Schon bald erreichen wir den letzten Tag des Jahres, an dem auch die Frist für die Anmeldung der Steuerpflichtigen der GloBE, also der globalen Mindeststeuer beim ungarischen Finanzamt abläuft. Rechnen wir auch die bevorstehenden Feiertage mit ein, dann bleibt für die Meldung kaum noch Zeit, dabei weiß ein bedeutender Teil der Firmen noch nicht einmal, ob sie überhaupt unter diese neue Steuer fallen. Obwohl die Zeit knapp wird und das Versäumnisbußgeld hoch ist, gibt es noch immer viele Fragen zu diesem Thema. Die am 4. Dezember 2024 veranstaltete GloBE-Konferenz von WTS Klient Ungarn half den teilnehmenden Managern sowie Experten für Steuerfragen und Rechnungslegung, sich in diesen Fragen zurechtzufinden.
Viele unsichere und unvorbereitete Unternehmen
2024 trat in Ungarn das Gesetz über die globale Mindeststeuer in Kraft, laut dem multinationale Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro zur Zahlung einer globalen Mindeststeuer verpflichtet sein werden. Das große Interesse, das die Konferenz geweckt hatte, machte ohne Zweifel klar und auch aus der nicht repräsentativen Online-Umfrage von WTS Klient Ungarn ging hervor, dass ein bedeutender Teil, nahezu ein Drittel der Manager noch nicht mal sicher sind, dass ihre Firma unter die neue Steuerart, die globale Mindeststeuer fällt. Der Erhebung zufolge machen die Experten, die sich in dem Thema überhaupt nicht vorbereitet fühlen, und die, die noch nicht einmal wussten, dass die betroffenen Firmen bis zum Jahresende Daten übermitteln müssen, einen etwa gleichen großen Anteil aus. Nach Ansicht von 70 % der Befragten ist das GloBE-Regulierungssystem überdurchschnittlich kompliziert und 22 % von ihnen sind der Meinung, dass es außerordentlich kompliziert ist, legte András Szadai, Steuerpartner von WTS Klient und Gastgeber der Veranstaltung, zu Beginn der GloBE-Konferenz die Ergebnisse der Blitzumfrage dar.
Es gibt beruhigende Entwicklungen
Obwohl die Frist für die Meldung, d. h. der 31. Dezember, gefährlich nah ist und das dazu notwendige GloBE-Datenblatt erst unlängst – man kann sagen, im letzten Moment – auf der Webseite der Finanzbehörde erschienen ist und zugleich das Versäumnisbußgeld 5 Millionen HUF erreichen kann, gibt es auch beruhigende Entwicklungen.
So können beispielsweise mit den Regelungen zum temporären CbCR-Safe-Harbour oder zum permanenten Safe Harbour verschiedene Befreiungen in Anspruch genommen werden, und wie aus dem Vortrag von Lars Behrendt, Steuerexperten und Partner von WTS Deutschland hervorging, gibt es auch schon dazu entwickelte Cluster-Methoden, was zu tun ist, wenn man von Ländern (z. B. China, Indien oder USA) betroffen ist, in denen die Einführung noch nicht verkündet wurde oder die Art und Weise der Einführung in naher Zukunft noch nicht zu sehen ist. Offensichtlich ist nämlich, dass es die Einführung der Regeln in Ungarn oder das Inkasso der eventuell Ungarn zustehenden Steuern schwierig macht, wenn diese ökonomisch bedeutenden Staaten die GloBE-Regeln nicht einführen.
Beim Rundtischgespräch der GloBE-Konferenz wurde auch gesagt, dass man sich auch in Verbindung mit der Einreichung des GloBE-Datenblattes nicht unbedingt Sorgen machen muss: man sollte es auch einreichen, wenn der Datengehalt falsch ist, da es eine Möglichkeit zur Änderung der Meldung geben wird. In Verbindung mit der bis zum Jahresende zu erfüllenden ungarischen Meldung können die ungarischen Gruppenmitglieder auch entscheiden können, dass ein von ihnen benanntes ungarisches Gruppenmitglied auf einem Formular die GloBE-Meldung aller ungarischer Gruppenmitglieder erfüllt. Und aufgrund des von der Europäischen Kommission im Oktober veröffentlichten DAC9-Vorschlags wird es wahrscheinlich eine Möglichkeit dafür geben, dass die Datenübermittlung (Globe Information Return – GIR) vom Mutterunternehmen oder einem zur Datenübermittlung benannten Gruppenmitglied erfüllt wird und die betroffenen EU-Mitgliedstaaten dies im Rahmen des Informationsaustauschs dann in 2026 erhalten werden.
Detailregeln: Wir müssen noch warten
Zwar ist die wichtige Detailregeln enthaltende und auch im Gesetz über die globale Mindeststeuer erwähnte ministerielle Verordnung noch nicht erschienen, doch versuchte Dr. Szilvia Torma-Boris, Expertin im Finanzministerium zu Fragen der Körperschaftsteuer, die Teilnehmer zu beruhigen: auch wenn die entsprechenden detaillierten Vorschriften noch nicht vollständig in das ungarische Rechtsumfeld übernommen wurden, sind die internationalen OECD-Musterregeln gemäß den Grundprinzipien des Gesetzes anzuwenden.
Die internationale Weiterentwicklung des GloBE-Rechtsrahmens erfolgt fortlaufend: das Ziel der jüngsten internationalen Verhandlungen war es, die Strukturen und Transaktionen der Steuervermeidung in Verbindung mit der globalen Mindeststeuer zu identifizieren, und zwischen den Mitgliedstaaten auf EU-Ebene und auch weltweit den gegenseitigen Datenaustausch bezüglich der Datenübermittlung zur globalen Mindeststeuer (GIR) zu ermöglichen (Entwurf der DAC9-Richtlinie und OECD Multilateral Competent Authority Agreement) – erklärte die Expertin aus dem Ministerium.
Die Steuerberater von WTS Klient Ungarn verfolgen kontinuierlich die ungarischen und internationalen Regelungen zum GloBE und helfen Ihnen gerne bei der Bewältigung der Thematik. Als Teil der Steuerplanung und Beratung erläutern wir nicht nur die Regeln im Detail, sondern arbeiten auch die auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderten optimalen Lösungen aus. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!