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	<title>Mindestlohn - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
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	<title>Mindestlohn - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
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	<item>
		<title>Förderprogramm zur Sozialbeitragsteuer im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohns in Ungarn</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Andorka Miklós]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jun 2025 13:24:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Am 16. Juni 2025 wurde in Ungarn der Regierungsbeschluss Nr. 1198/2025 (VI. 16.) veröffentlicht, der detaillierte Vorschriften zum Förderprogramm zur Sozialbeitragsteuer für Arbeitgeber enthält, die ihren Arbeitnehmern den Mindestlohn zahlen. Ziel des Programms ist es, die durch die Erhöhung des Mindestlohns entstehende wirtschaftliche Belastung zu mildern, gleichzeitig die Erhaltung von Arbeitsplätzen zu fördern und zur [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/06/19/forderprogramm-zur-sozialbeitragsteuer/">Förderprogramm zur Sozialbeitragsteuer im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohns in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Am 16. Juni 2025 wurde in Ungarn der <strong>Regierungsbeschluss Nr. 1198/2025 (VI. 16.)</strong> veröffentlicht, der detaillierte Vorschriften zum Förderprogramm zur Sozialbeitragsteuer <strong>für Arbeitgeber</strong> enthält, die ihren Arbeitnehmern den Mindestlohn zahlen. Ziel des Programms ist es, die durch die Erhöhung des Mindestlohns entstehende wirtschaftliche Belastung zu mildern, gleichzeitig die Erhaltung von Arbeitsplätzen zu fördern und zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beizutragen. Das Programm beginnt am <strong>1. Juli 2025 und läuft bis zum 31. Dezember 2027</strong>. Der veröffentlichte Beschluss beschreibt die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Programms.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Welche Vorteile bietet das Förderprogramm zur Sozialbeitragsteuer?</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Im Rahmen des Förderprogramms zur Sozialbeitragsteuer der ungarischen Regierung erhalten die betroffenen Arbeitgeber eine Förderung in Form eines <strong>nicht rückzahlungspflichtigen </strong>Kompensationszuschusses wie folgt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Im Jahr 2025</strong> wird anstelle der Sozialbeitragsteuer, die an den Mindestlohn für 2025 gekoppelt ist,<strong> die Sozialbeitragsteuer, die an den Mindestlohn für 2024 gekoppelt ist,</strong></li>



<li><strong>im Jahr 2026</strong> wird die Sozialbeitragsteuer, die an den Mindestlohn für das Jahr 2026 gekoppelt ist, durch <strong>die Sozialbeitragsteuer, die an den Mindestlohn für das Jahr 2025 gekoppelt ist,</strong></li>



<li><strong>im Jahr 2027</strong> anstelle der Sozialbeitragsteuer, die an den Mindestlohn für das Jahr 2027 gekoppelt ist,<strong> die Sozialbeitragsteuer, die an den Mindestlohn für das Jahr 2026 gekoppelt ist</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>zu entrichten.</strong></p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Was ist der Zweck der Unterstützung?</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Die <a href="https://wtsklient.hu/en/2024/11/27/fringe-benefit-rules/">Erhöhung des Mindestlohns</a> ist entscheidend für die Anhebung des Lebensstandards der Arbeitnehmer, kann aber auch erhebliche zusätzliche Kosten für die Arbeitgeber in Ungarn bedeuten. Das Programm <strong>kann Unternehmen durch die Verringerung der Belastung durch gestiegene Kosten</strong> unterstützen und damit Folgendes fördern:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>den Erhalt von Arbeitsplätzen</li>



<li>die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsniveaus und</li>



<li>die Stabilisierung des Wirtschaftswachstums.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die Maßnahme kommt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zugute, da sie die Beschäftigungssicherheit fördert und zu einem nachhaltigen Lohnwachstum beiträgt.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Das Förderprogramm zur Sozialbeitragsteuer kann insbesondere für Personal-, Lohn- und Finanzmanager, Buchhalter und Steuerberater von KMU sowie für strategische Personal- und Finanzentscheider relevant sein. Die neue Geschäftseinheit von WTS Klient Ungarn steht Ihnen mit professioneller Beratung zu staatlichen Förderprogrammen zur Seite. <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/strategische-beratung-und-staatliche-foerderprogramme/">Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren</a>!</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.</em></p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/06/19/forderprogramm-zur-sozialbeitragsteuer/">Förderprogramm zur Sozialbeitragsteuer im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohns in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<item>
