In unserem früheren Beitrag haben wir die geplante Reform der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, auf Englisch: General Block Exemption Regulation, GBER) ausführlich vorgestellt. Als Grundpfeiler des europäischen Beihilferechts gewährleistet sie schnelle, vorhersehbare und transparente Förderregeln für die Mitgliedstaaten. Die geplanten Änderungen verdeutlichen, dass sich die EU-Beihilfenpolitik zunehmend in Richtung größerer Flexibilität und einer stärkeren Unterstützung strategischer Ziele entwickelt.
Förderrahmen über die AGVO hinaus
Vor diesem Hintergrund sind gezielte Beihilferahmen wie der Clean Industrial State Aid Framework (CISAF) und der Middle East Crisis Temporary State Aid Framework (METSAF) einzuordnen. Sie ersetzen die allgemeinen Beihilfevorschriften – einschließlich der AGVO – nicht, sondern ergänzen diese und schaffen zusätzlichen Handlungsspielraum für die Mitgliedstaaten.
Die beiden Rahmenwerke erfüllen unterschiedliche Funktionen innerhalb dieser mehrstufigen Regulierungslandschaft. Während der CISAF vor allem Investitionen in die grüne industrielle Transformation und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit fördert, ist der METSAF als zeitlich befristetes Instrument zur Bewältigung eines akuten wirtschaftlichen Schocks konzipiert. Gemeinsam ist beiden Ansätzen, dass sie gezielte, schnelle und situationsgerechte Eingriffe ermöglichen und zugleich in die bestehende Beihilfestruktur eingebettet bleiben.
CISAF: Förderrahmen für die grüne industrielle Transformation
Die Europäische Kommission hat den CISAF am 25. Juni 2025 als beihilferechtliche Säule des Clean Industrial Deal verabschiedet. Sein wesentliches Ziel besteht darin, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, Investitionen in die grüne Transformation schnell und in großem Umfang zu fördern und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes zu sichern.
Der Rahmen umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Ausbau erneuerbarer Energien und sauberer Energiesysteme,
- Dekarbonisierung der Industrie, insbesondere energieintensiver Branchen,
- Ausbau der Produktionskapazitäten für saubere Technologien,
- Ausgleich von Stromkosten und Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit.
Eine der wichtigsten Neuerungen des CISAF ist die deutliche Lockerung der Genehmigungsvoraussetzungen für staatliche Förderungen, insbesondere in Branchen, in denen die europäische Industrie durch globale Wettbewerber unter Druck gerät, wie z. B. durch den US-amerikanischen Inflation Reduction Act (IRA) oder die chinesische Industriepolitik. Damit bewegt sich die EU faktisch von einem überwiegend reaktiven Wettbewerbsaufsichtsmodell hin zu einem proaktiven industriepolitischen Finanzierungsansatz.
Der Rahmen gilt bis Ende 2030 und schafft damit ein stabiles und planbares Umfeld für langfristige Investitionen.
METSAF: Schnelle Reaktion auf einen geopolitischen Schock
Im Gegensatz zum CISAF handelt es sich beim METSAF um ein klassisches Kriseninstrument, das von der Europäischen Kommission am 29. April 2026 eingeführt wurde, um die wirtschaftlichen Folgen der Nahostkrise abzumildern.
Auslöser waren insbesondere:
- steigende Energiepreise,
- höhere Treibstoff- und Düngemittelkosten,
- erhebliche Kostenschocks für Unternehmen der Realwirtschaft.
Ziel des METSAF ist daher keine strukturelle Transformation, sondern die schnelle Bewältigung von Liquiditätsengpässen und Kostenbelastungen. Die Beihilfen richten sich vor allem an folgende Sektoren:
- Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion,
- Fischerei,
- Transport und Logistik,
- energieintensive verarbeitende Industrie.
Zu den wichtigsten Instrumenten gehören:
- Ausgleich von bis zu 70 % der gestiegenen Vorleistungskosten,
- vereinfachte Förderregelungen (z. B. bis 50.000 EUR),
- erhöhte Beihilfeintensitäten für strombezogene Unterstützungen.
Kennzeichnend für den METSAF ist seine zeitliche Begrenzung. Er kann nur bis zum 31. Dezember 2026 angewendet werden, was seinen temporären Krisencharakter deutlich unterstreicht.
Die integrierte Logik beider Rahmenwerke
Der METSAF baut in mehreren Punkten ausdrücklich auf dem CISAF auf und passt einzelne Elemente sogar an. So ermöglicht er beispielsweise höhere Beihilfeintensitäten bei bestimmten Fördermaßnahmen des CISAF, insbesondere im Bereich der Energiepreiskompensation.
Wie sieht die Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten aus?
Wichtig ist, dass das Inkrafttreten von CISAF und METSAF nicht automatisch zur Einführung neuer Förderprogramme in den Mitgliedstaaten führt. Die Rahmenwerke schaffen vielmehr regulatorische und beihilfepolitische Spielräume, innerhalb derer die Regierungen entsprechend ihren Prioritäten und Haushaltsmöglichkeiten eigene Programme entwickeln können.
Damit Unternehmen tatsächlich Zugang zu diesen Instrumenten erhalten, müssen die Mitgliedstaaten aktiv werden. Sie müssen entscheiden, welche Elemente des CISAF und/oder METSAF angewendet werden sollen, und die entsprechenden Förderprogramme ausarbeiten und einführen. Die praktische Verfügbarkeit sowie das Fördervolumen hängen daher maßgeblich von der nationalen Umsetzung ab. Die neu gebildete ungarische Regierung kann diese Instrumente bereits bei einer Neuausrichtung ihrer Beihilfenpolitik berücksichtigen.
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Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.


