21.10.2025

Public CbCR: Eine neue Ära der Transparenz in der Unternehmensbesteuerung

Großunternehmen sollten sich jetzt auf die neue Berichtspflicht vorbereiten

Public Cbcr

Im kommenden Mai müssen die meisten großen Unternehmen ihren ersten Public CbCR auf ihren Websites veröffentlichen, d. h. einen öffentlichen Bericht mit ihren Körperschaftsteuerinformationen. Dieser Bericht wird nicht nur für Steuerbehörden, sondern auch für Investoren, Wettbewerber, die Presse, zivilgesellschaftliche Organisationen und sogar Verbraucher zugänglich, damit sie ein Bild von den Steuerpraktiken der Unternehmen sich machen können. Die neue EU-Vorschrift geht über eine einfache administrative Verpflichtung hinaus: sie hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Kommunikation und die Reputation der Unternehmen. Daher ist es für die betroffenen Unternehmen ratsam, sich im Voraus auf die Berichterstattung vorzubereiten und ihre internen Prozesse und Datenübermittlungspraktiken entsprechend anzupassen.

Was ist Public CbCR?

Public CbCR ist ein öffentlicher, länderbezogene Bericht, der die Steuer- und Finanzinformationen multinationaler Unternehmensgruppen enthält. Diese Unternehmen haben bereits ähnliche Daten an die Steuerbehörden (country-by-country reporting, CbCR) übermittelt, aber bisher wurden die übermittelten Daten ausschließlich für interne Kontroll- und Risikoanalysezwecke der Steuerbehörden verwendet. Public CbCR hingegen ist ein öffentliches Dokument.

Wer ist von Public CbCR betroffen?

Die Berichtspflicht betrifft Unternehmen und Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von über 750 Millionen EUR in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Grundsätzlich ist das oberste Mutterunternehmen zur Veröffentlichung verpflichtet. Liegt dieses jedoch außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Rechts, müssen auch die in der EU ansässigen Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen den Bericht eigenständig veröffentlichen.

Was muss enthalten sein?

Der Public CbCR-Bericht muss folgende länderbezogene Angaben enthalten:

  • Name des obersten Mutterunternehmens oder der eigenständigen Einheit
  • Berichtsjahr und verwendete Währung
  • erzielte Umsatzerlöse
  • Gewinn oder Verlust vor Steuern
  • gezahlte Körperschaftsteuer
  • zu zahlende Körperschaftsteuer
  • Gewinnrücklage
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Liste der Konzerngesellschaften
  • Beschreibung der Hauptgeschäftstätigkeiten

Der Bericht muss in einem einheitlichen Format, das von der Europäischen Kommission vorgegeben ist, und in einem maschinenlesbaren Format erstellt werden. Alternativ können Unternehmen auch das Datenformat gemäß den bestehenden CbCR-Richtlinien für Steuerbehörden verwenden.

Wann muss der Bericht veröffentlicht werden?

Die EU-Richtlinie zu Public CbCR wurde im Dezember 2021 veröffentlicht und im Mai 2023 in ungarisches Recht überführt. Die Berichtspflicht gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 22. Juni 2024 beginnen.

Die Veröffentlichung des Berichts hat in der Regel zeitgleich mit dem Jahres- bzw. Konzernabschluss zu erfolgen und der Bericht muss für mindestens fünf Jahre öffentlich auf der Unternehmenswebseite zugänglich sein. In dem Fall sind die Veröffentlichungsfristen:

  • für Mutterunternehmen: spätestens am letzten Tag des sechsten Monats nach dem Bilanzstichtag
  • für eigenständige Unternehmen: spätestens am letzten Tag des fünften Monats nach dem Bilanzstichtag

Für Unternehmen mit regulärem Geschäftsjahr bedeutet das ein Ende des ersten betroffenen Geschäftsjahres am 31. Dezember 2025 und folgende Veröffentlichungsfristen:

  • für Mutterunternehmen: 30. Juni 2026
  • für eigenständige Unternehmen: 31. Mai 2026
Wer prüft den Bericht und wer ist verantwortlich?

Der gesetzliche Abschlussprüfer des Unternehmens ist verpflichtet zu prüfen, ob der Bericht erstellt wurde und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wird der Bericht nicht fristgerecht veröffentlicht oder eingereicht, können sanktionierende Maßnahmen nach dem ungarischen Rechnungslegungsgesetz drohen. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt gemeinsam bei den geschäftsführenden Organen und den Mitgliedern des Aufsichtsorgans des Unternehmens.

Warum ist das für Unternehmen wichtig?

Das Ziel der EU mit Public CbCR ist es, die Transparenz der Unternehmensbesteuerung über die Steuerbehörden hinaus auch für die breite Öffentlichkeit zu erhöhen. Diese gesteigerte Transparenz ist eng mit der Reputation von Unternehmen verknüpft: Die offengelegten Steuerdaten können Investitionsentscheidungen beeinflussen, das Konsumentenverhalten prägen und das öffentliche Vertrauen stärken oder schwächen. Unternehmen, die unter die Regelung fallen, sollten daher bereits jetzt Maßnahmen ergreifen, um die Compliance für das Geschäftsjahr 2025 sicherzustellen – etwa durch die Überprüfung ihrer internen Datenerfassung, IT-Systeme und Kommunikationsstrategien.

Das Steuerberatungsteam von WTS Klient Ungarn verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der steuerlichen Betreuung internationaler Unternehmensgruppen – insbesondere in der grenzüberschreitenden Steuerplanung und Strukturierung. Unsere Lösungen berücksichtigen sowohl EU-Vorgaben und bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen als auch die Besonderheiten des ungarischen Steuerrechts. Wenn Sie Unterstützung bei der Auslegung oder Erfüllung der Public CbCR-Pflichten benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.

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