09.04.2026

Die erste Public CbCR Veröffentlichungsfrist rückt näher!

Auch ungarische Tochtergesellschaften können betroffen sein

Public CbCR közzétételi határidő

Das laufende Jahr ist das erste, in dem neben zahlreichen weiteren Verpflichtungen und Fristen auch die Public CbCR Veröffentlichungsfrist für Unternehmen relevant wird – also der Zeitpunkt, zu dem sie ihren Bericht mit öffentlichen Körperschaftsteuerinformationen (Public Country-by-Country Report) tatsächlich veröffentlichen müssen. In Ungarn betrifft die Public CbCR Veröffentlichungsfrist nicht nur in Ungarn ansässige Muttergesellschaften, aber auch ungarische Tochtergesellschaften von Unternehmensgruppen aus Drittstaaten. Die Fristen 31. Mai und 30. Juni 2026 nähern sich rasch: betroffene Unternehmen sollten jetzt handeln. Welche wesentlichen Punkte sind zu beachten und auf welche praktischen Fragen sollte man sich bereits jetzt vorbereiten?

Der Public CbCR

Public CbCR ist ein öffentlicher, länderbezogene Bericht, der die Steuer- und Finanzinformationen multinationaler Unternehmensgruppen enthält. Diese Unternehmen haben bereits ähnliche Daten an die Steuerbehörden (country-by-country reporting, CbCR) übermittelt, aber bisher wurden die übermittelten Daten ausschließlich für interne Kontroll- und Risikoanalysezwecke der Steuerbehörden verwendet. Public CbCR hingegen ist ein öffentliches Dokument.

Wen trifft die Berichtspflicht?

Die Berichtspflicht betrifft Unternehmen und Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von über 750 Millionen EUR (in Ungarn 275 Milliarden HUF) in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Grundsätzlich ist das oberste Mutterunternehmen zur Veröffentlichung verpflichtet. Liegt dieses jedoch außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Rechts, müssen auch die in der EU ansässigen Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen den Bericht eigenständig veröffentlichen. Das bedeutet, dass eine ungarische Tochtergesellschaft unmittelbar verpflichtet sein kann, wenn ihre Muttergesellschaft außerhalb der EU ansässig ist und der konsolidierte Gruppenumsatz die Schwelle von 750 Millionen Euro erreicht – selbst dann, wenn im Sitzstaat der Muttergesellschaft keine entsprechende Verpflichtung besteht.

Welchen Inhalt muss der Public CbCR haben?

Der Bericht muss unter anderem den Namen der Gesellschaft, die verwendete Währung, die erzielten Umsatzerlöse, den Gewinn oder den Verlust vor Steuern, die gezahlte und die zu zahlende Körperschaftsteuer, die Gewinnrücklage, die Anzahl der Beschäftigten, die Liste der Konzerngesellschaften und die Beschreibung der Hauptgeschäftstätigkeiten länderweise enthalten.

Der Bericht muss in einem einheitlichen Format, das von der Europäischen Kommission vorgegeben ist, und in einem maschinenlesbaren Format erstellt werden.

Welche Public CbCR Veröffentlichungsfrist gilt für wen?

Die Verpflichtung gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 22. Juni 2024 beginnen. Für Unternehmen mit regulärem Geschäftsjahr endet das erste betroffene Jahr somit am 31. Dezember 2025. Daraus ergeben sich folgende Public CbCR Veröffentlichungsfristen:

  • für Muttergesellschaften: 30. Juni 2026
  • für eigenständige Unternehmen: 31. Mai 2026

Der Bericht muss für mindestens fünf Jahre öffentlich auf der Unternehmenswebseite zugänglich sein.

Wer ist verantwortlich?

Der Wirtschaftsprüfer ist verpflichtet zu prüfen, ob der Bericht erstellt wurde und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wird der Bericht nicht fristgerecht veröffentlicht oder eingereicht, können sanktionierende Maßnahmen nach dem ungarischen Rechnungslegungsgesetz drohen. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt gemeinsam bei den geschäftsführenden Organen und den Mitgliedern des Aufsichtsorgans des Unternehmens.

Maßnahmen vor der Public CbCR Veröffentlichungsfrist

1. Feststellung des verpflichteten Unternehmens: Innerhalb des Konzerns ist zu identifizieren, welches Unternehmen verpflichtet ist. Befindet sich die oberste Muttergesellschaft außerhalb der EU, kann auch eine ungarische Tochtergesellschaft berichtspflichtig werden – maßgeblich ist die 750-Millionen-Euro-Umsatzschwelle.

    2. Abstimmung mit der Muttergesellschaft: Bei einer ungarischen Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung einer Drittstaatenmutter ist die Datenabfrage frühzeitig zu starten. Die Tochtergesellschaft bzw. Zweigniederlassung ist auch dann zur Berichterstattung verpflichtet, wenn die Muttergesellschaft nicht kooperiert. In diesem Fall ist der Public CbCR um eine Erklärung zu ergänzen, dass die oberste Muttergesellschaft die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung gestellt hat.

    3. Analyse der Datenquellen: Der Bericht basiert typischerweise auf dem Konzernabschluss, internen CbCR-Datenmeldungen sowie lokalen Körperschaftsteuererklärungen. Es empfiehlt sich, frühzeitig zu prüfen, ob diese Daten konsistent und verfügbar sind.

    4. Vorbereitung auf Reputationsrisiken: Nach Ablauf der Public CbCR Veröffentlichungsfrist sind die Daten öffentlich einsehbar. Investoren, Geschäftspartner und Medien werden analysieren, wie das in den einzelnen Ländern ausgewiesene Ergebnis zur tatsächlich gezahlten Körperschaftsteuer steht.

    5. Sicherstellung der Veröffentlichung: Der Bericht ist in maschinenlesbarem Format zu erstellen und auf der Website des Unternehmens für mindestens fünf Jahre zugänglich zu machen.

    Das Steuerberatungsteam von WTS Klient Ungarn verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der steuerlichen Betreuung internationaler Unternehmensgruppen – insbesondere in der grenzüberschreitenden Steuerplanung und Strukturierung. Unsere Lösungen berücksichtigen sowohl EU-Vorgaben und bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen als auch die Besonderheiten des ungarischen Steuerrechts. Wenn auch Sie von der Public CbCR Veröffentlichungsfrist betroffen sind und Unterstützung bei der Auslegung oder Umsetzung der Verpflichtung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.

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