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	<title>Steuererklärung - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
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	<title>Steuererklärung - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
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		<title>Die 24GLBADO Erklärung ist veröffentlicht – Frist rückt näher!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kiss Réka]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jun 2026 06:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
		<category><![CDATA[WTS hírek]]></category>
		<category><![CDATA[globale Mindeststeuer]]></category>
		<category><![CDATA[Pillar II]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Anwendung der globalen Mindeststeuer in Ungarn hat einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht: Die ungarische Steuerbehörde hat die erweiterte Version der 24GLBADO Erklärung veröffentlicht. Die Bedeutung dieses Formulars liegt darin, dass es – im Gegensatz zur bisherigen Praxis – nicht mehr nur als Vorauszahlungs­erklärung, sondern auch als endgültige Erklärung für die Ergänzungssteuer sowie als IIR-Erklärung [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2026/06/16/24glbado-erklarung-ist-veroffentlicht/">Die 24GLBADO Erklärung ist veröffentlicht – Frist rückt näher!</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Anwendung der <a href="https://wtsklient.hu/de/2026/02/02/globale-mindeststeuer-2026/">globalen Mindeststeuer</a> in Ungarn hat einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht: Die ungarische Steuerbehörde hat die erweiterte Version der 24GLBADO Erklärung veröffentlicht. Die Bedeutung dieses Formulars liegt darin, dass es – im Gegensatz zur bisherigen Praxis – nicht mehr nur als Vorauszahlungs­erklärung, sondern <strong>auch als endgültige Erklärung für die Ergänzungssteuer sowie als IIR-Erklärung dient</strong>. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die ONYA-Plattform und stärkt damit die elektronische Verwaltung in Ungarn.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Was bedeutet das für Unternehmen?</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Der Kern der Regelung bleibt unverändert: Die globale Mindeststeuer soll einen <a href="https://wtsklient.hu/de/2022/04/19/mindeststeuer/">effektiven Steuersatz von mindestens 15 %</a> für große Unternehmensgruppen sicherstellen. Zu diesem Zweck wendet das ungarische System die <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/10/14/globale-mindestbesteuerung-die-frist-fuer-die-vorauszahlung-und-steuererklaerung-rueckt-naeher/">anerkannte nationale Ergänzungssteuer (QDMTT)</a> an, die gewährleistet, dass in Ungarn erzielte Einkünfte angemessen besteuert werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Erstellung der 24GLBADO Erklärung ist jedoch nicht nur eine administrative Aufgabe, sondern auch eine komplexe Herausforderung in Bezug auf Berechnung und Datenmanagement.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Wichtige Frist</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich muss die abschließende Ergänzungssteuererklärung zur Sicherstellung des globalen Mindeststeuerniveaus innerhalb von 15 Monaten nach dem letzten Tag des betroffenen Steuerjahres eingereicht und bezahlt werden. Da <strong>das Jahr 2024 </strong>jedoch<strong> als Übergangsjahr gilt</strong>, müssen die Erklärungs- und Berichtspflichten für das Steuerjahr 2024 in Ungarn abweichend davon <strong>innerhalb von 18 Monaten </strong><strong>nach dem Ende des Steuerjahres gegenüber der staatlichen Steuer- und Zollbehörde </strong><strong>erfüllt werden</strong>.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Frist für Steuerpflichtige mit regulärem Geschäftsjahr:</strong> 30. Juni 2026</li>



<li><strong>Einreichung:</strong> Ungarische Onlineanwendung zum Ausfüllen von Formularen (ONYA)</li>



<li><strong>Erklärungstyp:</strong> kombinierte Vorauszahlungs- und endgültige <strong>24GLBADO Erklärung</strong></li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Praktische Herausforderungen</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Die Erfahrung zeigt, dass die Einhaltung mehrere Bereiche gleichzeitig betrifft. Zu den häufigsten <strong>Aufgaben</strong> gehören:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Erhebung und Harmonisierung <strong>konsolidierter Finanzdaten</strong>,</li>



<li>Umgang mit <strong>unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards</strong>,</li>



<li>Ermittlung des <strong>effektiven Steuersatzes</strong> nach Jurisdiktion,</li>



<li>Aufbau neuer <strong>Reporting- und Datensammlungsprozesse</strong>.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Damit erfordert die globale Mindeststeuer erhebliche organisatorische Vorbereitung – nicht nur aus steuerlicher, sondern auch aus finanzieller und IT-Sicht in Ungarn.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Rechtlicher Hintergrund</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Die Grundlage der ungarischen Regelung bildet das <strong>Gesetz LXXXIV von 2023 zur Sicherstellung des globalen Mindeststeuerniveaus in Ungarn</strong>. Das Gesetz legt detailliert die Berechnung der Ergänzungssteuer sowie die entsprechenden Erklärungs- und Berichtspflichten fest, im Einklang mit dem OECD-Pillar-Two-System und der EU-Richtlinie.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Warum sollte man sich jetzt damit befassen?</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Eine sorgfältige Vorbereitung ist für Unternehmen entscheidend. Eine verspätete oder fehlerhafte 24GLBADO Erklärung kann folgende Konsequenzen haben:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Steuerrisiken,</li>