		<title>Änderung der Regeln zu den Sachbezügen ab 2025</title>
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		<dc:creator><![CDATA[wplabshu]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Nov 2024 11:13:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In den vergangenen Tagen und Wochen hat die ungarische Regierung zahlreiche Änderungen verkündet, die Elemente der Zuwendungen neben Lohn- und Gehaltszahlungen betreffen. Ein Teil der ab 2025 in Kraft tretenden Änderungen der Regeln zu den Sachbezügen erschien bereits im Entwurf des Steuerpakets vom Herbst, andere Maßnahmen wurden danach bekanntgegeben. Neben der Änderung der Regeln zu [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/11/27/regeln-zu-den-sachbezuegen/">Änderung der Regeln zu den Sachbezügen ab 2025</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In den vergangenen Tagen und Wochen hat die ungarische Regierung zahlreiche Änderungen verkündet, die Elemente der Zuwendungen neben Lohn- und Gehaltszahlungen betreffen. Ein Teil der ab 2025 in Kraft tretenden Änderungen der Regeln zu den Sachbezügen erschien bereits im Entwurf des <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/11/04/steuerpaket-vom-herbst-2024/">Steuerpakets vom Herbst</a>, andere Maßnahmen wurden danach bekanntgegeben. Neben der Änderung der Regeln zu den Sachbezügen wurden auch einzelne Details der Vereinbarung zum Mindestlohn für 2025 veröffentlicht.</p>
<h5><strong>Mindestlohn ist bis 2027 geregelt</strong></h5>
<p>Ab 1. Januar 2025 <strong>steigt in Ungarn</strong> <strong>der Mindestlohn um 9&nbsp;% und das garantierte Lohnminimum um 7&nbsp;% an</strong>. So wird der <a href="https://wtsklient.hu/de/2023/12/12/mindestlohn/">Mindestlohn</a> monatlich brutto 290.800 HUF, und das garantierte Lohnminimum monatlich brutto 348.800 HUF betragen. Die Parteien vereinbarten auch, dass der Mindestlohn <strong>2026 und 2027 um weitere 13&nbsp;% bzw. 14&nbsp;% ansteigen wird</strong>. Das Ziel ist es, dass diese Summe innerhalb von drei Jahren 50&nbsp;% des Durchschnittslohns erreichen soll.</p>
<h5><strong>Änderung der Regeln zu den Sachbezügen bezüglich Wohnungszwecken</strong></h5>
<p>Von den Regeln zu den Sachbezügen besitzt vielleicht die Änderung die größte Tragweite, dass <strong>der Arbeitgeber unter dem Titel Wohngeldzuschüsse mit einer vergünstigten Steuerzahlung zur Tilgung der Wohnungskredite bzw. zu den Kosten der Untermiete von Arbeitnehmern unter 35 Jahren in Ungarn beitragen kann</strong>. Die Zuwendungen kann mit einem Steuersatz von 28&nbsp;% für die SZÉP-Karte bis zu einer Höhe von 150.000 HUF im Monat, genauer gesagt bis zu einem zeitanteiligen Teil der Jahressumme von 1.800.000 HUF gewährt werden. Der Zuschuss darf nicht über den diesbezüglichen nachgewiesenen Ausgaben des Arbeitnehmers liegen. Dieses Element lässt sich optimal in die Sachbezugssysteme einbauen, so kann nämlich verhindert werden, dass zwischen den berechtigten und nicht berechtigten Arbeitnehmern eine Ungleichheit entsteht.</p>
<p>Ebenfalls mit Wohnungszwecken hängt die für das Jahr 2025 gültige Möglichkeit zusammen, dass der ungarische Arbeitnehmer <strong>seinen am 30. September 2024 bei der freiwilligen Rentenkasse bestehenden Saldo für den Kauf und die Renovierung einer Wohnung verwenden kann</strong>. Das sich diese Option auf einen bereits bestehenden Saldo bezieht, beeinflusst nicht unbedingt das Zuwendungssystem für 2025, doch könnte es sinnvoll sein, die Arbeitnehmer über diese Möglichkeit zu informieren.</p>
<p>Die dritte Änderung der Regeln zu den Sachbezügen, die ebenfalls die Realisierung von Wohnungszwecken fördert, ist die, dass <strong>50&nbsp;% des </strong>am 1. Januar 2025 bestehenden oder danach zugewiesenen <strong>Saldos der SZÉP-Karten zur Wohnungsrenovierung verwendet werden kann</strong>. Dies kann die Popularität der in Ungarn auch bisher allgemein geschätzten SZÉP-Karte bei den Arbeitnehmern weiter erhöhen.</p>
