31.03.2026

Erneuerung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung

Umfassende Reform des EU weiten Beihilfesystems

GBER

Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) bildet das Herzstück des staatlichen Beihilfesystems der Europäischen Union. Ihre Bedeutung liegt darin, dass sie den Mitgliedstaaten ermöglicht, bestimmte Kategorien staatlicher Beihilfen ohne vorherige Genehmigung der Europäischen Kommission zu gewähren, sofern diese den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der EU entsprechen und keine Verzerrungen des Binnenmarktes verursachen.

Im Laufe der Jahre ist die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für die wirtschaftliche Entwicklung der EU zunehmend wichtiger geworden, da sie folgende Vorteile bietet:

  • Schnelligkeit: Da die Mitgliedstaaten nicht auf eine vorherige Genehmigung der Kommission warten müssen, können Programme rasch gestartet werden.
  • Planbarkeit: Die Verordnung legt eindeutig fest, welche Beihilfearten und Bedingungen automatisch anwendbar sind – dadurch wissen Behörden und Begünstigte im Voraus, was sie erwartet.
  • Rechtssicherheit: Beihilfen nach der Verordnung gelten als rechtmäßig, womit das Risiko einer späteren Feststellung einer unzulässigen staatlichen Beihilfe erheblich sinkt.

Im Jahr 2026 legte die Europäische Kommission den umfassendsten Reformvorschlag der AGVO seit ihrem Bestehen vor. Die Konsultation läuft bis 23. April 2026, und die neue Regelung wird voraussichtlich ab Januar 2027 in Kraft treten. Mit der Reform soll ein Rahmen geschaffen werden, der zugleich:

  • schneller und flexibler ist,
  • besser auf die Anforderungen des grünen und digitalen Wandels abgestimmt,
  • breitere soziale und regionale Zielsetzungen unterstützt
  • und weiterhin die Wettbewerbsneutralität stärkt.
Vereinfachte Umsetzung, weniger Administrationslasten

Ein zentrales Ziel der vorgeschlagenen Änderungen besteht darin, den administrativen Aufwand sowohl für Beihilfegeber als auch für Antragsteller zu reduzieren. Dies umfasst insbesondere die Förderung einer breiteren Anwendung von Kostenverrechnungsmethoden, die den Dokumentationsaufwand erheblich verringern.

Zu diesen Methoden gehören:

  • Pauschalkosten,
  • Einzelkosten,
  • prozentuale Kostenansätze.

Der Entwurf sieht zudem die Abschaffung der bislang verpflichtenden Bewertungsgrundlagen für großvolumige Beihilfeprogramme vor – ein Prozess, der bisher große Ressourcen band. Dadurch könnten Programme schneller starten und effizienter umgesetzt werden.

Auch für kleinere Beihilfen vereinfacht sich die Gewährung deutlich. In einigen Bereichen – etwa Forschung und Entwicklung oder Umweltschutz – könnten künftig höhere Förderintensitäten unabhängig von der Unternehmensgröße möglich werden. Höhere Intensitäten bedeuten, dass ein größerer Teil der Projektkosten durch staatliche Beihilfen gedeckt werden kann – und damit weniger Eigenbetrag erforderlich sind. Dies erleichtert vielen Unternehmen den Zugang zu Förderungen erheblich.

Dies ist insbesondere in solchen Sektoren von Vorteil, in denen Projekte hohe Anfangsinvestitionen erfordern oder innovationsbedingt starke Risiken bestehen – Bereiche, in denen bisher viele Unternehmen aufgrund hoher erforderlicher Eigenbetrag ausgeschlossen waren.

Vorrang für den grünen und digitalen Wandel

Die Reform der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung – im Einklang mit den strategischen Zielen der EU – setzt verstärkt auf Klimaneutralität und technologische Entwicklung.

Die neuen Regeln sollen:

  • die Regelungen zu Umwelt- und Energiebeihilfen vereinfachen und
  • den Umfang förderfähiger Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Dekarbonisierung deutlich erweitern.

Für Betriebsbeihilfen im Bereich erneuerbare Energien würde der Entwurf die derzeitige Obergrenze von 300 Millionen Euro pro Jahr für Programme erhöhen. Damit könnten die Mitgliedstaaten Programme mit deutlich größerem Umfang auflegen, welche ein entscheidender Schritt angesichts der dynamisch wachsenden Investitionen in grüne Energie wäre. Die maximale Beihilfe je Begünstigte bliebe jedoch bestehen, um Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen.

Die Digitalisierung erscheint in der überarbeiteten Verordnung als eigener Beihilfezweck. Die neue Kategorie zur Förderung des digitalen Wandels von KMU und Small Mid-Cap‑Unternehmen zeigt die Bedeutung technologischer Aufrüstung für Wettbewerb, Innovation und wirtschaftliche Dynamik im EU‑Binnenmarkt. Investitionen in Digitalisierung – z. B. Automatisierung, Cybersicherheit oder digitale Infrastruktur – könnten damit einfacher und schneller förderfähig werden.

Erhöhte Rücksichtnahme dei sozialer und regionaler Aspekte

Die vorgeschlagenen Änderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung unterstützen nicht nur Wachstum, Innovation und Klimaneutralität, sondern auch den sozialen Zusammenhalt.

Dazu gehört insbesondere:

  • die Einführung einer völlig neuen Kategorie für Beihilfen an Sozialunternehmen, um gemeinnützige Aktivitäten zu fördern;
  • zur Bewältigung der Wohnungskrise sollen höhere Förderintensitäten für energieeffiziente Modernisierungen von sozialem und erschwinglichem Wohnräumlichkeiten ermöglicht werden.

Regional ist besonders relevant, dass Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur künftig in größerem Umfang unter die Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung fallen würden – so könnten beispielsweise auch primäre landwirtschaftliche Erzeuger regionale Investitionsbeihilfen erhalten. Dies würde die wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Gebiete deutlich stärken.

Angesichts des Strukturwandels am Arbeitsmarkt legt der Entwurf zudem großen Wert auf Weiterbildung und Umschulung, insbesondere im Bereich digitaler, technologischer und naturwissenschaftlich‑technischer (MINT/STEM) Kompetenzen. Dies ist sowohl eine Antwort auf den Arbeitskräftemangel und den wachsenden Bedarf auf neue Kompetenzen als auch eine Voraussetzung für erfolgreiche grüne und digitale Transformation.

Bedeutung der Reform

Die umfassende Reform stellt einen strategischen Wendepunkt in der EU‑Beihilfenpolitik dar. Der für 2027 erwartete neue Rechtsrahmen ist keine bloße technische Anpassung, sondern eine weitreichende Modernisierung, die die Ausrichtung der EU‑Beihilfenpolitik im kommenden Jahrzehnt prägen wird. Dadurch könnte er auch das System von staatlichen Förderungen auf der Grundlage individueller Regierungsentscheidungen (EKD) in Ungarn, grundlegend verändern.

Die Änderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sollen die Reaktionsfähigkeit des Beihilfesystems auf technologische, ökologische und marktwirtschaftliche Herausforderungen erhöhen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten stärken. Da die Reform Unternehmen dazu zwingt, ihre Investitionsförderstrategien langfristig neu zu überdenken, empfehlen wir die Inanspruchnahme von Experten. Die Service Line Strategische Beratung und staatliche Förderprogramme von WTS Klient Ungarn steht Ihnen mit professioneller Beratung zu Investitionsplänen zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.

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