<li>Bußgelder</li>



<li>sowie Reputationsrisiken.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die Veröffentlichung der 24GLBADO Erklärung zeigt eindeutig, dass das System der globalen Mindeststeuer in Ungarn bereits in der Umsetzungsphase ist. Unternehmen müssen die Vorschriften daher nicht nur verstehen, sondern aktiv anwenden.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Die Veröffentlichung der 24GLBADO Erklärung hebt die ungarische Praxis der globalen Mindestbesteuerung auf ein neues Niveau. Um die Frist am 30. Juni 2026 einzuhalten, empfiehlt es sich, die Datenerhebung und internen Prozesse bereits jetzt vorzubereiten – gegebenenfalls mit fachkundiger Unterstützung. Das <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/steuerplanung-und-steuerberatung-unter-berucksichtigung-der-internationalen-und-ungarischen-vorschriften/">Steuerberatungsteam von WTS Klient Ungarn</a> steht Ihnen gerne zur Verfügung!</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2026/06/16/24glbado-erklarung-ist-veroffentlicht/">Die 24GLBADO Erklärung ist veröffentlicht – Frist rückt näher!</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ergänzungspflichten zum Entwurf der Einkommensteuererklärung 2026 in Ungarn</title>
		<link>https://wtsklient.hu/de/2026/03/18/entwurf-der-einkommensteuererklarung/</link>
					<comments>https://wtsklient.hu/de/2026/03/18/entwurf-der-einkommensteuererklarung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Szadai András]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 12:11:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
		<category><![CDATA[WTS hírek]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalmarkt Transaktion]]></category>
		<category><![CDATA[Krypto Transaktion]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuervergünstigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Jahr 2026 stehen die von der ungarischen Steuerbehörde (NAV) erstellten Entwürfe der Einkommensteuererklärung früher als üblich, bereits ab dem 13. März, zur Verfügung. Die Durchsicht, Änderung und Bestätigung der Erklärung für das Steuerjahr 2025 ist bis zum 20. Mai 2026 möglich. Der Entwurf der Einkommensteuererklärung wird von der NAV auf Grundlage der Datenübermittlung durch [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2026/03/18/entwurf-der-einkommensteuererklarung/">Ergänzungspflichten zum Entwurf der Einkommensteuererklärung 2026 in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Im Jahr 2026 stehen die von der ungarischen Steuerbehörde (NAV) erstellten Entwürfe der Einkommensteuererklärung früher als üblich, bereits ab dem 13. März, zur Verfügung. Die Durchsicht,<strong> Änderung und Bestätigung der Erklärung </strong>für das Steuerjahr 2025 ist <strong>bis zum 20. Mai 2026 möglich</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Entwurf der Einkommensteuererklärung wird von der NAV auf Grundlage der Datenübermittlung durch Arbeitgeber und andere Auszahler erstellt. Steuerpflichtige mit Zugang zum Kundenportal können ihn auf der E-Einkommensteuer-Plattform abrufen, alle anderen persönlich bei den Kundendienststellen der NAV.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Für Personen, die ausschließlich Einkünfte von einem ungarischen Arbeitgeber oder Auszahler in Ungarn erzielt haben und keine weiteren Einnahmen besitzen, besteht in der Regel kein zusätzlicher Handlungsbedarf: Wird der Entwurf der Einkommensteuererklärung nicht geändert, wird er nach Ablauf der Frist automatisch zur Steuererklärung.</strong></p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Wer muss den Entwurf der Einkommensteuererklärung in Ungarn unbedingt ergänzen?</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Der Entwurf muss zwingend überprüft und ergänzt werden von:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Einzelunternehmern,</strong></li>



<li><strong>landwirtschaftlichen Direktvermarktern,</strong></li>



<li><strong>Privatpersonen mit Umsatzsteuerpflicht.</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Für diese Steuerpflichtigen wird der NAV‑Entwurf nicht automatisch zur endgültigen Steuererklärung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Ergänzung ist ebenfalls erforderlich, wenn die Einkünfte beispielsweise stammen aus:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>der Veräußerung beweglicher oder unbeweglicher Vermögenswerte,</li>



<li>Vermietung von Immobilien,</li>



<li>dem Ausland,</li>



<li>einer anderen Privatperson,</li>



<li>Transaktionen auf dem Kapitalmarkt oder Krypto‑Transaktionen.</li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Steuervergünstigungen und Verfügungen über die Steuer</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Ergänzung kann auch dann notwendig sein, wenn der Steuerpflichtige Anspruch auf bestimmte <strong>Steuervergünstigungen</strong> hat, der <strong>Arbeitgeber </strong>diese jedoch <strong>während des Jahres nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat</strong>. In der Jahreserklärung können diese Vergünstigungen vollständig geltend gemacht werden. Dazu zählen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>die Familienvergünstigung,</li>