<p>Eine die SZÉP-Karte betreffende Änderung der Regeln zu den Sachbezügen ist auch, dass neben der allgemeinen Jahresrahmensumme von 450.000 HUF <strong>ein Kartenteil „Aktives Ungarn“ erscheint</strong>, auf den bei vergünstigter Steuerzahlung jährlich ebenfalls 120.000 HUF hochgeladen werden kann. Diese Summe darf dann ausgesprochen für Dienstleistungen in Verbindung mit einer aktiven Lebensweise verwendet werden.</p>
<h5><strong>Zoo und Fitnessraum</strong></h5>
<p>Von den einen engeren Kreis betreffenden Änderungen der Regeln zu den Sachbezügen möchten wir hervorheben, dass ab 2025 neben den Eintrittskarten für Sportveranstaltungen und Kulturevents <strong>auch die Eintrittskarten für Zoos steuerfrei gewährt werden können</strong>. Steuerfrei kann auch die Dienstleistung sein, die der Auszahler durch die Sicherstellung einer kostenlosen oder vergünstigten Nutzung der von ihm unterhaltenen <strong>Sportobjekte </strong>(z.&nbsp;B. Fitnessraum im Bürogebäude) und <strong>der darin aufgestellten Sportgeräte</strong> gewährt.</p>
<p>&#8220;Wenn Sie in Verbindung mit den Änderungen der Regeln zu den Sachbezügen in Ungarn weitere Details und aktuelle Informationen wünschen bzw. Ratschläge benötigen, wie diese in die Zuwendungssysteme des Unternehmens eingefügt werden können, suchen Sie bitte die Mitarbeiter <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/hr-dienstleistungen/">unseres Geschäftszweigs HR Dienstleistungen</a> auf!&#8221;</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/11/27/regeln-zu-den-sachbezuegen/">Änderung der Regeln zu den Sachbezügen ab 2025</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<item>
		<title>Tickets für ausländische Sportveranstaltungen vom Arbeitgeber</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kiss Réka]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 May 2024 12:03:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die zwei wichtigsten Sportveranstaltungen dieses Sommers sind die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland und die Olympischen Spiele in Paris. Die Preise der Tickets für ausländische Sportveranstaltungen von so großer Bedeutung, die Beschaffungskosten wie auch die sonstigen Reisekosten sind jedoch in vielen Fällen zu hoch für diejenigen, die diese Spiele und Wettkämpfe live verfolgen möchten. Eine Lösung für [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/05/21/tickets-fuer-auslaendische-sportveranstaltungen/">Tickets für ausländische Sportveranstaltungen vom Arbeitgeber</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die zwei wichtigsten Sportveranstaltungen dieses Sommers sind die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland und die Olympischen Spiele in Paris. Die Preise der Tickets für ausländische Sportveranstaltungen von so großer Bedeutung, die Beschaffungskosten wie auch die sonstigen Reisekosten sind jedoch in vielen Fällen zu hoch für diejenigen, die diese Spiele und Wettkämpfe live verfolgen möchten. Eine Lösung für dieses Problem kann es darstellen und ganz nebenbei auch noch beim Aufbau unseres Employer Brandings von Bedeutung sein, dass <strong>der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern kostenlos oder vergünstigt Eintritts- oder Dauerkarten für unter das Sportgesetz fallende Veranstaltungen zukommen lassen kann</strong>. Können diese Regeln aber auch bei Tickets für ausländische Sportveranstaltungen, d. h. auf die oben genannten zwei Ereignisse angewendet werden? In unserem Artikel untersuchen wir diese Frage.</p>
<h5><strong>Wer kann eine solche Zuwendung gewähren und in welchem Umfang?</strong></h5>
<p>Laut Einkommensteuergesetz kann der Arbeitgeber oder der Auszahler einer Privatperson <strong>pro Steuerjahr höchstens in Höhe des Mindestlohns </strong>steuerfrei Eintritts- und Dauerkarten für unter das Sportgesetz fallende Sportveranstaltungen<strong> gewähren</strong>. Diese Möglichkeit bestand bereits früher, doch konnte man den Mitarbeitern solche Eintritts- und Dauerkarten vor 2019 ohne wertmäßige Begrenzung zukommen lassen. Den Mindestlohn als Obergrenze <a href="https://wtsklient.hu/de/2018/11/23/steuergesetzanderungen/">gibt es seit 2019</a>. Die Steuerfreiheit ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft.</p>
<h5><strong>Welche Tickets für ausländische Sportveranstaltungen können steuerfrei gewährt werden?</strong></h5>
