Im ersten Teil unserer zweiteiligen Artikelserie haben wir untersucht, wie sich die Berechtigung zur Familienbeihilfe und zur Familiensteuervergünstigung nach dem Abschluss der Sekundarschulausbildung verändert. Schulabgänger-Kinder und ihre Familien sind jedoch nicht nur von den Regelungen zu Familienleistungen betroffen, sondern auch von der Frage der Berechtigung zur Gesundheitsversorgung.
Aus dem Wegfall der Familiensteuervergünstigung könnte man sogar schließen, dass die Berechtigung zur Gesundheitsversorgung sofort mit dem Ende des Schüler- oder Studierendenstatus endet. Die gesetzlichen Regelungen sind jedoch deutlich differenzierter. Ob ein junger Mensch sein Studium fortsetzt, eine Beschäftigung aufnimmt oder sein Studium unterbricht, kann erheblichen Einfluss darauf haben, ab wann die Pflicht zur Zahlung des Beitrags für Gesundheitsdienstleistungen entsteht.
Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen, die die Berechtigung eines Schulabgänger-Kindes zur Gesundheitsversorgung betreffen. Dabei beleuchten wir auch die Bedeutung der Gültigkeit des Studentenausweises sowie die Regelungen für die Zahlung des Beitrags für Gesundheitsdienstleistungen in Ungarn.
Was ist der Beitrag für Gesundheitsdienstleistungen?
Der Beitrag für Gesundheitsdienstleistungen dient, wie der Name bereits zeigt, der Finanzierung von Gesundheitsleistungen. Er deckt unter anderem Folgende ab:
- ärztliche Behandlungen im Rahmen des Sozialversicherungssystems,
- Medikamente,
- medizinische Hilfsmittel,
- Krankentransporte,
die mit Unterstützung der Sozialversicherung erworben werden können. Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man dabei von einer kostenlosen medizinischen Versorgung.
Auf welcher Grundlage haben Schüler und Studierende Berechtigung zur Gesundheitsversorgung?
In bestimmten Fällen werden in Ungarn die Kosten der Gesundheitsversorgung von Schülern und Studierenden aus dem zentralen Staatshaushalt getragen. Dazu gehören:
- Schüler im Rahmen einer Vollzeitausbildung an Grund- und Sekundarschulen beziehungsweise einer Ausbildung nach Vollzeitunterrichtsordnung;
- Studierende in Vollzeitstudiengängen an Hochschulen, sofern sie volljährige ungarische Staatsbürger, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte sind;
- ausländische Studierende an Hochschulen, das heißt ausländische Staatsangehörige, deren Schüler- oder Studierendenverhältnis auf einem internationalen Abkommen oder einem vom Bildungsminister gewährten Stipendium beruht; sowie
- Studierende, die unter das Gesetz über die in den Nachbarstaaten lebenden Ungarn fallen und im Rahmen einer staatlich finanzierten oder durch ein ungarisches Staats-(Teil-)Stipendium geförderten Vollzeitausbildung an einer Hochschule studieren.
Wie lange besteht der Berechtigung zur Gesundheitsversorgung nach Abschluss des Studiums?
Anders als bei der Familienbeihilfe und der Familiensteuervergünstigung richtet sich die Berechtigung zur Gesundheitsversorgung (also zur kostenlosen medizinischen Versorgung) nicht nach dem Ende des Schuljahres, sondern nach der Gültigkeit des Studentenausweises.
Für Schulabgänger-Kinder in Ungarn bleibt der Studentenausweis nach Beendigung des Schüler- oder Studierendenstatus bis zum 31. Oktober gültig. Danach besteht der Berechtigung zur Gesundheitsversorgung noch weitere 45 Tage, sofern das Schüler- oder Studierendenverhältnis vor seiner Beendigung mindestens 45 Tage ununterbrochen bestanden hat.
Wann muss der Beitrag für Gesundheitsdienstleistungen gezahlt werden?
Wenn ein volljähriger Schüler oder Student, der zuvor eine Vollzeitausbildung absolviert hat,
- seine Ausbildung nicht fortsetzt,
- keine Beschäftigung aufnimmt, die einen sozialversicherungspflichtigen Status begründet, und
- auch aus keinem anderen Rechtsgrund, beispielsweise aufgrund sozialer Bedürftigkeit, Berechtigung zur Gesundheitsversorgung hat,
dann ist er ab dem 46. Tag nach Ablauf seines Studentenausweises, also ab dem 16. Dezember, zur Zahlung des Beitrags für Gesundheitsdienstleistungen verpflichtet. Der Beitrag beträgt in diesem Jahr 12.300 HUF pro Monat beziehungsweise 410 HUF pro Tag.
Ein Sonderfall liegt vor, wenn ein Studierender im Hochschulbereich sein Studium unterbricht und ein passives Semester in Anspruch nimmt. In diesem Fall muss kein Beitrag für Gesundheitsdienstleistungen gezahlt werden, sofern die Berechtigung zum Studentenausweis weiterhin besteht und die Gültigkeit der Validierungsmarke noch nicht abgelaufen ist.
Was ist für die Beitragszahlung zu tun?
Ehemalige Schüler oder Studierende müssen keine Meldung abgeben, um ihrer Beitragspflicht nachzukommen. Die ungarische Steuerbehörde (NAV) setzt die Zahlungspflicht automatisch auf Grundlage der Datenmeldungen der Ungarischen Krankenversicherungskasse fest.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine andere Person oder Organisation – beispielsweise ein Elternteil oder eine Gemeinde – den Beitrag für Gesundheitsdienstleistungen mit Zustimmung des ehemaligen Studierenden und Genehmigung der NAV übernimmt.
Zahlt die Privatperson den Beitrag nicht, und übersteigt der Rückstand das Sechsfache des monatlichen Beitragsbetrags, kann sie – mit Ausnahme von Notfallbehandlungen – Gesundheitsleistungen nicht mehr kostenfrei in Anspruch nehmen.
Überprüfung der Berechtigungen und richtiges Timing sind entscheidend
Während Eltern eines Schulabgänger-Kindes ihre Berechtigung zur Familiensteuervergünstigung innerhalb relativ kurzer Zeit verlieren, besteht die kostenlose Gesundheitsversorgung wesentlich länger fort. Die Pflicht zur Zahlung des Beitrags für Gesundheitsleistungen wird im Dezember aktuell, die erste Zahlung muss bis zum 12. Januar 2027 erfolgen.
Die Anwendung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften auf einzelne Arbeitnehmer sowie die laufenden Gesetzesänderungen können erhebliche administrative Belastungen für HR- und Lohnverrechnungsabteilungen verursachen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der rechtskonformen Durchführung von Lohnverrechungs-, Sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Prozessen. Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen bezüglich Bearbeitung von Sozialversicherungen in Ungarn.
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.