<li>die persönliche Vergünstigung,</li>



<li>die Vergünstigung für frisch verheiratete Paare, sowie</li>



<li>die <a href="https://wtsklient.hu/de/2025/05/07/verguenstigung-fuer-muetter-mit-zwei-oder-drei-kindern/">Vergünstigungen für Mütter</a> mit zwei, drei oder vier und mehr Kindern.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Im Rahmen der Steuererklärung kann über 1 % + 1 % der Steuer zugunsten einer Zivilorganisation, einer Kirche oder eines staatlichen Programms verfügt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Steuerrückerstattungen kann die Angabe einer Bankverbindung die Auszahlung beschleunigen; zudem empfiehlt es sich, vor der Finalisierung der Erklärung auch das Steuerkonto zu prüfen.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Einkünfte aus Verkauf oder Vermietung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Wer im Jahr 2025 Immobilien vermietet oder Immobilien bzw. höherwertige bewegliche Gegenstände (z. B. ein Auto) in Ungarn veräußert hat, muss den Entwurf der Einkommensteuererklärung ergänzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei <strong>Verkauf beweglicher Vermögen</strong> gelten folgende <strong>steuerlichen Pflichten</strong>:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Bei <strong>gelegentlicher</strong> Veräußerung ist auf den 200.000 HUF übersteigenden Teil der Einkünfte <strong>15 % Einkommensteuer </strong>zu zahlen.</li>



