28.04.2026

Aktuelle Entwicklungen im Zeitraum des Regierungswechsels in Ungarn

Werbesteuer, SZÉP-Karte, vereinfachte Beschäftigung

kormányváltás

Mit der Bildung der neuen ungarischen Regierung sind in naher Zukunft wesentliche Entscheidungen zu erwarten, die das ungarische Steuersystem betreffen. Über diese Maßnahmen werden wir in gesonderten, ausführlichen Analysen berichten. Bis dahin fassen wir jene aktuellen Entwicklungen zusammen, die im Zeitraum des Regierungswechsels die Werbesteuer, die Nutzung der SZÉP-Karte sowie die Verwaltung der vereinfachten Beschäftigung betreffen.

Keine Werbesteuer

Das Steuerpaket vom Herbst 2025 sah ursprünglich vor, die Werbesteuer ab dem 1. Juli 2026 in Höhe von 7,5 % auf Werbeumsätze über 100 Millionen HUF wieder einzuführen. Daraus erwartete der Staatshaushalt Einnahmen von rund 10 Milliarden HUF. Das geplante System wäre de facto progressiv ausgestaltet gewesen, wobei die ersten 100 Millionen HUF an Umsätzen steuerfrei geblieben wären – unter anderem als Reaktion auf europarechtliche beihilferechtliche Bedenken.

Im April 2026 wurde jedoch per Regierungsverordnung entschieden, dass der Steuersatz der Werbesteuer weiterhin 0 % beträgt, sodass die zuvor geplante Wiedereinführung entfällt. Die Begründung der Verordnung verweist auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des kriegsbedingten Umfelds sowie auf die Notwendigkeit, die Belastungen für Unternehmen nicht weiter zu erhöhen.

Die neue Regierung plant darüber hinaus, die Einzelhandelssteuer zu senken oder auslaufen zu lassen sowie weitere sektorale Sonderabgaben abzuschaffen.

Änderungen bei der SZÉP-Karte

Die auf der SZÉP-Karte verfügbaren Guthaben können nur noch bis zum 30. April2026 für den Kauf von kalten Lebensmitteln verwendet werden. Diese Übergangsregelung gilt für den Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis zum 30. April 2026 und betrifft das Unterkonto für Unterkunftsleistungen. Die begünstigte Nutzung umfasst Fertiggerichte, Backwaren, Fleisch sowie grundlegende Lebensmittel.

Da diese Möglichkeit ab Anfang Mai 2026 entfällt, empfehlen wir eine Anpassung der Richtlinien der wählbaren Zuwendungen (Sachbezüge) – sofern diese Übergangsregelung dort ausdrücklich geregelt ist –, die entsprechende technische Anpassung der Systeme von Sachbezügen sowie eine rechtzeitige Information der betroffenen Arbeitnehmer.

Änderungen bei der vereinfachten Beschäftigung

Daten zur vereinfachten Beschäftigung (ungarische Abkürzung: EFO) sind nun elektronisch abrufbar. Über die Mobil-App der ungarischen Steuerbehörde, das Kundenportal (ÜPO) oder eBEV können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die bereits geleisteten Arbeitstage einsehen. Dadurch kann die Einhaltung der jährlichen Höchstgrenze von 120 Tagen auch bereits vor der Anmeldung überprüft werden.

Im Zusammenhang mit dem Regierungswechsel sind erhebliche Änderungen im ungarischen Steuersystem zu erwarten, die auch die steuerlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen von Unternehmen grundlegend verändern können. Wenn Sie fachliche Unterstützung benötigen, um sich im komplexen Regelungsumfeld zurechtzufinden, fordern Sie gerne ein Angebot von unserem Steuerberatungsteam an.

Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.

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