13.06.2025

UPDATE! Fehlgeschlagene Datenübermittlung im ungarischen Online-Rechnungssystem

Strengere geschäftliche Validierungsregeln ab September 2025

sikertelen adatszolgáltatás

Ab September 2025 (statt dem früher geplanten 1. Juli) verschärft die ungarische Steuerbehörde (NAV) die geschäftlichen Validierungsregeln im System der Online-Übermittlung von Rechnungsdaten. Die wichtigste Änderung: 21 derzeitige WARNING-Meldungen werden in die Kategorie ERROR überführt, was künftig zu einer fehlgeschlagenen Datenübermittlung führt. Ziel der Maßnahme ist es, die Datenqualität – d. h. die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der übermittelten Daten – zu verbessern, die Rechnungsstellung zu standardisieren und die Grundlage für das kommende E-Umsatzsteuersystem zu schaffen.

Datenqualität und Standardisierung als Schlüssel für eine erfolgreiche Datenübermittlung

Das Hauptanliegen der NAV ist die kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Online-Übermittlung von Rechnungsdaten. Die neuen, strengeren Validierungen sollen helfen, fehlerhafte, widersprüchliche oder unklare Daten frühzeitig zu erkennen und auszufiltern. Dies liegt im Interesse sowohl der ungarischen Steuerbehörde als auch der Unternehmen, denn eine ungenaue Datenübermittlung kann erhebliche Risiken bergen: Datenverluste, fehlerhafte Umsatzsteuererklärungen, Strafen oder Steuerprüfungen.

21 WARNING-Meldungen führen ab September zur fehlgeschlagenen Datenübermittlung

Die betroffenen 21 Meldungen werden zu ERROR-Meldungen hochgestuft – und jede einzelne davon blockiert ab September die Einreichung, was eine fehlgeschlagene Datenübermittlung zur Folge hat. Besonders häufig betroffen sind folgende Fehlermeldungen (die entsprechenden Codes laut NAV REST API-Spezifikation aufgeführt):

  • Steuernummern-Fehler: z. B. wenn ein Mitglied einer umsatzsteuerlichen Organschaft gemeldet wird, statt der Organschaft selbst (Codes: 82, 91)
  • Umsatzsteuerstatus-Fehler: unzulässige Angaben wie EUFADE, EUFAD37, KBAET, KBAUK (Codes: 581–584)
  • Wechselkursfehler: z. B. Widersprüche zwischen HUF und Fremdwährung oder unrealistische Wechselkurse (Codes: 1300–1310)
  • Fehler bei Korrekturrechnungen: z. B. unplausible Rechnungsnummern, oder Originalrechnung bereits storniert (Codes: 560, 1140, 1150)
  • Unstimmigkeiten bei Steuerbefreiung und Leistungsdatum (Codes u. a.: 591, 593, 596, 330)
Neue WARNING-Validierung bei fehlerhafter Angabe des Umsatzsteuerstatus

Zusätzlich wird eine neue WARNING-Meldung eingeführt, um falsche Daten beim Umsatzsteuerstatus zu kennzeichnen. Diese Validierung greift, wenn customerVatStatus = OTHER gesetzt ist, aber eine gültige ungarische UID-Nummer (beginnend mit „HU“) als communityVatNumber, thirdStateTaxId oder customerTaxNumber/taxpayerId übermittelt wird.

Mit anderen Worten: Wir bekommen eine Warnung, wenn eine Lieferung als innergemeinschaftlich oder Drittlandsgeschäft gemeldet wird, in Wirklichkeit jedoch eine ungarische UID-Nummer des Käufers verwendet wird. Ein solcher Widerspruch kann später zu ernsten steuerlichen Konsequenzen führen. Ziel der WARNING-Meldung ist es daher, die Diskrepanz rechtzeitig zu erkennen und zu melden. Im Gegensatz zu den oben genannten fehlerhaften Umsatzsteuerstatus-Angaben führt diese neue Validierung noch nicht zu einer fehlgeschlagenen Datenübermittlung.

Wie sich Buchhalter, CFOs und Entscheider vorbereiten sollten, um fehlgeschlagene Datenübermittlungen zu vermeiden
  • Analysieren Sie frühere WARNING-Meldungen im Zusammenhang mit Ihren Rechnungen.
  • Identifizieren Sie, welche dieser Meldungen ab September zu ERROR-Meldungen werden.
  • Passen Sie Ihre internen Prozesse und IT-Systeme entsprechend an und testen Sie diese in der NAV-Testumgebung.
  • Überprüfen Sie besonders sorgfältig UID-Nummern, Steuerstatusangaben und Wechselkurse.
Was sollten Entwickler tun?
  • Prüfen Sie die aktuelle NAV REST API-Spezifikation.
  • Passen Sie die Validierungslogik Ihres Rechnungstellungssystems an die neuen ERROR/ WARNING-Regeln an.
  • Führen Sie umfassende Tests in der NAV-Testumgebung durch.

Die Botschaft der NAV ist eindeutig: Qualität der Rechnungsdaten steht im Fokus. Während fehlgeschlagene Datenübermittlungen operative und steuerliche Risiken bergen, ist das Online-Übermittlung von Rechnungsdaten heute weit mehr als ein reines Compliance-Instrument – es ist eine zentrale Plattform der digitalen Steuerverwaltung in Ungarn. Wer frühzeitig reagiert, profitiert von reibungsloseren Abläufen mit der Steuerbehörde – wer zögert, riskiert empfindliche Nachteile.

Haben Sie Fragen zu den Änderungen, zur technischen Umsetzung der Validierungen oder zum Fehlermanagement? Die Experten von WTS Klient Ungarn unterstützen Sie gerne.

Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.

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