<li>Bei gewerblicher bzw. <strong>regelmäßiger</strong> Veräußerung gelten die Einkünfte als solche aus selbständiger Tätigkeit; darauf entfallen <strong>15 % Einkommensteuer und 13 % Sozialbeitragsteuer</strong>.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Bei <strong>Verkauf von Immobilien</strong> entsteht steuerpflichtiges Einkommen, wenn der Verkauf innerhalb von <strong>fünf Jahren</strong> nach der Anschaffung erfolgt und ein <strong>Gewinn </strong>realisiert wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei <a href="https://wtsklient.hu/de/2022/12/14/vermietung-von-immobilien/">Vermietung von Immobilien</a> können Steuerpflichtige am Jahresende über die Art der Kostenabrechnung entscheiden: Anstelle der 10%-Pauschale kann auch eine nachträgliche Einzelkostenabrechnung gewählt werden.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Worauf sollten Personen mit Auslandsinvestitionen oder ausländischem Arbeitsverhältnis achten?</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne</strong>, die auf einem <strong>ausländischen</strong> Bankkonto oder über einen ausländischen Investmentdienstleister erzielt wurden, machen in der Regel eine Ergänzung des Entwurfs erforderlich. Im Rahmen des internationalen Datenaustauschs (CRS und DAC2) erhält die NAV Informationen aus mehr als hundert Ländern über die Finanzkonten ungarischer Steuerpflichtiger. Bei Abweichungen kann ein <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/02/17/unterstutzungsverfahren/">Unterstützungsverfahren</a> eingeleitet werden, in dem der Steuerpflichtige seine Erklärung durch Selbstrevision korrigieren kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wichtig ist, dass ausländische Institute häufig die Bruttoeinnahmen melden, während <strong>nach ungarischen Vorschriften das steuerpflichtige Einkommen nach Abzug der Kosten zu ermitteln ist</strong> – daher können Unterschiede entstehen.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Behandlung kontrollierter Kapitalmarkt- und Krypto‑Transaktionen</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Von inländischen Investmentdienstleistern ermittelte Einkünfte erscheinen in der Regel im Entwurf, jedoch können Steuerpflichtige auf Basis ihrer eigenen Aufzeichnungen zusätzliche Kosten berücksichtigen. Die <strong>Möglichkeit des Steuerausgleichs</strong> erlaubt zudem die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei <a href="https://wtsklient.hu/de/2021/06/01/mit-krypto-vermoegenswerten-realisierte-geschaefte/">Krypto‑Transaktionen</a> muss das Einkommen dann erklärt werden, <strong>wenn das Krypto‑Asset die „Krypto‑Welt“ verlässt</strong> (z. B. Tausch in gesetzliches Zahlungsmittel, Wertpapier oder andere Vermögenswerte). Seit 2025 können für den Steuerausgleich auch Verluste berücksichtigt werden, die in früheren Steuerjahren erklärt, aber bisher nicht verrechnet wurden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Steuerpflichtige müssen <strong>detaillierte Aufzeichnungen</strong> über ihre Krypto‑Transaktionen sowie die geltend gemachten Verluste <strong>führen</strong>.</p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong>Ab dem nächsten Jahr erhält die NAV auch Einblick in ausländische Krypto‑Einkünfte!</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Nach den neuen Regeln der OECD und der EU (CARF und DAC8) werden <strong>Krypto‑Dienstleister</strong> künftig Daten über Transaktionen und Steueransässigkeit ihrer Kunden übermitteln. Der erste <strong>internationale Datenaustausch</strong> wird voraussichtlich <strong>im Jahr 2027</strong> für das Steuerjahr 2026 stattfinden. Ziel der Regulierung ist die höhere Transparenz von Krypto‑Einkünften, weshalb korrekte Erklärung und Dokumentation für Anleger besonders wichtig sind.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Auch wenn die Einführung des E-Einkommensteuersystems vor zehn Jahren die Einkommensteuererklärung in Ungarn im Vergleich zu früher erheblich vereinfacht hat, gibt es weiterhin zahlreiche Einkunftsarten, die von den Steuerpflichtigen selbst in den von der NAV erstellten Entwurf der Einkommensteuererklärung eingetragen werden müssen. Benötigen Sie Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung ausländischer Arbeitnehmer, steht Ihnen das <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/steuerberatung/">Steuerberatungsteam von WTS Klient Ungarn</a> gerne zur Verfügung!</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist nicht geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen.</em></p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2026/03/18/entwurf-der-einkommensteuererklarung/">Ergänzungspflichten zum Entwurf der Einkommensteuererklärung 2026 in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>UPDATE! Darstellung der latenten Steuern in der Steuererklärung und im e-Abschluss in Ungarn</title>
		<link>https://wtsklient.hu/de/2024/05/03/darstellung-der-latenten-steuern/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Marinov Anita]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 May 2024 12:00:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
		<category><![CDATA[WTS hírek]]></category>
		<category><![CDATA[Abschluss]]></category>
		<category><![CDATA[elektronisch]]></category>
