25.04.2025

Globale Mindeststeuererklärung kann ab nächstem Jahr zentral eingereicht werden

DAC9-Richtlinie wurde verabschiedet

globális minimumadó bevallás

Ab nächstem Jahr wird es für multinationale Konzerne einfacher, die administrativen Pflichten im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer (GloBE) zu erfüllen, unter anderem durch die Möglichkeit, die globale Mindeststeuererklärung zentral einzureichen. Die Vereinfachung folgt auf die Verabschiedung des DAC9-Vorschlags durch den Rat der Europäischen Union am 14. April 2025, der im Oktober von der Europäischen Kommission veröffentlicht worden war. Die DAC9 (Directive on Administrative Cooperation; Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden) schreibt auch eine engere Zusammenarbeit und einen reibungsloseren Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU.

Worin besteht die Vereinfachung?

Eine wichtige Neuerung von DAC9 besteht darin, dass die zentrale Einreichung einer globalen Mindeststeuererklärung möglich wird. Das bedeutet, dass die Muttergesellschaft oder ein benanntes Gruppenmitglied die neue, im Januar aktualisierte Erklärung im Namen der Gruppe für alle Mitglieder der Gruppe einreichen kann, anstatt dass jeder einzelne dies separat in seinem eigenen Land tun müsste. Innerhalb der EU wird ein standardisiertes Erklärungsformular (Top-up Tax Information Return; TTIR) eingeführt, und die Mitgliedstaaten werden automatisch Daten über die globale Mindeststeuer austauschen.

Eine mögliche Folge der Änderung ist, dass die Konzernmitglieder weniger in den Erklärungsprozess auf nationaler Ebene eingebunden sein werden, aber die konzerninterne Datenübermittlung sollte weiterhin gefördert werden.

Was sind die wichtigsten Fristen?

Die auf EU-Ebene verabschiedeten Bestimmungen der Richtlinie müssen von den Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Änderung wirkt sich auch auf das Geschäftsjahr 2024 aus, für das die Meldepflicht spätestens bis zum 30. Juni 2026 erfüllt sein muss. Die Frist für die Übermittlung der Daten an die zuständigen Steuerbehörden ist der 31. Dezember 2026, für die folgenden Jahre beträgt die Frist drei Monate ab dem Datum des Eingangs der Erklärung.

Welches Gruppenmitglied sollte die globale Mindeststeuererklärung einreichen?

Es sollte geprüft werden, welche Jurisdiktion eines Konzernmitglieds für die Einreichung der globalen Mindeststeuererklärung am besten geeignet ist, d. h. welches Konzernmitglied für diese Aufgabe benannt werden sollte. Eine mögliche Überlegung bei dieser Entscheidung ist, ob ein bestimmtes Konzernmitglied unter eine vorübergehende Ausnahmeregelung fällt (z. B. CbCR-Ausnahme) oder, falls keine solche Ausnahmeregelung vorliegt, ob die für die GloBE-Compliance erforderlichen Daten bereits erhoben werden.

Da der Datenaustausch nur innerhalb der Europäischen Union automatisch erfolgt, muss bei Konzernmitgliedern mit Sitz in Nicht-EU-Ländern (Drittländern) auch geprüft werden, ob das betreffende Land dem multilateralen Abkommen der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) über den Austausch von Informationen im Rahmen der GloBE-Initiative (Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of GloBE Information; GIR MCAA) beigetreten ist. Ist dies nicht der Fall, kann dennoch eine lokale globale Mindeststeuererklärung erforderlich sein.

Als Übergangsoption wird auch eine vereinfachte Berichterstattung (transitional simplified jurisdictional reporting framework; Simplified Framework) zur Verfügung stehen, die die administrativen Lasten für Unternehmen verringern könnte.

Was sollten Unternehmen noch beachten?

Es wird empfohlen, die Meldepflichten rechtzeitig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die vom Unternehmen verwendeten Systeme in der Lage sind, die erforderlichen Informationen korrekt zu erfassen und zu melden, damit die Erklärungspflicht ordnungsgemäß erfüllt wird.

Es ist wichtig, sich über alle Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die globale Mindeststeuer-Informationserklärung (GIR) der OECD und das Formular TTIR der EU auf dem Laufenden zu halten.

Es ist auch wichtig, die Vorschriften zu kennen und einzuhalten, da der Steuerprüfungsplan der ungarischen Steuerbehörde für 2025 in Bezug auf GloBE eine vorrangige Überprüfung der sogenannten erfassten Steuern (Körperschaftsteuer, Innovationsbeitrag usw.) vorsieht.

Da die zusätzliche Steuerschuld bereits in den Jahresabschluss 2024 aufgenommen werden muss, müssen die betroffenen ungarischen Unternehmen in Kürze die Berechnung der globalen Mindeststeuer durchführen. Die Steuerberater von WTS Klient Ungarn unterstützen Sie gerne bei der Berechnung und bei allen anderen Fragen im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuererklärung. Im Rahmen unserer Steuerplanungs- und Beratungsdienstleistungen erläutern wir nicht nur die Einzelheiten der Vorschriften, sondern entwickeln auch die optimalen Lösungen, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!

Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.

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