde.

2. Einige integrierte Systeme (z. B. SAP) sind der Lage, mehrere Hauptbücher parallel zu verwalten, und so besteht die Möglichkeit, dass bei der Buchhaltung neben den Vorschriften von IFRS oder US GAAP auch die Regeln der ungarischen Rechnungslegung und Steuerzahlung berücksichtigt werden.

3. Der Inhalt des erhaltenen Hauptbuches ist postenweise zu klären und auszulegen, damit diese Daten nach den ungarischen Regeln entsprechend bearbeitet werden können und man sie in die richtige Position des Abschlusses eintragen kann.

4. Posten, die im IFRS oder US GAAP gestattet sind, in der ungarischen Rechnungslegung aber nicht, müssen herausgefiltert werden.

5. Die Abrechnung der Abschreibung und die Aktivierung der Sachanlagen sind sowohl von der Rechnungslegung als auch von der Steuerzahlung immer zentrale Punkte, weshalb man die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bereits vor der Erstellung des Abschlusses anfordern und kennenlernen sollte.

6. Die Abstimmung der laufenden Steuerkontos mit dem Hauptbuch bildet ebenfalls eine wesentliche Aufgabe, da wir oft damit konfrontiert werden, dass beispielsweise die Leistung der Steuervorauszahlungen oder die Buchung der Steuern im ausländischen Hauptbuch nicht an der entsprechenden Stelle erfolgt.

Unser Artikel hob nur einige Punkte hervor, auf die unbedingt geachtet werden muss, bevor ein ungarischer Abschluss aus einem ausländischen Hauptbuch zusammengestellt wird. Natürlich müssen neben diesen noch zahlreiche Faktoren geprüft werden, damit die Steuererklärungen und der Abschluss den ungarischen Vorschriften entsprechen. Wenn auch Sie einen Experten benötigen, damit ein ungarischer Abschluss aus einem ausländischen Hauptbuch erstellt wird, stehen Ihnen unsere kundigen Buchhalter gern zur Verfügung!

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