Die Digitalisierung der Steuerprozesse – darunter der Umsatzsteuer – hat für Unternehmen höchste Priorität. Die ungarische Steuerbehörde (NAV) hat in den letzten Jahren bedeutende Schritte zur Automatisierung der Umsatzsteuererklärungen unternommen. Im Rahmen dieser Entwicklung wurde im vergangenen Jahr das E-Umsatzsteuer-System eingeführt, das sowohl die webbasierte E-Umsatzsteuer-Oberfläche als auch die Möglichkeit der M2M-Umsatzsteuererklärung umfasst.
Mit der Abschaffung des Allgemeinen Formularausfüllprogramms (ÁNYK) und dem neuen digitalen Transformationsplan der NAV sind diese Lösungen jedoch längst keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit. Die Nutzung des E-Umsatzsteuer-Systems wird voraussichtlich bald verpflichtend sein. Da die Umstellung eine gründliche Vorbereitung erfordert, sollte man nicht bis zur letzten Minute warten. Welche Lösung ist für welches Unternehmen optimal und wie bereitet man sich auf die Einführung vor? Dies beleuchten wir in unserem Artikel.
Das E-Umsatzsteuer-System
Die ungarische Steuerbehörde kündigte Ende Oktober 2025 an, dass ab dem 1. Januar 2027 die derzeit am weitesten verbreitete Lösung zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen, das ÁNYK eingestellt wird. Nach der Abschaffung wird die Abgabe der Umsatzsteuererklärung ausschließlich über das E-Umsatzsteuer-System möglich sein.
Im Vergleich zur klassischen Formularausfüllung (ähnlich dem bereits vor Jahren eingeführten E-Einkommensteuer-System) bietet das E-Umsatzsteuer-System folgende Vorteile:
- Die NAV validiert die übermittelten oder genehmigten Daten.
- Bedeutet deutlich weniger Administration und Datensammlung.
- Schließt Fehler durch manuelle Eingaben aus.
- Übermittelt genauere Daten für die Steuerbehörde.
Wichtig: Im Gegensatz zum E-Einkommensteuer-System werden E-Umsatzsteuer-Erklärungen nicht automatisch nach Fristablauf akzeptiert – sie müssen stets aktiv genehmigt werden.
Die E-Umsatzsteuer-Weboberfläche: Für kleinere Unternehmen
Innerhalb des E-Umsatzsteuer-Systems ist die Weboberfläche die optimale Lösung für kleinere Unternehmen mit wenigen Transaktionen, da sie schnell und einfach ist. Ähnlich wie beim E-Einkommensteuer erstellt die NAV einen Entwurf der Umsatzsteuererklärung auf Basis der verfügbaren Daten (Online-Rechnungen, Online-Kassen, Zolldaten, Stammdaten). Der Steuerpflichtige kann den Entwurf genehmigen, ergänzen (z. B. innergemeinschaftliche Eingänge) oder ändern (z. B. ob das Recht auf Vorsteuerabzug sofort oder später ausgeübt wird – dies kann die NAV nicht aus den vorhandenen Daten ableiten).
Vorteile der Abgabe über die Weboberfläche:
- Deutlich weniger Administration und manuelle Arbeit als bei der Formularausfüllung in ÁNYK.
- Weniger Vorbereitung als bei der M2M-Umsatzsteuererklärung. Die Entwürfe sind nämlich bereits verfügbar – keine Entwicklung oder Umstellungszeit ist erforderlich.
M2M-Umsatzsteuererklärung: Für große Unternehmen
Für Unternehmen mit hohem Transaktionsvolumen und komplexen Vorgängen ist die Übermittlung der Daten über eine Maschine-zu-Maschine-Schnittstelle, d. h. die M2M-Umsatzsteuererklärung die richtige Wahl. In ihrem Fall kann die Überprüfung des auf der Website verfügbaren Entwurfs zeitaufwändig sein, außerdem können Daten fehlen, beispielsweise über gemeinschaftliche Produktbeschaffungen oder die Inanspruchnahme gemeinschaftlicher Dienstleistungen, da die NAV darüber keine Informationen hat.
Eine gut entwickelte M2M-Lösung automatisiert die Umsatzsteuererklärung „maßgeschneidert”, sodass alle für eine vollständige Umsatzsteuererklärung erforderlichen Daten, beispielsweise auch Daten zu grenzüberschreitenden Transaktionen, in den Automatismus integriert werden können. Dazu muss eine Umsatzsteueranalyse auf der Grundlage einer vordefinierten Struktur erstellt und die so erstellte XML-Datei an die NAV übermittelt werden. Diese Daten werden von der NAV validiert und daraus wird ein Entwurf der Steuererklärung erstellt, der dem Steuerzahler zur Genehmigung zurückgeschickt wird. Der Steuerzahler kann den Entwurf der Steuererklärung vor der Annahme genauso ergänzen oder ändern wie auf der Weboberfläche.
