Zum 1. Oktober 2025 treten in Ungarn erhebliche Änderungen bei den Gebühren im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR-Gebühr) sowie bei der Dienstleistungsgebühr für Erzeugnisse mit obligatorischer Rücknahmegebühr in Kraft. Diese Änderungen sind in der Verordnung Nr. 28/2025 (IX.22.) des ungarischen Energieministeriums festgelegt, die die Verordnung Nr. 22/2024 (XI.28.) ändert. Die neue Regelung sieht Gebührenerhöhungen im laufenden Jahr für verschiedene Kategorien zirkulärer Produkte, Verpackungen und den Fahrzeugsektor vor.
Erzeugnisse mit obligatorischer Rücknahmegebühr
Die Dienstleistungsgebühr für Erzeugnisse mit obligatorischer Rücknahmegebühr bleibt weitgehend unverändert – mit Ausnahme der folgenden zwei Materialströme:

Gebühren der erweiterten Herstellerverantwortung
Die umfangreichsten Änderungen betreffen die Gebühren der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen und Kreislaufprodukte:

Pauschale EPR-Gebühr für Fahrzeuge
Auch die pauschale EPR-Gebühr für Fahrzeuge steigt in allen Kategorien deutlich an:

Wichtige Punkte zu Änderungen der EPR-Gebühren ab Oktober
Zusammenfassend sollten Unternehmen in Ungarn auf folgende wesentliche Änderungen vorbereitet sein:
- Keine Änderung der EPR-Gebühr für Kunststoff-, Papier- und Metallverpackungen sowie für folgende Produktkategorien: Wärmetauscher, Monitore, Groß- und Kleingeräte, tragbare und industrielle Batterien, Büropapier, Reifen, Einwegkunststoffprodukte
- Erhöhung der Dienstleistungsgebühr für nicht wiederverwendbarem Metall (+6,5 %) und nicht wiederverwendbarem Glas (+9,1 %)
- Moderate Erhöhungen: Verpackungen aus Holz, Textilprodukte, Verbundverpackungen
- Mittlere Erhöhungen: gebrauchte Speiseöle und Fette, Verpackungen aus Glas, Lampen, Fahrzeugbatterien, Fahrzeuge
- Stärkste Erhöhungen: Werbeträgerpapier (+117 %) und Holzmöbel (+200 %)
- Die pauschale EPR-Gebühr für Fahrzeuge steigt in allen Fahrzeugkategorien – je nach Typ zwischen +28 % und +60 %
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen in Ungarn, die von den Änderungen betroffen sind, sollten proaktiv die finanziellen und administrativen Auswirkungen der neuen EPR-Gebühr analysieren. Da die neuen Gebührensätze ab dem 1. Oktober 2025 gelten, empfiehlt es sich:
- die Kostenplanung für das verbleibende Jahr 2025 und das Geschäftsjahr 2026 zu aktualisieren und
- Einsparpotenziale bei der EPR-Gebühr zu identifizieren, etwa durch die Verwendung recycelbarer, nachhaltigerer Materialien und durch Reduzierung des Verpackungsvolumens, wo möglich.
Das Steuerberater-Team von WTS Klient Ungarn erwartet mit seinen qualifizierten Beratern für EPR-Gebühren und die Produktgebühren für Umweltschutz die Anfragen der Mandanten in Verbindung mit den Produktgebühren, Kreislaufprodukten und dem Regime der erweiterten Herstellerverantwortung. Wenn Sie in diesem Bereich die Hilfe eines Experten benötigen sollten, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns!
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.


