31.10.2025

Das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025

Verringerung der Administrationslasten, neue Definitionen und Klarstellungen im Steuerrecht

2025-ös őszi adócsomag

Am 14. Oktober 2025 wurde dem ungarischen Parlament ein Gesetzentwurf mit dem ungarischen Steuerpaket vom Herbst 2025 vorgelegt. Mit der Änderung der Steuergesetze streben die Gesetzgeber in mehreren Steuerarten unter anderem Folgendes an:

  • Verringerung der Administrationslasten,
  • Klarstellung der rechtlichen Bedingungen und
  • Umsetzung internationaler Rechtsvorschriften

In unserem Artikel fassen wir die wichtigsten Änderungen zusammen.

Umsatzsteuer

Umsatzsteuerliche Organschaft
  • Begründung von umsatzsteuerlichen Organschaften: Das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025 würde die Begründung von umsatzsteuerlichen Organschaften vereinfachen. Künftig würde eine Erklärung der Organgesellschaft, dass ihre Verzeichnisse in der Lage sind, interne und externe Transaktionen klar zu trennen, ausreichen, sodass dies nicht mehr nachgewiesen werden müsste.
  • Organträger: Im Falle der Beendigung der Tätigkeit eines Organträgers würde die ungarische Steuerbehörde automatisch das Mitglied mit der höchsten Steuerleistung zu diesem Vertreter ernennen, wenn die Gruppe nicht innerhalb von 15 Tagen einen neuen Organträger ernennt und registriert. Der Organträger würde seine Funktion verlieren, wenn er einem Liquidations- oder Zwangslöschungsverfahren unterzogen würde.
Datenübermittlungspflicht

Gemäß dem Vorschlag wird es obligatorisch sein, den tatsächlichen Betrag der in Anzug gebrachten Vorsteuer je nach Rechnung im zusammenfassenden Umsatzsteuerbericht anzugeben, nicht nur die Steuerbemessungsgrundlage und die übertragene Vorsteuer. Diese Bestimmung würde für die Hauptseiten, die Korrekturseiten sowie die Datenübermittlung zu Vorschussrechnungen gelten. Die Änderung würde im Juli 2026 in Kraft treten.

Änderung des Umsatzsteuersatzes

Ab dem 1. Januar 2026 würde der Umsatzsteuersatz für Rindfleisch und damit verbundenen Innereien von derzeit 27 % auf 5 % gesenkt werden.

Globale Mindeststeuer

  • Neue Definitionen: Im Zusammenhang mit der Anwendung der Übergangsregelungen (Transitional CbCR Safe Harbour Rules) würden die Definitionen von vereinfachter erfasster Steuer, anerkanntem CbCR, anerkanntem Jahresabschluss und vereinfachtem effektiven Steuersatz eingeführt werden.
  • Klärung der Übergangssteuersätze: In Bezug auf die Übergangsregelung für die SBIE auf der Grundlage der wirtschaftlichen Präsenz würde geklärt, welcher Übergangssteuersatz in welchem Jahr zu zahlen wäre.

Einkommensteuer

Mütter mit zwei oder mehr Kindern

Das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025 würde auch das Verfahren zur Steuer vorauszahlung im Zusammenhang mit dem Vergünstigung für Mütter mit zwei oder mehr Kindern, vereinfachen.

  • Keine separate Erklärung erforderlich: Ab dem 1. Januar 2026 könnten Mütter von drei Kindern auf ihrem Formular für die Familienvergünstigung angeben, ob sie die Vergünstigung für Mütter mit drei Kindern in Anspruch nehmen möchten. Mütter von zwei Kindern, die nach und nach anspruchsberechtigt werden, könnten diese Option ebenfalls in Anspruch nehmen.
  • Kontinuität: Die betreffende Mutter kann gegenüber ihrem Arbeitgeber auch erklären, dass ihre Erklärung fortlaufend, bis zur Abgabe einer neuen Erklärung gültig ist.
  • Steuerfreiheit für Mütter mit zwei Kindern: Diese wird je nach Alter schrittweise über vier Jahre bis 2029 eingeführt.
Krypto-Transaktionen

Bei Krypto-Transaktionen würde die zeitliche Einschränkung für den Steuerausgleich entfallen. Das bedeutet, dass nicht nur Verluste aus den letzten zwei Jahren, sondern auch frühere Verluste, die noch nicht in Steuerausgleichen berücksichtigt wurden, mit Gewinnen im laufenden Jahr verrechnet werden könnten. Für den Steuerausgleich müssen Aufzeichnungen geführt werden, aus denen die Höhe der noch nicht geltend gemachten Verluste klar hervorgeht. Diese Option würde bereits in der Einkommensteuererklärung 2025 zur Verfügung stehen, allerdings ist Voraussetzung, dass Verluste, die älter als zwei Jahre sind, in den Steuererklärungen der Vorjahre angegeben worden sein müssen.

Entschädigung durch Kreditinstitute bei Phishing

Bei Bankkunden, die Opfer von Datendiebstahl geworden sind, würde der von der Bank aus Fairness erstattete Betrag als steuerfreies Einkommen gelten. Die Steuerbefreiung gilt für Entschädigungen, die den Verlustbetrag nicht übersteigen; für darüber hinausgehende Beträge gelten die allgemeinen Regeln. Diese Regelung würde am Tag nach der Verabschiedung des Gesetzes in Kraft treten.

