21.11.2017

Steuerstrategische Vorschläge

Der Mensch und seine Umgebung pflegen oft eine sehr besondere Beziehung. Je tiefer man sich damit beschäftigt, ein Problem zu lösen, desto weniger „sieht man den Wald vor lauter Bäumen“. Uns Steuerberatern geht es da auch nicht anders.

Nun mal ernsthaft, wen außer die Liebhaber von Meeresfrüchten kümmert es, dass der Mehrwertsteuersatz für Fisch in Ungarn im nächsten Jahr auf 5% fallen wird? Beeinflusst dies wirklich die Geschäftsentscheidungen oder zwingt es ernsthaft zu einem strategischen Richtungswechsel, wenn die Senkung der Sozialbeitragssteuer um einen halben Prozentpunkt höher ausfällt als erwartet?

Dennoch beschäftigte sich vorige Woche die gesamte ungarische Fachpresse mit diesem Thema, man konnte praktisch über nichts anderes lesen, als nur über die kleinen Detailregeln der Steueränderungen des nächsten Jahres.

In der Zwischenzeit entrichten die verlustbringenden Unternehmen oft in einer nicht vernachlässigbaren Höhe Gewerbesteuer. Jeden Tag wird bei den Überweisungen mit der Zahlung der fast unbemerkbaren, unter dem Strich aber beträchtlichen Transaktionsgebühr zu den Haushaltseinnahmen beigetragen, oder die postenweise fast immer in unterschiedlicher Höhe zu berechnenden Steuer- und Abgabenpflichten der in den jeweiligen Monaten erfolgten Cafeterialeistungen werden mit Hilfe von komplizierten Excel-Tabellen immer aufs Neue berechnet.

Für die Ausführung von substanziellen Änderungen bleibt so keine Zeit übrig, weil wir uns beim Durchsuchen der Detailregeln den Kopf darüber zerbrechen, ob sich ein neues Programm zur Aufrechterhaltung der Gesundheit unserer Mitarbeiter für das Unternehmen lohnt, in der Hoffnung, dass die Höhe der zu zahlenden Steuer für die gesunde Ernährung vielleicht sogar um 10% gesenkt wird.

Bitte nicht falsch verstehen! Ein guter Steuerberater kennt immer alle kleinen Details der aktuellen Gesetzesregelungen, aber wenn Zeit zum Durchatmen bestünde, könnten mit einigen Vereinfachungen, der Ausbesserung mancher Systemfehler und mit der Debatte über steuerstrategische Vorschläge das Steuersystem vereinfacht und gleichzeitig die Administration reduziert werden.

Es gibt keine Debatte in den Fachkreisen darüber, ob die Verlagerung des Schwerpunktes der Besteuerung von den Ertragsteuern auf die Verkehrsteuer die richtige Entscheidung war. Des Weiteren herrscht auch Einigkeit darüber, dass die Senkung der Steuerlasten hinsichtlich der Beschäftigung auch aufgrund ihrer Wirkung, die ein wettbewerbsfähiges und wirtschaftliches Wachstum generiert, ein guter Regierungsbeschluss war. Die Vereinfachung oder sogar die Abschaffung einiger Steuerarten könnten aber auch einen großen Beitrag zur Transparenz des Steuersystems leisten.

Konkrete steuerstrategische Vorschläge
  1. Gewerbesteuer

Mit den Verbesserungsmöglichkeiten zur Transparenz von der Gewerbesteuer und ihrer Umgestaltung auf Systemebene habe ich mich bereits in einem meiner früheren Artikel näher befasst. Der Knackpunkt hierbei wäre, dass die erhebliche Annäherung der Steuerbemessungsgrundlage an die Gewinne der Gesellschaft und parallel dazu die Erhöhung des Steuersatzes so zur Gleichhaltung der Steuerbelastung führen könnten, dass die Berechnung der Steuer einfacher und sich an den deklariert einkommensabhängigen Charakter der Gewerbesteuer richten würde.

  1. Aufstockung der Körperschaft- und Gewerbesteuer

Die Idee ist auch nicht neu, dass am Ende eines besonders erfolgreichen Haushaltsjahres die Institution der Aufstockung der Körperschaft- und Gewerbesteuer der Vergangenheit angehören sollte. Diese Regel lässt die Arbeit von Steuerfachleuten und Buchhaltungsspezialisten im Dezember verbittern. Der Advent bedeutet für viele eine schöne Zeit, nur die Hauptbuchhalter und Steuerdirektoren verbringen ihre Abende zu dieser Zeit, statt den Weihnachtsmarkt zu besuchen, vor ihren zukunftssagenden Glaskugeln, um das oft von den Geschehnissen der letzten Tage abhängige Unternehmensergebnis des laufenden Jahres und die damit verbundene Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage vorherzusagen.