<p>Allein die Tatsache, dass ein bestimmtes Spiel oder ein gegebener Wettkampf im Ausland veranstaltet wird, stellt kein Problem dar, da die Steuerfreiheit <strong>auch bei der Vergabe von Tickets für ausländische Sportveranstaltungen angewendet werden kann</strong>. Gleichzeitig entsprechen den <strong>Bedingungen</strong> der Steuerfreiheit laut Einkommensteuergesetz – wie das auch in der am 5. April veröffentlichten Information der Finanzbehörde steht – ausschließlich die folgenden Zuwendungen:</p>
<ul>
<li>die Vergabe von Tickets für ausländische Sportveranstaltungen für Spiele oder Wettkämpfe, die <strong>mit Beteiligung einer ungarischen Vereinsmannschaft oder des Nationalteams, doch an einem ausländischen Ort ausgetragen werden</strong>, da der zuständige ungarische Verband oder die zuständige ungarische Sportorganisation an deren Organisation auf jeden Fall beteiligt ist;</li>
</ul>
<ul>
<li>die Vergabe von Tickets für Veranstaltungen mit ausschließlich <strong>ausländischen Teilnehmern, die aber in Ungarn veranstaltet werden</strong>, da der zuständige ungarische Verband oder die zuständige ungarische Sportorganisation an deren Organisation auf jeden Fall beteiligt ist;</li>
</ul>
<ul>
<li>die Vergabe von Eintritts- bzw. Dauerkarten für eine in einem Wettbewerbssystem organisierte Wettkampfserie oder eines ihrer Spiele, da die Wettkampfserie<strong> im Wettkampfkalender des ungarischen Verbands steht und bei dieser ungarische Einzelsportler oder Teams starten</strong>, doch der ungarische Teilnehmer eventuell nicht bis zu der Stufe (z. B. Finale bzw. Halbfinale) kommt, für die das Ticket im Voraus gekauft wurde.</li>
</ul>
<p>Der Auslegung der Finanzbehörde zufolge kann also der Arbeitgeber bzw. der Auszahler für die Spiele der 2024 in Deutschland stattfindenden Fußball-Europameisterschaft wie auch für die Events der Olympischen Spiele in Paris rechtmäßig steuerfrei Eintrittskarten in Höhe des für 2024 gültigen Mindestlohns, d.&nbsp;h. <strong>266.800 HUF</strong>, vergeben. Bei den Olympischen Spielen kann jedes Event besucht werden, da es eine kompakte Veranstaltung ist, die viele Sportzweige umfasst. Das heißt, dass nicht zur Bedingung gemacht werden kann, dass nur Sportevents besucht werden dürfen, bei denen ungarische Sportler oder Teams starten. Schlussfolgernd daraus können also <strong>auch für olympische Sportwettbewerbe ohne ungarische Teilnehmer sowie für die Eröffnungs- oder Abschlussfeierlichkeiten </strong>steuerfreie Eintrittskarten vergeben werden.</p>
<h5><strong>Weitere Bedingungen der Steuerfreiheit</strong></h5>
<p>Wie auch aus der Information der Finanzbehörde hervorgeht, ist es wichtig, dass die Eintrittskarte bzw. Dauerkarte vom <strong>Arbeitgeber bzw. Auszahler</strong> gekauft wird und man über eine darüber<strong> auf seinen Namen ausgestellte Rechnung </strong>verfügt. Wird das Ticket von der Privatperson gekauft, muss die Rechnung auf den Namen des Arbeitgebers bzw. Auszahlers lauten.</p>
<p>Sollte jedoch die Rechnung über den Kauf von digitalen Tickets aus irgendeinem Grund nur auf den Namen der Privatperson ausgestellt werden können, gilt deren Erstattung als Kostenerstattung und nicht als Zuwendung des Arbeitgebers bzw. Auszahlers und entspricht so nicht den Bedingungen der Steuerfreiheit. Wenn der Arbeitgeber den Preis des so gekauften Tickets erstattet, wird die so ausgezahlte Summe als Einkommen der Privatperson aus Arbeitsverhältnissen und bei einer Auszahlung durch einen Auszahler als sonstiges Einkommen steuerpflichtig.&nbsp;</p>
<p>Es ist auch gut zu wissen, dass es ausgeschlossen ist, kostenlos erhaltene Tickets in Geld umzutauschen, während die vom Arbeitgeber<strong> in einem Betrag über dem Mindestlohn erfolgte Vergabe als Arbeitslohn steuerpflichtig ist</strong>. <strong>Die Übernahme von Reise- oder Unterbringungskosten</strong>, die in Verbindung mit Tickets für ausländische Sportveranstaltungen anfallen, stellen angesichts des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien <strong>ebenfalls</strong> ein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis dar, das 15&nbsp;% Einkommensteuer bzw. einer Pflicht zur Zahlung von Sozialbeitragsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen unterliegt. Man muss auch beachten, dass bei einem Spielbesuch, der mit einer <a href="https://wtsklient.hu/de/2018/08/14/entsendung-ins-ausland/">Geschäftsreise</a> verbunden ist, also das Angenehme mit dem Nützlichen verbindet, die Abrechnung der Reise- oder Unterkunftskosten als steuerfreie Zuwendung riskant ist.</p>