		<category><![CDATA[Körperschaftsteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[latente Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[latente Steuerverbindlichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Da Ende Mai immer näher rückt, laufen bereits bei allen Unternehmen in Ungarn die Arbeiten zur Erstellung der Abschlüsse und Jahressteuererklärungen für 2023 auf Hochtouren. Die Buchhalter aber, die in den Büchern auch einen latenten Steuereffekt ausweisen, können auf praktische Probleme stoßen, wenn nur noch die letzten Schritte übrig sind und der Abschluss veröffentlicht sowie [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/05/03/darstellung-der-latenten-steuern/">UPDATE! Darstellung der latenten Steuern in der Steuererklärung und im e-Abschluss in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Da Ende Mai immer näher rückt, laufen bereits bei allen Unternehmen in Ungarn die Arbeiten zur Erstellung der Abschlüsse und Jahressteuererklärungen für 2023 auf Hochtouren. Die <strong>Buchhalter</strong> aber, die in den Büchern auch einen latenten Steuereffekt ausweisen, <strong>können auf praktische Probleme stoßen</strong>, wenn nur noch die letzten Schritte übrig sind und der Abschluss veröffentlicht sowie die Körperschaftsteuererklärung ausgefüllt werden muss.</p>
<p>Wir <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/01/30/latente-steuern-in-der-ungarischen-rechnungslegung/">berichteten bereits</a> darüber, dass wegen der Darstellung der <a href="https://wtsklient.hu/de/2022/04/19/mindeststeuer/">globalen Mindeststeuer</a> eine neue gesetzliche Änderung im Rechnungslegungsgesetz in Kraft trat und die Darstellung der latenten Steuern in den ungarischen Abschlüssen möglich wurde. Dies kann erstmals hinsichtlich des Geschäftsjahres 2023 erfolgen.</p>
<p>Bei den Gesellschaften, die von dieser Möglichkeit in Ungarn Gebrauch machen, entspricht das versteuerte Ergebnis der Änderung der Differenz zwischen dem Ergebnis vor Steuern und der Steuerpflicht sowie den latenten Steuern im Berichtsjahr. Dementsprechend wurde das Bilanzschema und auch das Schema der Gewinn- und Verlustrechnung laut ungarischem Rechnungslegungsgesetz um die folgenden Positionen geändert:</p>
<p><a href="https://wtsklient.hu/wp-content/uploads/2026/05/wts-latente-steuern-darstellung-d.png"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="aligncenter wp-image-46840" src="https://wtsklient.hu/wp-content/uploads/2026/08/wts-latente-steuern-darstellung-d-1024x112-4.png" alt="" width="700" height="77"></a></p>
<h5><strong>Darstellung der latenten Steuern</strong><strong> im elektronisch veröffentlichten Abschluss</strong></h5>
<p>Die Gesellschaften <strong>können die </strong>obigen <strong>Änderungen in ihrem eigenen Abschluss leicht übertragen</strong>. Wie wird jedoch all das vom Portal für <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/07/20/e-abschlusses/">e-Abschlüsse</a> in Ungarn behandelt?</p>
<p>Im ungarischen Onlinesystem für e-Abschlüsse und zur Ausfüllhilfe (OBR) können die Informationen bereits gelesen werden, womit wir einerseits eine Information über die oben genannten Änderungen und andererseits auch eine praktische Anleitung erhalten. Demnach haben wir <strong>bei Punkt 17 des Deckblatts </strong>die Möglichkeit, das um die neuen Positionen erweiterte Abschlussformat auszuwählen. Wer also einen auch die latenten Steuern enthaltenden Abschluss veröffentlichen möchte, kann das bereits tun. Man sollte jedoch darauf achten, dass in einem solchen Fall das Einlesen der Vorjahresdaten wegen der Änderung der Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nicht automatisch erfolgt; auch diese sind per Hand auszufüllen.</p>
<p>Hinsichtlich der Steuererklärung ist die Lage aber schon eine andere.</p>
<h5><strong>Darstellung der latenten Steuern</strong><strong> in der Körperschaftsteuererklärung für 2023</strong></h5>
<p>Wir halten es immer für wichtig zu betonen, dass in Ungarn die <a href="https://wtsklient.hu/de/2022/08/09/latente-steuern/">latenten Steuern</a> nur hinsichtlich der Körperschaftsteuer auslegbar sind, da nur diese Steuerart über die Posten zur Änderung der Bemessungsgrundlage eine jahresübergreifende Wirkung hat.</p>
<p>Infolge des oben Dargelegten können wir in Ungarn beim Ausfüllen der Jahressteuererklärungen nur im Falle der <strong>Körperschaftsteuererklärung</strong> (2329) bei der Darstellung der latenten Steuern Probleme bekommen. Seite A-01 der Steuererklärung enthält die Bilanzdaten, die aufgrund des Abschlusses auszufüllen sind. Gegenwärtig <strong>kann</strong> das Formular 2329 die Aufführung der latenten Steuern in der Bilanz <strong>noch nicht vollständig behandeln</strong>.</p>
<p>Aufgrund einer telefonischen Auskunft der ungarischen Steuerbehörde kann gesagt werden: wenn einer Gesellschaft eine<strong> latente Steuerverbindlichkeit</strong>&nbsp;entsteht, muss sie diese auf dem Blatt 2329-A-01 in Position 31 <strong>unter den Langfristigen Verbindlichkeiten ausweisen</strong>.</p>
<p><strong>Bei einer latenten Steuerforderung steht</strong> jedoch im Anlagevermögen gegenwärtig <strong>noch keine dazu geeignete Position zur Verfügung</strong>, da hier nur eine Möglichkeit zur Einordnung der Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen besteht.</p>
<p><strong>UPDATE!</strong> Das oben erwähnte Problem mit dem Ausfüllen der Körperschaftssteuererklärung ist gelöst worden. Gemäß der schriftlichen Information der Steuerbehörde wurden dem Blatt A-01 der Steuererklärung 2329 neue Zeilen hinzugefügt, in denen die Bilanzdaten angegeben werden müssen:</p>