Sozialversicherung und Sozialbeitragsteuer

Ab dem 1. Januar 2026 würde das langfristige Auftragsverhältnis eingeführt. In diesem Verhältnis müssten Sozialversicherungsbeiträge und die Sozialbeitragsteuer auf das Vertragsentgelt gezahlt werden, mindestens jedoch auf 30 % des Mindestlohns. Der Auftraggeber kann das langfristige Auftragsverhältnis anmelden und damit die Kontinuität des Versicherungsverhältnisses bis zum Ende des Rechtsverhältnisses gewährleisten und die nachträglichen Administrationslasten reduzieren.

Sozialversicherungsregistrierungssystem

Gemäß dem ungarischen Steuerpaket vom Herbst 2025 würde die Entwicklung eines komplexen IT-Systems Einzelpersonen den Zugang zu Daten über Krankenversicherungsleistungen und Rentenbeiträge auf einer einzigen Plattform ermöglichen und damit die Verwaltungsprozesse vereinfachen.

Rechnungslegung

Der Gesetzentwurf präzisiert Transaktionen zwischen verbundenen Parteien, wenn sie sich auf die nachträgliche Begleichung von Differenzen aufgrund von Marktpreisen geeinigt haben. Die Klarstellung würde es Steuerzahlern ermöglichen, einen innerhalb der von den Parteien vereinbarten Marktpreisspanne festgelegten Marktpreis, auch wenn dieser vom Median abweicht, in ihren Buchhaltungsunterlagen anzuwenden, abweichend von Anpassung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage zum Median. Gemäß dem ungarischen Steuerpaket vom Herbst 2025 gilt die Änderung für das Geschäftsjahr 2026, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich für eine Anwendung für 2025 zu entscheiden.

Körperschaftsteuer

Förderung von populären Teamsportarten

Das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025 präzisiert die Bedingungen für die Veräußerung von Sachanlagen, die aus der Förderung von populären Teamsportarten erworben wurden, insbesondere im Falle einer unentgeltlichen Übertragung.

Steuererleichterungen für F&E-Aktivitäten
  • Obergrenze für Steuervergünstigungen: Dem Vorschlag zufolge würde der Gesetzgeber die maximale Steuervergünstigung für F&E-Projekte, die gemeinsam mit Forschungsinstituten, Hochschulen und der Ungarischen Akademie der Wissenschaften durchgeführt werden, auf 10 % der F&E-Kosten mit einer jährlichen Obergrenze von 500 Millionen HUF festlegen. Der Vorschlag soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten.
  • Frist: Die zeitliche Beschränkung für die Wahl der F&E-Steuervergünstigung wird ebenfalls geändert: Steuerzahler können nun die Methode zur Inanspruchnahme der Steuervergünstigung ab dem fünften Jahr nach dem ersten gewählten Steuerjahr ändern, anstatt wie bisher ab dem sechsten Jahr.

Steuer für Kleinunternehmen

Das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025 würde elektronische Gelder aus dem Begriff „Bargeld” ab dem 1. Januar 2026 herausnehmen, sodass sie bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage nicht mehr berücksichtigt werden müssten.

Gebühren

  • Erlass von Darlehen: Der Erlass von Gesellschafterdarlehen würde steuerfrei werden. Eine Ausnahme würde gelten, wenn eine Liquidation nicht mit der Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister endet. In diesem Fall muss die Gebühr mit einem Säumniszuschlag entrichtet werden.
  • Eigentumsrechte im Zusammenhang mit Wohneigentum: Die Vorschriften für den Erwerb von Wohneigentum durch Privatpersonen würden auf den Erwerb von Eigentumsrechten im Zusammenhang mit Wohneigentum ausgeweitet.
  • Pachtrechte: Ab dem 1. Januar 2025 kann im Grundbuch nicht nur die Tatsache des Finanzierungsleasings, sondern auch das Recht des Pächters auf Übertragung des Eigentums vermerkt werden. Diese Möglichkeit ist derzeit im ungarischen Grundbuchgesetz vorgesehen, aber das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025 würde diese Änderung auch in das ungarische Gebührengesetz übernehmen.

Kommunale Steuern

  • Pachtrecht: Zusätzlich zum Abgabengesetz würde ab dem 1. Januar 2026 das Gesetz über lokale Steuern auch das Pachtrecht und das Recht auf Eigentumsvorbehalt in die Definition der Eigentumsrechte aufnehmen.
  • Kommunalsteuer: Nach dem ungarischen Steuerpaket vom Herbst 2025 könnten Gemeinden keine Kommunalsteuer auf Wälder und damit verbundene Eigentumsrechte erheben.

Steuerverwaltung

Das ungarische Steuerpaket vom Herbst 2025 würde eine automatische Entscheidungsfindung in Steuerangelegenheiten einführen, sodass die ungarische Steuerbehörde automatisch Entscheidungen treffen könnte, wenn ihr alle erforderlichen Daten vorliegen.

Wir haben in unserem Artikel versucht, das ungarische Steuerpaket vom Sommer 2025 mit seinen wichtigsten Elementen ausführlich zusammenzufassen. Wenn Sie in Verbindung mit den hier detailliert aufgeführten Regeländerungen Fragen haben sollten, steht Ihnen das Steuerberater-Team von WTS Klient Ungarn immer gern zur Verfügung!

Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.

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