<blockquote><p>Wenn Sie in Verbindung mit der Vergabe von Tickets für ausländische Sportveranstaltungen oder mit den Möglichkeiten von anderen Zuwendungen Fragen haben sollten, stehen Ihnen unsere <strong><a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/steuerberatung/">Steuerexperten</a></strong> natürlich gern zur Verfügung.</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/05/21/tickets-fuer-auslaendische-sportveranstaltungen/">Tickets für ausländische Sportveranstaltungen vom Arbeitgeber</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Administration in der Lohnverrechnung wird vereinfacht</title>
		<link>https://wtsklient.hu/de/2024/04/10/administration-in-der-lohnverrechnung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Kocsy Viktória]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Apr 2024 10:37:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die auf die Wirtschaftsgesellschaften bezogenen Änderungen der ungarischen Rechtsvorschriften für 2024 brachten nicht nur bei der Steuerzahlung, sondern auch im Arbeitsrecht, beim Arbeitswesen und bei den Geldleistungen der Krankenversicherung bedeutende Veränderungen. Ziel eines Teils der Änderungen ist es, die Administration in der Lohnverrechnung einfacher und effizienter bzw. die Beantragung der Geldleistungen der Krankenversicherung und von [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/04/10/administration-in-der-lohnverrechnung/">Administration in der Lohnverrechnung wird vereinfacht</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die auf die Wirtschaftsgesellschaften bezogenen Änderungen der ungarischen Rechtsvorschriften für 2024 brachten nicht nur bei der Steuerzahlung, sondern auch im Arbeitsrecht, beim Arbeitswesen und bei den Geldleistungen der Krankenversicherung bedeutende Veränderungen. Ziel eines Teils der Änderungen ist es, die Administration in der Lohnverrechnung einfacher und effizienter bzw. die Beantragung der Geldleistungen der Krankenversicherung und von Unfallkrankengeld schneller zu machen.<strong>&nbsp;</strong></p>
<h5><strong>Mindestlohn</strong><strong>&nbsp;</strong></h5>
<p>Die Administration in der Lohnverrechnung wird deshalb zwar nicht geringer, doch muss von den die Lohnverrechnung betreffenden Veränderungen in 2024 in jedem Fall die Änderung des Mindestlohns hervorgehoben werden. Wie wir das bereits <a href="https://wtsklient.hu/de/2023/12/12/mindestlohn/">früher geschrieben haben</a>, gab es anders als sonst bereits im November eine Entscheidung über die Erhöhung des Mindestlohns und des garantierten Lohnminimums in Ungarn, wobei die Änderung <strong>in zwei Schritten durchgeführt werden musste</strong>.</p>
<p>Zum einen musste <strong>bei der Ermittlung der Löhne für den Monat Dezember 2023</strong> der neue Mindestlohn bzw. das neue garantierte Lohnminimum berücksichtigt werden. Das bedeutet beim Mindestlohn brutto 266.800 HUF bzw. beim garantierten Lohnminimum brutto 326.000 HUF.</p>
<p>In Verbindung mit dem Anstieg des Mindestlohns und des garantierten Lohnminimums änderten sich in Ungarn <strong>die für die vereinfachte Beschäftigung zu zahlenden öffentlichen Lasten</strong>, da deren Höhe mit dem Mindestlohn bestimmt wird, bzw. änderte sich auch <strong>die Untergrenze der Beitragszahlung der in einem Arbeitsverhältnis beschäftigten Personen</strong>. Diese Untergrenze der Beitragszahlung der in einem Arbeitsverhältnis beschäftigten Personen beträgt nämlich 30&nbsp;% des Mindestlohns, so dass die Sozialversicherungsbeiträge und die Sozialbeitragsteuer ab 1. Dezember 2023 bereits für 80.040 HUF zu zahlen sind.</p>
<p><strong>In einem Auftragsverhältnis</strong> ist in Ungarn vom Aspekt <strong>der Beurteilung der Versicherung </strong>ebenfalls mit dem ab 1. Dezember 2023 geltenden angehobenen Mindestlohn festzustellen, ob die Privatperson versichert ist. Wenn ihre Einkünfte als Beitragsbemessungsgrundlage im Berichtsmonat 30&nbsp;% vom Mindestlohn bzw. auf Kalendertage berechnet den dreißigsten Teil davon erreichen, d.&nbsp;h. 2.668 HUF, dann entsteht für den Auftraggeber eine Pflicht zur Anmeldung, zur Erklärung, zum Abzug und zur Einzahlung.</p>
<p>Der zweite Schritt betraf beispielsweise <strong>die Versorgungsleistungen der Sozialversicherung, die Rehabilitationsabgabe, die Vergünstigung auf die Sozialbeitragsteuer, die persönliche Steuervergünstigung oder die Kostenerstattung bei der Arbeit im Home Office</strong>, die an den Mindestlohn geknüpft sind und bei denen die Anwendung der Änderung in Ungarn zum ersten Mal erst im Januar 2024 fällig war.</p>
