Im Einklang mit europäischen und globalen Trends bekommen Verrechnungspreisprüfungen in den letzten Jahren in der Praxis der ungarischen Steuerbehörde (NAV) eine immer wichtigere Rolle. In diesem Zusammenhang wurden die ungarischen Verrechnungspreisvorschriften zwischen verbundenen Unternehmen ab dem Steuerjahr 2022 mehrmals verschärft. Gleichzeitig hat die NAV ihr Instrumentarium erheblich erweitert, um Verrechnungspreisprüfungen effizient durchführen zu können.
Daher wird den Steuerzahlern empfohlen, die bei ihren Verrechnungspreisen angewandten Methoden und Abrechnungen zu überprüfen und eine detaillierte Verrechnungspreisdokumentation entsprechend den in Ungarn geltenden Verrechnungspreisregeln zu erstellen.
Aus welchem Grund wird eine Versäumnisstrafe erhoben und wie hoch ist diese?
Unternehmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt und die der Verrechnungspreisdokumentationspflicht unterliegen, müssen auch in diesem Jahr ihrer Verrechnungspreisdokumentationspflicht spätestens bis zum Datum der Einreichung ihrer Körperschaftsteuererklärung für 2024, d. h. spätestens bis zum 31. Mai 2025, nachkommen. Ab diesem Datum kann auch die ungarische Steuerbehörde das Vorhandensein der Dokumentation und die Angemessenheit dessen Inhalts zu überprüfen. Darüber hinaus müssen die betroffenen Steuerzahler in der Körperschaftsteuererklärung 2024 Verrechnungspreisdaten übermitteln. Die NAV kann auch das Vorhandensein und die Angemessenheit der Datenübermittlung im Detail prüfen.
Ein deutliches Zeichen für die zunehmende Anzahl von Steuerprüfungen im Bereich der Verrechnungspreise ist, dass die ungarische Steuerbehörde auf der Grundlage der Halbjahresstatistik des Vorjahres 126 Rechtsbefolgungsprüfungen durchgeführt hat und bei 61 % dieser Prüfungen ein Verrechnungspreisrisiko festgestellt wurde. In mehreren Fällen stellte die Steuerbehörde fest, dass die Verrechnungspreisdokumentation und die Datenübermittlung entweder fehlten oder unvollständig waren, wofür die NAV eine Versäumnisstrafe verhängte.
Gemäß den verschärften Regeln kann im Falle einer fehlenden oder unvollständigen Verrechnungspreisdokumentation eine Versäumnisstrafe von 5 Millionen HUF (10 Millionen HUF bei wiederholten Verstößen) verhängt werden . In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu beachten, dass ab 2023 die Verrechnungspreisdokumentation für jede Transaktion einzeln erstellt werden muss. Wenn ein Steuerpflichtiger also für mehr als eine Transaktion keine gesellschaftsspezifische Dokumentation (Local File) erstellt, kann ein Vielfaches der oben genannten Versäumnisstrafe verhängt werden. Darüber hinaus umfasst die Verrechnungspreisdokumentationspflicht auch das Master File, das in dieser Hinsicht als eine separate Dokumentation gilt.
Auch die Strafe für die Nichterfüllung oder unvollständige Erfüllung der Übermittlungspflicht von Verrechnungspreisdaten wurde auf 1 Million HUF erhöht.
Was genau prüft die NAV bei Verrechnungspreisprüfungen?
Neben der formalen Einhaltung der Vorschriften prüft die Steuerbehörde zunehmend den Inhalt der Verrechnungspreisdokumentation und der damit zusammenhängenden Daten. Im Rahmen von Verrechnungspreisprüfungen können Steuerpflichtige, die zur Erstellung einer Dokumentation verpflichtet sind, mit einer detaillierten Prüfung der Bedingungen von Transaktionen mit verbundenen Parteien rechnen, einschließlich einer Überprüfung der Funktionsprofile (Charakterisierungen) und der damit verbundenen Rentabilität, die auf der Grundlage der bei den Transaktionen ausgeübten Funktionen und der eingegangenen Risiken erzielt wurde, sowie der Möglichkeit für verschiedene Transaktionen eine zusammengezogene Dokumentation zu erstellen.
Wenn auf der Grundlage der so ermittelten Risiken festgestellt wird, dass der im Rahmen der geprüften Transaktion erzielte Gegenwert nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht, nimmt die ungarische Steuerbehörde die erforderliche Anpassung an den Medianwert der marktüblichen Bandbreite vor, was zu einem erheblichen Steuerfehbetrag und einer Steuerstrafe für den Steuerpflichtigen führen kann.
Aufgrund der Erfahrungen mit Verrechnungspreisprüfungen in den Vorjahren kann die NAV inhaltliche Probleme aufdecken, wie z. B. die Wahl einer unangemessenen Transaktionskategorie, einen falschen Transaktionsbetrag, die Wahl einer unangemessenen Verrechnungspreismethode, eine falsche Rentabilitätskennzahl und eine unangemessene marktübliche Preisspanne.
Um sicherzustellen, dass die betroffenen Steuerzahler potenzielle Verrechnungspreisrisiken und Strafen, die bei Verrechnungspreisprüfungen verhängt werden, zuverlässig reduzieren oder vermeiden können, wird empfohlen, dass sie ihre Verrechnungspreispraktiken unterjährig kontinuierlich überwachen und rechtzeitig mit der Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation beginnen. Unsere Verrechnungspreisberater stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Erstellung der Dokumentation zu unterstützen und Ihre Fragen zu beantworten.
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.