Im Jahr 2026 stehen die von der ungarischen Steuerbehörde (NAV) erstellten Entwürfe der Einkommensteuererklärung früher als üblich, bereits ab dem 13. März, zur Verfügung. Die Durchsicht, Änderung und Bestätigung der Erklärung für das Steuerjahr 2025 ist bis zum 20. Mai 2026 möglich.
Der Entwurf der Einkommensteuererklärung wird von der NAV auf Grundlage der Datenübermittlung durch Arbeitgeber und andere Auszahler erstellt. Steuerpflichtige mit Zugang zum Kundenportal können ihn auf der E-Einkommensteuer-Plattform abrufen, alle anderen persönlich bei den Kundendienststellen der NAV.
Für Personen, die ausschließlich Einkünfte von einem ungarischen Arbeitgeber oder Auszahler in Ungarn erzielt haben und keine weiteren Einnahmen besitzen, besteht in der Regel kein zusätzlicher Handlungsbedarf: Wird der Entwurf der Einkommensteuererklärung nicht geändert, wird er nach Ablauf der Frist automatisch zur Steuererklärung.
Wer muss den Entwurf der Einkommensteuererklärung in Ungarn unbedingt ergänzen?
Der Entwurf muss zwingend überprüft und ergänzt werden von:
- Einzelunternehmern,
- landwirtschaftlichen Direktvermarktern,
- Privatpersonen mit Umsatzsteuerpflicht.
Für diese Steuerpflichtigen wird der NAV‑Entwurf nicht automatisch zur endgültigen Steuererklärung.
Eine Ergänzung ist ebenfalls erforderlich, wenn die Einkünfte beispielsweise stammen aus:
- der Veräußerung beweglicher oder unbeweglicher Vermögenswerte,
- Vermietung von Immobilien,
- dem Ausland,
- einer anderen Privatperson,
- Transaktionen auf dem Kapitalmarkt oder Krypto‑Transaktionen.
Steuervergünstigungen und Verfügungen über die Steuer
Eine Ergänzung kann auch dann notwendig sein, wenn der Steuerpflichtige Anspruch auf bestimmte Steuervergünstigungen hat, der Arbeitgeber diese jedoch während des Jahres nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat. In der Jahreserklärung können diese Vergünstigungen vollständig geltend gemacht werden. Dazu zählen:
- die Familienvergünstigung,
- die persönliche Vergünstigung,
- die Vergünstigung für frisch verheiratete Paare, sowie
- die Vergünstigungen für Mütter mit zwei, drei oder vier und mehr Kindern.
Im Rahmen der Steuererklärung kann über 1 % + 1 % der Steuer zugunsten einer Zivilorganisation, einer Kirche oder eines staatlichen Programms verfügt werden.
Bei Steuerrückerstattungen kann die Angabe einer Bankverbindung die Auszahlung beschleunigen; zudem empfiehlt es sich, vor der Finalisierung der Erklärung auch das Steuerkonto zu prüfen.
Einkünfte aus Verkauf oder Vermietung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen
Wer im Jahr 2025 Immobilien vermietet oder Immobilien bzw. höherwertige bewegliche Gegenstände (z. B. ein Auto) in Ungarn veräußert hat, muss den Entwurf der Einkommensteuererklärung ergänzen.
Bei Verkauf beweglicher Vermögen gelten folgende steuerlichen Pflichten:
- Bei gelegentlicher Veräußerung ist auf den 200.000 HUF übersteigenden Teil der Einkünfte 15 % Einkommensteuer zu zahlen.
- Bei gewerblicher bzw. regelmäßiger Veräußerung gelten die Einkünfte als solche aus selbständiger Tätigkeit; darauf entfallen 15 % Einkommensteuer und 13 % Sozialbeitragsteuer.
Bei Verkauf von Immobilien entsteht steuerpflichtiges Einkommen, wenn der Verkauf innerhalb von fünf Jahren nach der Anschaffung erfolgt und ein Gewinn realisiert wird.
Bei Vermietung von Immobilien können Steuerpflichtige am Jahresende über die Art der Kostenabrechnung entscheiden: Anstelle der 10%-Pauschale kann auch eine nachträgliche Einzelkostenabrechnung gewählt werden.
Worauf sollten Personen mit Auslandsinvestitionen oder ausländischem Arbeitsverhältnis achten?
Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne, die auf einem ausländischen Bankkonto oder über einen ausländischen Investmentdienstleister erzielt wurden, machen in der Regel eine Ergänzung des Entwurfs erforderlich. Im Rahmen des internationalen Datenaustauschs (CRS und DAC2) erhält die NAV Informationen aus mehr als hundert Ländern über die Finanzkonten ungarischer Steuerpflichtiger. Bei Abweichungen kann ein Unterstützungsverfahren eingeleitet werden, in dem der Steuerpflichtige seine Erklärung durch Selbstrevision korrigieren kann.
Wichtig ist, dass ausländische Institute häufig die Bruttoeinnahmen melden, während nach ungarischen Vorschriften das steuerpflichtige Einkommen nach Abzug der Kosten zu ermitteln ist – daher können Unterschiede entstehen.
Behandlung kontrollierter Kapitalmarkt- und Krypto‑Transaktionen
Von inländischen Investmentdienstleistern ermittelte Einkünfte erscheinen in der Regel im Entwurf, jedoch können Steuerpflichtige auf Basis ihrer eigenen Aufzeichnungen zusätzliche Kosten berücksichtigen. Die Möglichkeit des Steuerausgleichs erlaubt zudem die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten.
Bei Krypto‑Transaktionen muss das Einkommen dann erklärt werden, wenn das Krypto‑Asset die „Krypto‑Welt“ verlässt (z. B. Tausch in gesetzliches Zahlungsmittel, Wertpapier oder andere Vermögenswerte). Seit 2025 können für den Steuerausgleich auch Verluste berücksichtigt werden, die in früheren Steuerjahren erklärt, aber bisher nicht verrechnet wurden.
Steuerpflichtige müssen detaillierte Aufzeichnungen über ihre Krypto‑Transaktionen sowie die geltend gemachten Verluste führen.
Ab dem nächsten Jahr erhält die NAV auch Einblick in ausländische Krypto‑Einkünfte!
Nach den neuen Regeln der OECD und der EU (CARF und DAC8) werden Krypto‑Dienstleister künftig Daten über Transaktionen und Steueransässigkeit ihrer Kunden übermitteln. Der erste internationale Datenaustausch wird voraussichtlich im Jahr 2027 für das Steuerjahr 2026 stattfinden. Ziel der Regulierung ist die höhere Transparenz von Krypto‑Einkünften, weshalb korrekte Erklärung und Dokumentation für Anleger besonders wichtig sind.
Auch wenn die Einführung des E-Einkommensteuersystems vor zehn Jahren die Einkommensteuererklärung in Ungarn im Vergleich zu früher erheblich vereinfacht hat, gibt es weiterhin zahlreiche Einkunftsarten, die von den Steuerpflichtigen selbst in den von der NAV erstellten Entwurf der Einkommensteuererklärung eingetragen werden müssen. Benötigen Sie Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung ausländischer Arbeitnehmer, steht Ihnen das Steuerberatungsteam von WTS Klient Ungarn gerne zur Verfügung!
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.