<h5><strong>Einzelne Zuwendungen, die als wählbare und nicht wählbare Zusatzleistung angesehen werden</strong><strong>&nbsp;</strong></h5>
<p>Ein Bereich, in dem ab diesem Jahr die Administration in der Lohnverrechnung in Ungarn tatsächlich abnehmen kann, sind die Erklärungen der Auszahler. Wie wir das am Rande bereits in unserer <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/01/16/steueraenderungen-fuer-2024/">Zusammenfassung über die steuerlichen Änderungen in 2024</a> erwähnten, <strong>muss die Erklärungs- und Zahlungspflicht für einzelne wählbare Zusatzleistungen und als nicht wählbare Zusatzleistung angesehene Zuwendungen</strong> ab 2024 abweichend von früheren Jahren nicht mehr monatlich, sondern <strong>vierteljährlich erfüllt werden</strong>. <strong>Eine Ausnahme</strong> davon bildet under anderen <strong>der Teil der den innerhalb des Jahres ausscheidenden Arbeitnehmern gewährten Lohnnebenleistungen über der Jahresrahmensumme </strong>(Rahmensumme für Rekreationszwecke der SZÉP-Karte). Das bedeutet in der Praxis, dass es, wenn ein Teil oder die gesamten, dem Arbeitnehmer im Monat des Ausscheidens gewährten Lohnnebenleistungen nicht mehr als wählbare Zusatzleistung angesehen werden, erforderlich ist, anstelle der Erfüllung der vierteljährlichen Pflicht im Monat des Ausscheidens die für die gegebenen Zuwendungen anfallenden öffentlichen Lasten zu erklären und zu entrichten.</p>
<h5><strong>Beantragung von Versorgungsleistungen der Krankenversicherung</strong><strong>&nbsp;</strong></h5>
<p>Der andere Bereich, in dem sich die Administration in der Lohnverrechnung in Ungarn ab 2024 – vorerst zwar nicht vereinfacht, doch – bedeutend geändert hat, ist die Sachbearbeitung in Verbindung mit Geldleistungen der Krankenversicherung. Zum 1. Januar 2024 änderte sich nämlich bei den nicht als Auszahlungsstelle der Sozialversicherung tätigen Arbeitgebern der Ablauf der Beantragung der Versorgungsleistungen der Krankenversicherung (Krankengeld, Unfallkrankengeld, Säuglingspflegegeld, Kinderfürsorgegeld usw.). <strong>Die vom früheren ÁNYK-Programm </strong>(Allgemeines Programm zum Ausfüllen von Formularen)<strong> erstellte Anspruchsanmeldung wurde von der Beantragung über das Firmenportal abgelöst.</strong></p>
<p>Das bedeutet, dass die ungarische Krankenversicherung die aus dem ÁNYK-Programm geschickten Formulare „Arbeitgeberbescheinigung”, „Anspruchsanmeldung“ und „Datenblatt zum Nachweis einer laufenden Erwerbsunfähigkeit“ nicht mehr akzeptiert. Das Formular zur Anspruchsanmeldung EB_IGBEJ_01 ist auf der vom Firmenportal (bzw. vom elektronischen Parteieneingang oder vom Behördenportal) zugänglichen SZÜF-Plattform (Plattform für eine personengebundene Sachbearbeitung) im Menüpunkt „Gesundheitswesen / Geldleistung der Krankenversicherung“ zu finden. Wenn der Antragsteller angesichts einer laufenden Erwerbsunfähigkeit einen Antrag einreicht, ist dafür das Datenblatt „EB_FOLYKK_01“ zu nutzen.</p>
<p>Natürlich ist auch weiterhin die Einreichung des Formulars durch einen Bevollmächtigten möglich und die grundlegende Bedingung dafür ist, dass die Vollmacht auch im Verfügungsregister (RNY) erfasst ist.</p>
<blockquote><p>In unserem Artikel haben wir nur einige, in 2024 eingetretene und die Arbeitgeber und Arbeitnehmer berührende Veränderungen der Lohnverrechnung hervorgehoben. <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/lohnverrechnung/">Unsere Experten für Lohnbuchhaltung</a> erteilen Ihnen gern ausführlichere Informationen über sonstige Vergünstigungen, Rechtsnormen und deren Anwendbarkeit bei Ihrer Firma. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/04/10/administration-in-der-lohnverrechnung/">Administration in der Lohnverrechnung wird vereinfacht</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<title>Steuervergünstigungen und Urlaube in 2023</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Fodor Marianna]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Jan 2023 07:00:29 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Abwesenheitsgeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit bedeutenden Änderungen – mit der Einführung von neuen Steuervergünstigungen und einer neuen Urlaubsart, einteiliger SZÉP-Karte und höherem Mindestlohn – startet das Jahr 2023 für die ungarischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In unserem vorherigen Artikel verwiesen wir bereits darauf, dass das Ungarische Parlament im Dezember letzten Jahres bedeutende Änderungen im Arbeitsrecht angenommen hatte. Die