<p><strong>2329-A-01, Zeile 44: Betrag der latenten Steuerforderung</strong> (unter Anlagevermögen)</p>
<p><strong>2329-A-01, Zeile 45: Gesamtbetrag der latenten Steuerverbindlichkeiten</strong> (unter den langfristigen Verbindlichkeiten, abgezogen von dem Betrag in Zeile 31)</p>
<p>Die oben genannten Zeilen sind nun im aktualisierten ÁNYK-Formular enthalten, so dass der fristgerechten Einreichung der korrekt ausgefüllten Körperschaftssteuererklärung (31. Mai) nichts mehr im Wege steht.</p>
<blockquote><p>Die Experten für Rechnungslegung und Steuerberater von WTS Klient Ungarn sind im ständigen Kontakt mit den Mitarbeitern der Steuerbehörde und bestrebt, einerseits möglichst schnell Antworten auf die Fragen ihrer Mandanten zu finden und andererseits die Steuerbehörde auf Mängel hinzuweisen, die Steuererklärungen oder Veröffentlichungen von Abschlüssen betreffen. Wir halten es für wichtig, auch unseren Klienten die aktuellen Gesetzesänderungen in den Bereichen Rechnungslegung und Steuerzahlung mitzuteilen bzw. Fachwissen und praktische Hinweise für die auftretenden Probleme weiterzugeben. Wenn Sie sonstige Fragen in Verbindung mit latenten Steuern haben sollten, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/rechnungslegungsberatung/">an uns</a>!</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/05/03/darstellung-der-latenten-steuern/">UPDATE! Darstellung der latenten Steuern in der Steuererklärung und im e-Abschluss in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Künstliche Intelligenz bei der Steuerberatung</title>
		<link>https://wtsklient.hu/de/2024/03/26/kuenstliche-intelligenz-bei-der-steuerberatung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Szadai András]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Mar 2024 08:31:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
		<category><![CDATA[WTS hírek]]></category>
		<category><![CDATA[Automatisierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Wer nicht dabei ist, bleibt zurück” – ist oft als Warnung bei den Gesprächen über künstliche Intelligenz zu hören. Mit den Möglichkeiten und den Bereichen, in denen die künstliche Intelligenz bei der Steuerberatung genutzt werden kann, beschäftigt sich WTS und insbesondere die deutsche Zentrale der Firma als eine Art Vorbote seit langem. Wir schrieben erst [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>„Wer nicht dabei ist, bleibt zurück” – ist oft als Warnung bei den Gesprächen über künstliche Intelligenz zu hören. Mit den Möglichkeiten und den Bereichen, in denen die künstliche Intelligenz bei der Steuerberatung genutzt werden kann, beschäftigt sich WTS und insbesondere die deutsche Zentrale der Firma als eine Art Vorbote seit langem. Wir schrieben erst 2018, als zu diesem Thema <a href="https://wtsklient.hu/de/2018/07/10/kuenstliche-intelligenz-im-steuerbereich/">auch bei uns der erste Artikel erschien</a>. Seitdem sind aber sechs Jahre vergangen und der obige Satz signalisiert eindeutig, dass sich jetzt schon fast jeder, zumindest jedes mit der Zeit gehende Unternehmen <strong>mit der Frage beschäftigen muss</strong>. Doch wie und in welcher Form fangen wir an? Auf welche Weise können wir die Umgestaltung unserer Arbeitsprozesse und die Einbeziehung der künstlichen Intelligenz in die Tätigkeit beginnen? Und auf welche Weise kann jetzt, in 2024 die künstliche Intelligenz bei der Steuerberatung genutzt werden?</p>
<h5><strong>Anfänge</strong><strong>&nbsp;</strong></h5>
<p>Heutzutage wird auch das Leben eines kleineren Unternehmens von vielen Prozessen bestimmt. Und so wie eine Organisation wächst und die Prozesse komplexer werden, steigt auch der Bedarf danach, dass klare und gut verständliche Systeme und Prozesse den Alltag des Unternehmens bestimmen. Damit wir die Arbeitsprozesse identifizieren können, bei denen die künstliche Intelligenz angebracht ist und eine Aufgabe hat, müssen wir klar sehen und verstehen, auf welche Weise etwas im Leben eines Unternehmens erfolgt. Als erste Aufgabe müssen wir also <strong>unsere Prozesse erschließen </strong>und durchdenken, was wir tun bzw. warum und wo wir die künstliche Intelligenz gut anwenden können.<strong>&nbsp;</strong></p>
<h5><strong>Fragen und Risiken</strong><strong>&nbsp;</strong></h5>
<p>Wenn wir unsere internen Prozesse bereits gut erschlossen haben, müssen wir abwägen, mit welchen Vorteilen und Risiken die Anwendung der künstlichen Intelligenz einhergeht. Wo wir sicher <strong>mit erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsicht vorgehen müssen</strong>, das ist <strong>der Schutz vertraulicher Daten</strong>, die <strong>Konformität</strong> <strong>mit der DSGVO </strong>und die Einhaltung anderer möglicher Standards des Unternehmens (z.&nbsp;B. ISO).</p>
<h5><strong>Menschlicher Faktor</strong></h5>
<p>Jede Veränderung ist mit Stress verbunden und natürlich auch, dass bei der aktiven Anwendung einer solchen Technologie auch Misstrauen und Widerstand auftreten können. Es ist von entscheidender Wichtigkeit, dass die Mitarbeiter die Technologie aus nächster Nähe kennenlernen, Testen und ausprobieren können. Über Fragen hinsichtlich der Lösung können wir die künstliche Intelligenz ähnlich wie einen neuen Kollegen, der eingearbeitet werden soll, trainieren, ihr Feedbacks geben und auch viel über uns selbst lernen. Beispielsweise geben die Antworten auf die gestellten Fragen oft ein Feedback zur Qualität und Formulierung unserer Fragen. Aufgrund der Antworten können wir letztendlich eine Rückmeldung bezüglich unserer Delegierungsfähigkeiten erhalten und es macht auch Sinn, dass eine der effektivsten Lernmethoden der Unterricht selbst ist. <strong>Die anfänglichen Ängste und Widerstände können bedeutend vermindert werden, wenn die Mitarbeiter beim Testen einen Einblick in die Welt der Algorithmen gewinnen</strong> und auch verstehen, welches die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Lösung sind.</p>
