15.07.2026

Im Fokus: die geplante Vermögensteuer in Ungarn

Die Einführung der ersten Steuer auf das gesamte Nettovermögen birgt zahlreiche Risiken

Auf Grundlage des Regierungsprogramms steht das ungarische Steuersystem in den kommenden Jahren vor einer wesentlichen Umgestaltung. Eines der bedeutendsten Elemente dieser Umgestaltung ist die Einführung einer klassischen Vermögensteuer. In Ungarn gab es eine solche, das gesamte Nettovermögen erfassende Steuerart bisher nicht, sodass die geplante Regelung nicht nur einen fiskalischen, sondern auch einen wirtschaftsstrategischen und gesellschaftspolitischen Wendepunkt darstellen kann.

Was ist eine Vermögensteuer?

Das Wesen der Vermögensteuer besteht darin, dass sie nicht das Einkommen, sondern das Nettovermögen, also die Differenz zwischen den Vermögenswerten – Immobilien, Wertpapieren, Unternehmensvermögen, Kunstgegenständen, Edelmetallen usw. – und den Schulden bzw. Verbindlichkeiten besteuert. Dies bedeutet bereits für sich genommen eine neue Logik im grundsätzlich auf der Einkommensbesteuerung beruhenden ungarischen Steuersystem und betrifft an mehreren Punkten Personen und Strukturen mit größerem Vermögen, darunter:

Internationaler Ausblick: Warum ist die Vermögensteuer eine „schwierige“ Steuerart?

Die internationalen Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte zeigen, dass die Vermögensteuer eine der sensibelsten und komplexesten Steuerarten ist. Früher wandten 12 europäische Länder eine allgemeine Vermögensteuer an, heute halten nur noch

  • die Schweiz,
  • Norwegen und
  • Spanien

diese Steuerart aufrecht.

Mehrere Länder – etwa Frankreich und Deutschland – haben das System ausdrücklich wegen der ungünstigen wirtschaftlichen Auswirkungen und des Kapitalabflusses abgeschafft oder umgestaltet; zudem warf es auch verfassungsrechtliche Fragen auf. Dort, wo sie noch funktioniert, versucht man typischerweise, die schädlichen Nebenwirkungen durch niedrigere Steuersätze, zahlreiche Befreiungen sowie streng festgelegte Bewertungsregeln abzumildern. Auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Vermögensteuer ist eine kritische Frage: In Norwegen und der Schweiz erstreckt sich die Vermögensteuer beispielsweise auf relativ breite Bevölkerungsschichten, ist dennoch funktionsfähig, weil ihr Zweck transparent ist – Finanzierung des Wohlfahrtsstaats, des Gesundheitswesens und der Renten – und die Steuerzahler „sehen“, wofür ihre Zahlungen verwendet werden.

Das internationale Beispiel liefert wichtige Anhaltspunkte dafür, dass eine zu schnell eingeführte, politisch gesteuerte und fachlich unzureichend vorbereitete Vermögensteuer

  • ernsthaften gesellschaftlichen Widerstand,
  • Rechtsstreitigkeiten,
  • Kapitalabfluss,
  • Abwanderung,
  • Wettbewerbsverzerrungen,
  • unternehmerische Unsicherheit,
  • eine Verschlechterung der Steuermoral

verursachen kann.

Die Richtung der ungarischen Pläne – was bisher bekannt ist

Auf Grundlage der derzeitigen Regierungskommunikation sind folgende Informationen über die geplante Vermögensteuer bekannt:

  • das entsprechende Gesetz soll voraussichtlich bis Oktober 2026 verabschiedet werden,
  • das Gesetz könnte ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten,
  • die Regierung rechnet daraus mit Einnahmen von rund 300–600 Milliarden HUF,
  • den „größten Teil“ der Einnahmen könnten Steuerzahlungen auf Unternehmensbeteiligungen – Geschäftsanteile, Aktien – liefern,
  • den Plänen zufolge soll sie für Vermögen von über 1 Milliarde HUF gelten,
  • die Besteuerung wird auf Selbstveranlagung beruhen.

Noch fraglich ist, welcher Stichtag für den Unternehmenswert als Ausgangspunkt der Steuerbemessungsgrundlage dienen wird: Aufgrund der Äußerungen des Ministerpräsidenten deutet die Absicht auf die in den Jahresabschlüssen 2025 ausgewiesenen Werte hin.