Änderungen betrafen [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2023/01/17/steuerverguenstigungen/">Steuervergünstigungen und Urlaube in 2023</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit bedeutenden Änderungen – mit der Einführung von neuen Steuervergünstigungen und einer neuen Urlaubsart, einteiliger SZÉP-Karte und höherem Mindestlohn – startet das Jahr 2023 für die ungarischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In unserem vorherigen Artikel verwiesen wir bereits darauf, dass das Ungarische Parlament im Dezember letzten Jahres <strong>bedeutende Änderungen im Arbeitsrecht</strong> angenommen hatte. Die Änderungen betrafen zwar nicht die <a href="https://wtsklient.hu/de/2023/01/05/loehne-und-gehaelter-in-fremdwaehrung/">Möglichkeit der Auszahlung der Löhne und Gehälter in Fremdwährung</a>, in zahlreichen anderen Bereichen änderten sich jedoch die früheren Regelungen grundlegend. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten, ab 1. Januar 2023 in Ungarn gültigen arbeitsrechtlichen und die Lohnverrechnung berührenden Änderungen zusammen.</p>
<h5><strong>Mindestlohn</strong></h5>
<p>Wie am Ende jedes Jahres kam auch im Dezember letzten Jahres eine neue Lohnvereinbarung zwischen der ungarischen Regierung und den Arbeitgebern zustande. Demnach erhöhte sich ab 1. Januar 2023 der verbindlich niedrigste Arbeitslohn, d. h. der <strong>Mindestlohn</strong> von brutto 200.000 HUF auf 232.000 HUF, während das <strong>garantierte Lohnminimum</strong> auf 296.400 HUF anstieg. Gleichzeitig damit stiegt die Höhe der Bemessungsgrundlage der <strong>persönlichen Vergünstigung</strong>, die der auf einhundert Forint gerundete Wert von einem Drittel des jeweiligen Mindestlohns ist, auf monatlich 77.300 HUF an, was eine Steuervergünstigung von monatlich 11.595 HUF bedeutet.</p>
<h5><strong>Einteilige SZÉP-Karte</strong></h5>
<p>Bei der <strong>SZÉP-Karte</strong> bleibt der Jahresrahmen von 450.000 HUF. Bis zu dieser Betragsgrenze muss der ungarische Arbeitgeber auch weiterhin 28 % Steuern (15 % Einkommensteuer und 13 % Sozialbeitragsteuer) zahlen, während der darüber hinausgehende Teil als unter die einzelnen bestimmten Bezüge fallender Betrag unter eine Steuerlast von 33,04 % fällt. <strong>Die drei Unterkonten</strong> (Unterbringung, Freizeit, Bewirtung) <strong>wurden </strong>jedoch <strong>zusammengezogen</strong>, so dass jeder Arbeitnehmer ab 9. Januar 2023 nur noch ein <a href="https://wtsklient.hu/de/2020/11/11/waehlbare-zusatzleistungen-auf-der-szep-karte/">Konto der SZÉP-Karte</a> haben kann. Die einzelnen Unterkonten und die dazu gehörenden Rahmenbeträge erlöschen, die früher auf die einzelnen Unterkonten eingezahlten Summen werden addiert, diese können in diesem Jahr bereits zusammen verwendet werden. Die Mitarbeiter, die bereits über eine SZÉP-Karte verfügen, bekommen keine neue Bankkontonummer, bei jedem Vertreiber <strong>bleibt die Kontonummer der Unterbringung bestehen</strong>.</p>
<h5><strong>Steigende Steuervergünstigungen</strong></h5>
<p>Die Familienvergünstigung, die aus der Steuerbemessungsgrundlage geltend gemacht werden kann, beträgt in Ungarn in Abhängigkeit von der Anzahl der Unterhaltsberechtigten für jeden begünstigten Unterhaltsberechtigten und Berechtigungsmonat bei einem Unterhaltsberechtigten <a href="https://wtsklient.hu/de/2021/02/23/verguenstigungen-bei-der-bemessungsgrundlage-der-einkommensteuer/">auch weiterhin</a> 66.670 HUF, bei zwei Unterhaltsberechtigten 133.330 HUF und bei drei oder noch mehr Unterhaltsberechtigten 220.000 HUF. Ab 2023 kann jedoch für eine als dauerhaft kranke oder schwer behinderte Person angesehene begünstigte Unterhaltsberechtigte die <strong>Familienvergünstigung</strong> monatlich in einer um 66.670 HUF erhöhten Summe in Anspruch genommen werden, so dass die Summe der bisherigen Vergünstigung für die erwähnten Kinder in Steuern umgerechnet um 10.000 HUF ansteigt. Deren Geltendmachung können die Mitarbeiter auf der Erklärung zur Steuervorauszahlung beantragen.</p>
<p>Von den Steuervergünstigungen ist die <strong>Vergünstigung für Jugendliche unter 25 Jahren</strong> ebenfalls angestiegen, in 2023 beträgt die Summe der <a href="https://wtsklient.hu/de/2021/05/04/verguenstigung-fuer-jugendliche-unter-25-jahren/">Vergünstigung für Jugendliche unter 25 Jahren</a> für jeden Berechtigungsmonat 499.952 HUF, was eine Steuerersparnis von 74.993 HUF bedeutet.</p>
<h5><strong>Neues Element der Steuervergünstigungen</strong></h5>
