Die Anwendung der globalen Mindeststeuer in Ungarn hat einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht: Die ungarische Steuerbehörde hat die erweiterte Version der 24GLBADO Erklärung veröffentlicht. Die Bedeutung dieses Formulars liegt darin, dass es – im Gegensatz zur bisherigen Praxis – nicht mehr nur als Vorauszahlungserklärung, sondern auch als endgültige Erklärung für die Ergänzungssteuer sowie als IIR-Erklärung dient. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die ONYA-Plattform und stärkt damit die elektronische Verwaltung in Ungarn.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Der Kern der Regelung bleibt unverändert: Die globale Mindeststeuer soll einen effektiven Steuersatz von mindestens 15 % für große Unternehmensgruppen sicherstellen. Zu diesem Zweck wendet das ungarische System die anerkannte nationale Ergänzungssteuer (QDMTT) an, die gewährleistet, dass in Ungarn erzielte Einkünfte angemessen besteuert werden.
Die Erstellung der 24GLBADO Erklärung ist jedoch nicht nur eine administrative Aufgabe, sondern auch eine komplexe Herausforderung in Bezug auf Berechnung und Datenmanagement.
Wichtige Frist
Grundsätzlich muss die abschließende Ergänzungssteuererklärung zur Sicherstellung des globalen Mindeststeuerniveaus innerhalb von 15 Monaten nach dem letzten Tag des betroffenen Steuerjahres eingereicht und bezahlt werden. Da das Jahr 2024 jedoch als Übergangsjahr gilt, müssen die Erklärungs- und Berichtspflichten für das Steuerjahr 2024 in Ungarn abweichend davon innerhalb von 18 Monaten nach dem Ende des Steuerjahres gegenüber der staatlichen Steuer- und Zollbehörde erfüllt werden.
- Frist für Steuerpflichtige mit regulärem Geschäftsjahr: 30. Juni 2026
- Einreichung: Ungarische Onlineanwendung zum Ausfüllen von Formularen (ONYA)
- Erklärungstyp: kombinierte Vorauszahlungs- und endgültige 24GLBADO Erklärung
Praktische Herausforderungen
Die Erfahrung zeigt, dass die Einhaltung mehrere Bereiche gleichzeitig betrifft. Zu den häufigsten Aufgaben gehören:
- Erhebung und Harmonisierung konsolidierter Finanzdaten,
- Umgang mit unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards,
- Ermittlung des effektiven Steuersatzes nach Jurisdiktion,
- Aufbau neuer Reporting- und Datensammlungsprozesse.
Damit erfordert die globale Mindeststeuer erhebliche organisatorische Vorbereitung – nicht nur aus steuerlicher, sondern auch aus finanzieller und IT-Sicht in Ungarn.
Rechtlicher Hintergrund
Die Grundlage der ungarischen Regelung bildet das Gesetz LXXXIV von 2023 zur Sicherstellung des globalen Mindeststeuerniveaus in Ungarn. Das Gesetz legt detailliert die Berechnung der Ergänzungssteuer sowie die entsprechenden Erklärungs- und Berichtspflichten fest, im Einklang mit dem OECD-Pillar-Two-System und der EU-Richtlinie.
Warum sollte man sich jetzt damit befassen?
Eine sorgfältige Vorbereitung ist für Unternehmen entscheidend. Eine verspätete oder fehlerhafte 24GLBADO Erklärung kann folgende Konsequenzen haben:
- Steuerrisiken,
- Bußgelder
- sowie Reputationsrisiken.
Die Veröffentlichung der 24GLBADO Erklärung zeigt eindeutig, dass das System der globalen Mindeststeuer in Ungarn bereits in der Umsetzungsphase ist. Unternehmen müssen die Vorschriften daher nicht nur verstehen, sondern aktiv anwenden.
Die Veröffentlichung der 24GLBADO Erklärung hebt die ungarische Praxis der globalen Mindestbesteuerung auf ein neues Niveau. Um die Frist am 30. Juni 2026 einzuhalten, empfiehlt es sich, die Datenerhebung und internen Prozesse bereits jetzt vorzubereiten – gegebenenfalls mit fachkundiger Unterstützung. Das Steuerberatungsteam von WTS Klient Ungarn steht Ihnen gerne zur Verfügung!
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.