<h5><strong>Welche Rolle kann die künstliche Intelligenz bei der Steuerberatung einnehmen?</strong></h5>
<p>In Sektoren mit einem traditionell hohen Mehrwert wie die Steuerberatung ist es völlig natürlich, dass <a href="https://wtsklient.hu/de/2023/09/08/software-roboter/">wir auf menschliche Skepsis treffen</a>: viele zweifeln auch jetzt noch daran, dass die künstliche Intelligenz bei der Steuerberatung ebenso anwendbar ist. Etwas <strong>einfacher ist die Situation bei den sog. Compliance-Diensten</strong>, da unsere Arbeit in diesem Bereich bereits seit ein paar Jahren durch Automatismen und Softwarelösungen (z.&nbsp;B. Ausfüllen von Erklärungen und Bescheinigungen, Erstellung von Kalkulationen) unterstützt wird. Darunter gibt es eigene Entwicklungen und auf dem Markt sind auch hervorragende Produkte zu haben.</p>
<p>Die künstliche Intelligenz bei der Steuerberatung kann jedoch auch in anderen Teilbereichen helfen: den Steuerberatern und ihren Klienten gleichermaßen. Solche Teilbereiche sind beispielsweise die Automatisierung der Steuererklärungen, das Monitoring der Steuerpflichten, die <strong>Ausarbeitung von Strategien zur Steueroptimierung </strong>wie auch die Kommunikation mit den Steuerbehörden.</p>
<p><figure id="attachment_46365" aria-describedby="caption-attachment-46365" style="width: 1024px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://wtsklient.hu/wp-content/uploads/2026/05/mi-illusztracio-2.jpg"><img decoding="async" class="size-large wp-image-46365" src="https://wtsklient.hu/wp-content/uploads/2026/08/mi-illusztracio-2-1024x511-2.jpg" alt="" width="1024" height="511"></a><figcaption id="caption-attachment-46365" class="wp-caption-text">So stellt sich Künstliche Intelligenz ihre Rolle in der Steuerberatung vor</figcaption></figure></p>
<h5>&nbsp;</h5>
<h5><strong>Chatbot, Rechtsnormen-Monitoring, Automatisierung der Steuererklärung</strong></h5>
<p>Die künstliche Intelligenz bei der Steuerberatung kann auch bei der <strong>Verwaltung der Klienten </strong>und der Kommunikation mit ihnen eingesetzt werden: auf künstlicher Intelligenz basierende Chatbots und virtuelle Assistenten können die Steuerberater bei der Kontakthaltung mit den Klienten und bei der schnellen Beantwortung von Fragen und Problemen der Besteuerung unterstützen.</p>
<p>Die Algorithmen können den Steuerberatern auch bei der <strong>Nachverfolgung der Aktualisierungen von Steuerrechtsnormen </strong>helfen. Die Systeme künstlicher Intelligenz sind zur Analyse der Gesetze und Vorschriften sowie zur Bewertung ihrer Wirkungen in der Lage.</p>
<p>Das ungarische Steuersystem stellt in außerordentlichem Tempo auf <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/02/27/digitalisierung-der-umsatzsteuer/">digitale Lösungen</a> um: mit Hilfe der künstlichen Intelligenz können die<strong> Prozesse des Ausfüllens und der Einreichung der Steuererklärungen </strong>automatisiert werden. Die einzelnen Algorithmen sind zur schnellen und genauen Analyse der Daten, zur Anwendung der Regeln und Vorschriften der Steuerzahlung sowie zur Vorbereitung der Steuererklärungen oder auch zu ihrer Einreichung in der Lage.</p>
<h5><strong>Vorteile und Mängel</strong></h5>
<p>Insgesamt kann gesagt werden, dass die künstliche Intelligenz bei der Steuerberatung eine Möglichkeit zur Erhöhung der Effizienz der Prozesse der Steuerzahlung, zur Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen und auch zur Minderung von Besteuerungsrisiken bietet. Wichtig ist es jedoch, dass <strong>diese Systeme überwacht und kontrolliert werden müssen</strong>, da sie gegenwärtig unser Engagement für das Vertrauen und den Schutz der Daten der Klienten noch nicht selbständig gewährleisten können.</p>
<p>Abschließend ist es vielleicht auch eine wichtige Frage, was die künstliche Intelligenz selbst über ihre Rolle bei der Steuerberatung denkt? Wenn wir sagen, dass wir bei der Formulierung des obigen Artikels auch ihre Meinung angehört und sie beim Schreiben des Artikels auch eingesetzt haben, behaupten wir nichts Falsches.</p>
<blockquote><p>Eine IT-basierte Steuerlösung, zum Beispiel die künstliche Intelligenz bei der Steuerberatung wird ihre maximale Leistung und Effizienz entfalten, wenn sie an die individuellen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst wurde. Deshalb legen wir bei der WTS Klient Ungarn größten Wert auf eine maßgeschneiderte Umsetzung. Wenn Sie Ihren Steuerbereich mit automatisierten und digitalisierten Prozessen vereinfachen möchten, dann zögern Sie bitte nicht, <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/it-basierte-steuerloesung/">uns zu kontaktieren</a>!</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/03/26/kuenstliche-intelligenz-bei-der-steuerberatung/">Künstliche Intelligenz bei der Steuerberatung</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<title>Neue Regeln der Verrechnungspreisdokumentation</title>