<p>Als neue Steuervergünstigung erscheint in Ungarn von diesem Jahr an die<strong> Vergünstigung für Mütter unter 30 Jahren</strong>. Die Vergünstigung steht in diesem Fall der jungen Mutter zu, wenn sie für einen Fötus bzw. für ihr leibliches oder adoptiertes Kind nach dem 31. Dezember 2022 zu einer Familienvergünstigung berechtigt ist. Die Vergünstigung für Mütter unter 30 Jahren kann also die junge Mutter in Anspruch nehmen, die das 25. Lebensjahr vollendet hat, zu Beginn der Berechtigung noch nicht 30 Jahre alt ist nach dem 31. Dezember 2022 zur Familienvergünstigung berechtigt wird, beispielsweise ihre Schwangerschaft nach diesem Datum den 91. Tag erreicht oder ihr Kind nach dem 31. Dezember 2022 geboren wird bzw. wurde. Die Vergünstigung für Mütter unter 30 Jahren beläuft sich monatlich höchstens auf die Summe des für den Monat Juli des Jahres vor dem Berichtsjahr vom Zentralamt für Statistik veröffentlichten Bruttodurchschnittsverdienstes auf volkswirtschaftlicher Ebene von Personen in Vollzeitanstellung. Das heißt, dass die Vergünstigung pro Berechtigungsmonat 499.952 HUF beträgt, was eine Steuerersparnis von 74.993 HUF bedeutet.</p>
<h5><strong>Urlaube</strong></h5>
<p>Neben der Änderung der Steuervergünstigungen wurde das Arbeitsgesetzbuch um eine <strong>neue Urlaubsart</strong> ergänzt. Dem ungarischen Arbeitnehmer steht, bis sein Kind drei Jahre alt ist, eine <strong>Elternzeit von 44 Arbeitstagen</strong> zu. Die Bedingung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis seit wenigstens einem Jahr besteht. Dieser Urlaub ist zu einem dem Wunsch des Arbeitnehmers entsprechenden Zeitpunkt auszugeben. Für die Dauer der Elternzeit ist der Arbeitnehmer zu 10 % des Abwesenheitsgeldes berechtigt, das um die Summe des für diesen Zeitraum gezahlten Kinderfürsorgegeldes (gyed) oder  der Beihilfe zur Kleinkinderpflege (gyes) zu senken ist. Dazu ist der Beschluss zur Festlegung der Versorgungsleistung anzufordern.</p>
<p>Es ändert sich auch die Regelung zum <strong>Sonderurlaub für frischgebackene Väter</strong>. Der Vater ist, wenn sein Kind auf die Welt kommt, spätestens bis zum Ende des zweiten Monats nach der Geburt des Kindes oder im Falle der Adoption eines Kindes spätestens bis zum Ende des zweiten Monats, nachdem der Beschluss zur Genehmigung der Adoption endgültig geworden ist – anstelle der <a href="https://wtsklient.hu/de/2021/11/16/versorgungsleistungen-zur-familienfoerderung/">früheren</a> fünf Arbeitstage – in 2023 schon zu einem Urlaub von <strong>zehn Arbeitstagen</strong> berechtigt, der zu einem seinem Wunsch entsprechenden Zeitpunkt, höchstens in zwei Teilen auszugeben ist. Zum Sonderurlaub für frischgebackene Väter ist der Arbeitnehmer auch berechtigt, wenn sein Kind tot geboren wird oder stirbt. Der Arbeitnehmer ist <strong>für fünf Arbeitstage </strong>des Sonderurlaubs für frischgebackene Väter zum vollen <strong>Abwesenheitsgeld</strong> und <strong>vom sechsten Arbeitstag an</strong> nur zu<strong> 40 % des Abwesenheitsgeldes berechtigt</strong>.</p>
<h5><strong>Einkommenspfändung</strong></h5>
<p>Wenige Leute betrifft es, doch sollte man erwähnen, dass die mit der <strong>Pfändung</strong> verbundenen Schwellenwerte in Ungarn angehoben wurden. Ab 1. Januar 2023 <strong>ist</strong> der Teil der Löhne und Gehälter <strong>von der Pfändung befreit</strong>, der nicht über <strong>60.000 HUF</strong> liegt (vorher lag diese Summe bei 28.500 HUF.) Im Gegensatz dazu <strong>kann </strong>der Teil der monatlich gezahlten Löhne und Gehälter <strong>ohne Einschränkung gepfändet werden</strong>, der <strong>200.000 HUF </strong>übersteigt (vorher waren das 142.500 HUF)<strong>.</strong></p>
<blockquote><p>In unserem Artikel haben wir von den Gesetzesänderungen für 2023 nur die wichtigsten arbeitsrechtlichen und die Lohnverrechnung berührenden Änderungen hervorgehoben. Sowohl bei den Elementen des Arbeitsgesetzbuchs als auch unter den Steuervergünstigungen kann es zahlreiche andere Neuerungen geben, die auch Ihr Unternehmen betreffen können. <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/lohnverrechnung/"><strong>Unsere Experten für Lohnverrechnung</strong></a> erteilen ihren Mandanten gern weitere Informationen sowohl über diese als auch weitere Details zu den im Artikel dargelegten Änderungen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2023/01/17/steuerverguenstigungen/">Steuervergünstigungen und Urlaube in 2023</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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