Auf Grundlage der bisher verfügbaren Informationen scheint es, dass die Vermögensteuer keine einfache „Luxussteuer“ sein wird, sondern ein neues Element, das sich auch auf unternehmerisches Vermögen erstreckt und Unternehmensbewertung, Unternehmensstrukturen sowie Vermögensplanung unmittelbar betrifft.

Wird die Schweiz das zu befolgende Modell sein?

Aufgrund früherer Regierungserklärungen wäre das zu befolgende Modell die Schweizer Vermögensteuer, mit relativ niedrigen Steuersätzen zwischen 0,1 und 1 %. In der Schweiz ist auf ein Vermögen von 1 Million Schweizer Franken – etwa 400 Millionen HUF – jährlich eine Steuer von einigen Hunderttausend bis zu einigen Millionen HUF zu zahlen. Das Beispiel der Schweiz zeigt, dass der ungarische Gesetzgeber unter anderem das Nebeneinander von Einkommensteuer und Vermögensteuer berücksichtigen muss, etwa die Situation, wenn die der Vermögensteuer unterliegende Person in einem bestimmten Jahr kein Einkommen erzielt; außerdem kann es auch im Bereich der Befreiungen Orientierung geben. In der Schweiz:

  • ersetzt die Vermögensteuer die Einkommensteuer auf Kursgewinne von Privatpersonen,
  • gilt eine jährliche Obergrenze für die Steuerzahlung, wonach die Summe der zu zahlenden Vermögensteuer und Einkommensteuer nicht mehr als 60 % des jährlichen steuerpflichtigen Einkommens betragen darf,
  • ist die der eigenen Wohnnutzung dienende Immobilie bis zu einer bestimmten Wertgrenze von der Vermögensteuer befreit.

Schlüsselfragen: Was macht eine Vermögensteuer „funktionsfähig“?

Damit ein Vermögensteuersystem funktionsfähig ist, müssen nach inländischen und internationalen Expertenmeinungen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

Eindeutige Ziele

Der Grund für die Einführung der Vermögensteuer darf nicht bloß „Mehreinnahmen“ sein. Es muss klar festgelegt werden, ob sie in erster Linie ein haushaltspolitisches Einnahmeinstrument ist, das Gerechtigkeits- und Umverteilungsziele verfolgt, oder ob sie an die nachhaltige Finanzierung bestimmter Systeme – z. B. Gesundheitswesen, Bildung, Renten – gebunden ist. Durch die Festlegung der Ziele wird auch klar, dass der Erfolg nicht nur an kurzfristigen Einnahmen zu messen ist, sondern auch an der gesellschaftlichen Akzeptanz, den Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und der langfristigen Tragfähigkeit.

Präzise, aber dennoch handhabbare Bewertungsregeln

Eines der größten fachlichen Risiken der Vermögensteuer ist die Vermögensbewertung. Der Wert von Immobilien, nicht börsennotierten Unternehmen und Kunstgegenständen beruht in erheblichem Maße auf Schätzungen. Bereits eine Bewertungsabweichung von 10–20 % kann zu erheblichen Steuerdifferenzen führen und massenhafte Rechtsstreitigkeiten auslösen. Ein übermäßig ausgefeiltes, „perfektes“ Bewertungssystem ist teuer, langsam und schwer kontrollierbar; ein vereinfachtes System kann hingegen zu Unter- oder Überbesteuerung führen.

Liquiditätsaspekte und Schutzmechanismen

Die Vermögensteuer ist nicht automatisch mit liquiden Geldströmen verbunden, daher gibt es in mehreren Ländern Schutzregelungen. Dazu gehören beispielsweise eine Mindestzahlungsregelung und die Begrenzung der Gesamtbelastung aus Vermögensteuer und Einkommensteuer – siehe das obige Schweizer Beispiel. Solche Lösungen können verhindern, dass etwa ein investierender Unternehmer in einem Verlustjahr allein wegen der Steuerzahlung gezwungen wird, Vermögen aufzuzehren.

Gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen – mit besonderem Blick auf Unternehmen

Die möglichen negativen Auswirkungen der Vermögensteuer können auf mehreren Ebenen auftreten. Nach internationalen Erfahrungen hält ein erheblicher Teil vermögender Privatpersonen eine höhere Steuerbelastung dann für akzeptabel, wenn:

  • die Höhe nicht existenzgefährdend ist,
  • die Regeln berechenbar sind,
  • der Staat die Mehreinnahmen transparent und für konkrete Zwecke verwendet.