Einführung der M2M-Lösung und Kosten
Vor der Umstellung auf die M2M-Umsatzsteuererklärung muss das Unternehmen seine aktuellen Prozesse gründlich analysieren. Zu prüfen sind unter anderem:
- Wie viele Buchhaltungs-, ERP- und Fakturierungssysteme laufen im Unternehmen?
- Welche Daten stammen aus welchem System?
- Wie werden die eingehenden Daten konsolidiert?
- Sind die Transaktionen mit den richtigen Umsatzsteuer-Codes versehen?
Für die Erstellung der erforderlichen XML-Struktur sind korrekte Daten, Schlüssel, Vollmachten sowie die technische Schlüsselverknüpfung notwendig. Die Umsatzsteuer-Codes müssen mit der NAV-Codierung abgeglichen werden, anschließend wird das Programm entwickelt, das das XML-Paket erstellt, die API-Verbindung aufbaut und die Automatisierungen implementiert. Dieser Einführungsprozess kann bei kleineren Unternehmen ein bis zwei Wochen, bei größeren Unternehmen sogar ein bis zwei Monate dauern und ist natürlich mit Kosten verbunden. Die Kosten sind wie folgt:
- Einmalige Anfangskosten: Prozessanalyse, Beratungsgebühren und IT-Entwicklung (intern oder extern). Jedes Unternehmen benötigt eine individuelle Lösung zur Datensammlung.
- Laufende Kosten: Deutlich niedriger, beinhalten Lizenz- und Wartungsgebühren.
- Updates: Änderungen an XML-Schemata oder neue Versionen im NAV-System erfordern Anpassungen der M2M-Lösung – dies verursacht zusätzliche Kosten.
Durch die Maschine-zu-Maschine-Verbindung kann der gesamte Meldeprozess automatisiert werden, was zwar anfangs zeitaufwändig ist und eine Prozessbewertung und -entwicklung erfordert, langfristig jedoch zu erheblichen Einsparungen führen kann.
M2M und Steuerprüfungen
Das langfristige Ziel der NAV ist die weitgehende Automatisierung der Steuerprozesse. Zur Förderung der M2M-Umsatzsteuererklärung bietet die NAV eine 15-tägige straflose Selbstrevisionfrist. Das bedeutet, dass die NAV, wenn sie bei der Validierung der erhaltenen Daten, d. h. beim Abgleich mit ihren eigenen Daten, Abweichungen feststellt, gewährt eine Frist von 15 Tagen für eine zusätzliche Selbstrevision ohne Aufschlag, und die NAV darf die über die M2M-Verbindung eingereichten Steuererklärungen zuverlässiger Steuerzahler bis zu 15 Tage nach Fälligkeit nicht überprüfen, d. h. die Steuerzahler können ihre Umsatzsteuerdaten ohne rechtliche Konsequenzen und ohne Kosten korrigieren.
Wann lohnt sich der Einstieg?
Die meisten Unternehmen sind kostenbewusst und ändern ihre Prozesse nur, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Einführung der M2M-Umsatzsteuererklärung bietet jedoch zusätzliche Vorteile:
- Kostenoptimierung: Jede Automatisierung reduziert langfristig Zeitaufwand und Administration. Mitarbeiter können sich auf wertschöpfende Aufgaben konzentrieren. Mit der Annäherung an die Pflicht zur E-Umsatzsteuer steigt die Nachfrage nach M2M-Lösungen – und damit auch die Preise.
- Vermeidung von Zeitdruck: Die NAV erwartet keine sofortige Umstellung, bietet aber Testmöglichkeiten. Nutzen Sie die Zeit, bevor Fristen drängen.
- Fehlervermeidung: Im Testsystem lassen sich typische Fehler (z. B. fehlende Adressdaten, falsche XML-Struktur, falsche Umsatzsteuer-Codierung) erkennen und beheben. Eine interne Validierung vor der Übermittlung ist empfehlenswert.
Die erfahrenen Steuer- und IT-Experten von WTS Klient Ungarn unterstützen Sie bei der Umstellung auf das E-Umsatzsteuer-System und der Einführung der M2M-Umsatzsteuererklärung. Mit unserer eigenen M2M-Lösung bieten wir eine maßgeschneiderte Software für Ihr Unternehmen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute – starten Sie jetzt und sichern Sie sich professionelle Unterstützung!
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.