  1. Branchen-Sondersteuern

Auch dieses Thema erörterte ich in einem meiner früheren Artikel ausführlich. Die vorübergehende Einführung dieser Sondersteuern war in den Krisenjahren noch wenig umstritten. Ihre endgültige Festlegung im Steuersystem ist jedoch während des aktuellen Konjunkturzyklus weitgehend unnötig. Auf die Entwicklung des Budgets wirken sie sich nicht mehr bedeutend aus, aber sie halten die Investitionen erheblich zurück, und die nicht selten 30-40%ige Besteuerung der Gewinne vor Steuern machen eine dynamische Entwicklung dieser Sektoren auch unmöglich.

  1. Finanztransaktionssteuer

Von der Transaktionssteuer kann nicht gesagt werden, dass sie bestimmte Unternehmen diskriminiert, wie dies bei Branchen-Sondersteuern der Fall ist. Proportional betrachtet nehmen alle Unternehmen an dem „vorteilhaften“ Effekt dieser Abgabe fast in identischem Ausmaß teil. Auf diese Weise bestraft auch diese Entwendung ohne Beachtung des Erfolgsfaktors die Unternehmen, und reduziert die Vorteile des sehr wettbewerbsfähigen Körperschaftsteuersatzes von Ungarn im Regionalvergleich erheblich.

  1. System der Lohnnebenleistungen

Lohnnebenleistungen (zusammenfassend „Cafeteria“ genannt) sind in den letzten Jahren in vielen Unternehmen zu einem wichtigen Instrument der Mitarbeitermotivation geworden. Durch die Wahl ihres Umfangs und ihrer Aufteilung können Unternehmen ihren Mitarbeitern individual vermitteln, welche Werte für sie wichtig sind. Wenn die Mitarbeiter innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst die einzelnen Elemente des Leistungspakets auswählen dürfen, ist es gelungen, ein System für beide Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) vorteilhaft gestaltet zu haben. Die unterschiedlichen Steuer- und Sozialversicherungsbeitragslasten der Lohnnebenleistungen machen dieses einfache System jedoch so kompliziert und kontraproduktiv, und führten daher in den letzten Jahren bei vielen Unternehmen in Ungarn zur kompletten Abschaffung der Cafeteria, während die Ausdauernden sich über die stetige Zunahme der Administration beschweren. Mit einer einheitlichen Steuerlast, aber unter Beibehaltung der Gesamteinnahmen des Budgets könnte das Cafeteria-System einfach und attraktiv gestaltet werden.

  1. Gruppenbesteuerung im Bereich der Körperschaftsteuer

Ein bedeutender Teil der internationalen Unternehmen organisiert seine unterschiedlichen Aktivitäten in getrennten Geschäftsbereichen und in der Regel auch in separaten rechtlichen Einheiten. Wenn ein solches Unternehmen zu unserem Glück mehrere seiner Aktivitäten (Produktion, Handel, Dienstleistungen) in Ungarn ausführt, kann es leicht vorkommen, dass eine seiner Gesellschaften – wenn auch nur vorübergehend – Verluste erwirtschaftet. Diese Unternehmensgruppen sind davon nachteilig betroffen, dass die Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ihrer Unternehmen in ihrem Portfolio nicht zusammengezogen werden kann. Ihre Verluste in einem Geschäftsbereich können bei der Ermittlung der Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage die Gewinne eines anderen Geschäftszweigs nicht reduzieren. Diese Diskriminierung sollte mit der Einführung der Gruppenbesteuerung behoben werden, insbesondere, weil die Unternehmen bei wirklich bedeutenden Posten dieser Art immer noch die Möglichkeit wahrnehmen, ihre rechtlichen Einheiten miteinander zu verschmelzen, so dass das Budget nur bei Fällen, die die Körperschaftsteuer nur in kleinerer Höhe beeinflussen, mit zusätzlichen Einnahmen rechnen kann. Mit der Möglichkeit der Verlustabgrenzung, wenn auch in begrenztem Umfang, ist diese Zusatzeinnahme auch nur vorübergehend.

Fazit

In den obigen Ausführungen habe ich versucht, einige einfachere Punkte aus den steuerstrategischen Vorschlägen vorzustellen. Ich behaupte nicht, dass die budgetären Auswirkungen bei ihrer Umsetzung unbedeutend wären. Bei dem gegenwärtigen Konjunkturzyklus wäre es jedoch einfacher, diese Anpassungen vorzunehmen, zudem würden diese Vereinfachungen größtenteils positive Effekte  auf die Investitionslust haben und würden auch einen weiteren erheblichen Anstieg der Löhne und Gehälter ermöglichen, wodurch das Wirtschaftswachstum und der Konsum steigen würden. Dies würde letztlich zu einer Erhöhung der Steuer- und Beitragseinnahmen führen. „Was wir bei der Maut verlieren, gewinnen wir an der Fähre.“

Haben Sie ebenfalls eine Meinung zu den aktuellen Steuerthemen? Möchten Sie auch, dass Ihre Vorschläge bezüglich der ungarischen Steuerpolitik bei der Regierung Gehör finden?

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