Datenübermittlungspflicht der Dienstleister bezüglich der wirtschaftlichen Eigentümer
30.11.2017
Dienstleister, die in Ungarn unter das Gesetz Nr. LIII vom 2017 fallen, müssen über das Vorbeugen und Verhindern von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (im Folgenden das neue GwG genannt) – hierbei insbesondere Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Finanzbuchhalter und Steuerberater – bei der Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Kunden, die eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne
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