Bei den Steuerzahlern kann die Frage aufkommen, ob tatsächlich die klassische Vermögensteuer das wirksamste Instrument ist, um wohlhabendere Schichten stärker an den öffentlichen Lasten zu beteiligen. Die fachliche Antwort lautet im Wesentlichen: „Es kommt darauf an.“ Wenn die Ausgestaltung der Vermögensteuer den gesellschaftlichen Erwartungen entspricht und ein gerechtes, gesellschaftliches Engagement förderndes sowie transparentes System schafft, kann sie geeignet sein, das erwartete Ziel zu erreichen; andernfalls stehen jedoch mehrere Alternativen mit einfacheren Lösungen zur Verfügung.

Alternativen zur Vermögensteuer

Für eine höhere Steuerbelastung wohlhabenderer Schichten bestehen beispielsweise folgende Alternativen:

  • Mehrstufige Einkommensteuer: besser geeignet für gesellschaftliche Segmentierung, derzeit jedoch mit geringer politischer Realisierbarkeit.
  • Abweichender Steuersatz auf KapitaleinkünfteDividenden, Zinsen, Kursgewinne – sowie auf Einkommen aus Anlageimmobilien und deren Veräußerung.
  • Besteuerung gezielter Vermögenselemente: hochwertige Immobilien, Fahrzeuge, Schiffe sowie progressive Erbschaftssteuer oberhalb bestimmter Vermögensgrenzen.

Was sollten Unternehmer und vermögende Privatpersonen jetzt tun?

Obwohl die endgültige Regelung noch nicht bekannt ist, ist auf Grundlage der angekündigten Richtungen in mehreren Bereichen eine frühzeitige Vorbereitung angezeigt:

  • Erstellung einer Vermögenslandkarte: Vollständiger, konsolidierter Überblick über Privat- und Unternehmensvermögen, Schulden und Risikopunkte. Identifizierung der Vermögenswerte, die in die mögliche Steuerbemessungsgrundlage fallen können, insbesondere Unternehmensbeteiligungen.
  • Festlegung des Ausgangspunkts für die Unternehmensbewertung: Sollte tatsächlich der Unternehmenswert zum Jahresende 2025 das Schlüsselelement der Steuerbemessungsgrundlage sein, werden die finanziellen Entscheidungen und Kapitalstrukturentscheidungen der nächsten 1–1,5 Jahre besonders stark ins Gewicht fallen.
  • Überprüfung von Vermögensplanungsstrukturen: Bewertung von Treuhandvermögensverwaltungen, Familienholdings und Nachfolgekonstruktionen aus Sicht der Vermögensteuer: Wo können sie Schutz bieten, wo können zusätzliche Steuerpflichten entstehen?
  • Liquiditätsszenarien: Bei Unternehmen in einer Verlust- oder Investitionsphase ist es besonders wichtig zu prüfen, aus welchen Quellen eine mögliche Vermögensteuerzahlung finanziert werden kann.
  • Fachliches Monitoring: Nach Veröffentlichung der Gesetzesentwürfe wird eine schnelle, detaillierte Analyse erforderlich sein; es lohnt sich, bereits jetzt interne oder externe Verantwortliche zu benennen.

Die Einführung der Vermögensteuer ist eine der komplexesten geplanten Änderungen des ungarischen Steuersystems. Sie ist nicht nur eine technische, sondern auch eine wirtschaftspolitische und gesellschaftliche Frage. Die kommenden Monate werden entscheiden, welchen Weg Ungarn wählt: ob es versucht, die erklärten haushaltspolitischen und gesellschaftlichen Ziele mit einer klassischen Nettovermögensteuer, anstelle einer solchen oder parallel dazu mit anderen, gezielteren Instrumenten zu erreichen.

Für die potenziellen Subjekte der geplanten Vermögensteuer ist bereits jetzt eine bewusste Vorbereitung und ein strategisches Überdenken der Vermögensstrukturen angezeigt. Die Steuerexperten von WTS Klient Ungarn stehen Ihnen bei der Vorbereitung und Planung der notwendigen Schritte gerne zur Verfügung!

Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.

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