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		<dc:creator><![CDATA[wplabshu]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 2023 12:53:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neues Jahr, neue Rechtsnormen – d. h. auch in diesem Jahr treten in Ungarn, wie zu Beginn jedes Jahres, die Änderungen der steuerlichen Regelungen in den Vordergrund. Eine der wichtigsten und die meisten Steuerzahler berührende Änderung in 2023 ist die Modifizierung der Regeln der Verrechnungspreisdokumentation. Da die Frist für die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation und der Körperschaftsteuererklärung [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2023/01/31/regeln-der-verrechnungspreisdokumentation/">Neue Regeln der Verrechnungspreisdokumentation</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Neues Jahr, neue Rechtsnormen – d. h. auch in diesem Jahr treten in Ungarn, wie zu Beginn jedes Jahres, die Änderungen der steuerlichen Regelungen in den Vordergrund. Eine der wichtigsten und die meisten Steuerzahler berührende Änderung in 2023 ist die Modifizierung der Regeln der Verrechnungspreisdokumentation. Da die Frist für die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation und der Körperschaftsteuererklärung im Normalfall Ende Mai ist, werden die neue Regeln der Verrechnungspreisdokumentation in den meisten Fällen <strong>bereits unser Jahr 2022 berühren</strong>. Ein Teil der Änderungen konnten wir bereits <a href="https://wtsklient.hu/de/2022/07/12/verrechnungspreisregeln/">im Laufe des letzten Jahres</a> kennenlernen, doch gab die am 28. Dezember im Ungarischen Gesetzblatt erschienene <strong>Verordnung des Finanzministers Nr. 27/2022 (XII. 28.) PM</strong> über die Änderung der Verordnung Nr. 32/2017 (X. 18.) NGM über die Registrierungspflicht in Verbindung mit der Bestimmung des marktüblichen Preises auch Antworten auf offene Fragen.</p>
<h5><strong>Kreis der zu dokumentierenden Geschäfte und Schwellenwert</strong></h5>
<p>Auch bisher wussten wir, dass die zwischen verbundenen Parteien angewandten Preise auch dann den Marktgrundsätzen entsprechen, wenn das gegebene Geschäft nicht in der Verrechnungspreisdokumentation aufgeführt werden muss. Nach den früheren ungarischen Regeln der Verrechnungspreisdokumentation mussten wir bei einem Geschäftswert auf Jahresebene von bis zu 50 Millionen HUF für das gegebene Geschäft <strong>keine Verrechnungspreisdokumentation erstellen</strong>. Dieser <strong>Schwellenwert</strong> steigt jetzt auf <strong>100 Millionen HUF</strong> an (der neue Schwellenwert darf frühestens auf das in 2022 beginnende Steuerjahr angewendet werden). Hiermit ist die entgegengesetzte Änderung verbunden, wonach (unter Anwendung ab dem Steuerjahr 2023) bei der Erstellung der Dokumentation<strong> bestimmte Geschäfte nicht zusammengezogen werden dürfen</strong>. Dementsprechend kann die Beschaffung nicht mit dem Verkauf von Produkten, die aus den eingekauften Materialien hergestellt werden, bzw. das die Aufwendungen berührende Geschäft nicht mit einem in erster Linie die Erlöse berührenden Geschäft zusammengezogen werden. In der Praxis besteht die Chance, dass sich der Kreis der zu dokumentierenden Geschäfte dank des höheren Schwellenwertes reduzieren wird, wobei die administrative Pflicht nicht unbedingt weniger wird.</p>
<h5><strong>Änderung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer und Anwendung des Interquartilbereichs</strong></h5>
<p>Es stellt sich die Frage, was passiert, wenn der von den Parteien verwendete Gegenwert außerhalb der marktüblichen Preisspanne liegt. Aufgrund der bisherigen ungarischen Regelung reichte es aus, bis zum unteren Mindestwert des Bereichs des Marktpreises eine <a href="https://wtsklient.hu/de/2022/03/22/transferpreiskorrekturen/">Korrektur</a> vorzunehmen. Im Sinne der neuen Regeln der Verrechnungspreisdokumentation wird die Anpassung an den Mindestwert des Interquartils aber nicht mehr ausreichen, <strong>die Änderung ist</strong> bis zur Mitte des die „Idealwerte” der Preisspanne enthaltenden Interquartilbereichs, <strong>bis zum Medianwert vorzunehmen</strong>. Im Falle eines Transaktionspreises unter dem Bereich des Marktpreises bedeutet das eine größere Preiskorrektur und zugleich eine größere Differenz bei der Berechnungsgrundlage der Körperschaftsteuer und eine höhere Steuerdifferenz bei den Steuerzahlern. All das bedeutet auch, dass es praktisch keine Möglichkeit gibt, dass wir die Mindest- und Höchstwerte des Bereichs des marktüblichen Preises berücksichtigen.<strong> Die Anwendung des Interquartilbereichs ist in jedem Fall obligatorisch.</strong></p>
<h5><strong>Neue Pflicht zur Datenübermittlung</strong><strong> </strong></h5>
<p>Ein völlig neues Element der Regeln der Verrechnungspreisdokumentation in Ungarn ist die als Teil der Körperschaftsteuererklärung eingeführte <a href="https://wtsklient.hu/de/2022/07/08/steueraenderungen/">Pflicht zur Datenübermittlung</a>. Diese ist erstmals bei den nach dem 31. Dezember 2022 eingereichten Steuererklärungen anzuwenden, die Pflicht zur Datenübermittlung kann sich also auch auf einen Steuerzahler mit abweichendem Geschäftsjahr beziehen, der jetzt das Steuerjahr 2021/22 abgeschlossen hat.</p>
<p>Für die unter die Dokumentationspflicht fallenden Geschäfte gilt in jedem Fall auch diese neue Pflicht zur Datenübermittlung. Es gibt aber auch einige Geschäfte, die nicht unter die Dokumentationspflicht fallen, trotzdem <strong>bezieht sich auf </strong>sie (wenn auch mit reduziertem Datengehalt) die Pflicht zur Datenübermittlung. Solche Geschäfte sind beispielsweise die <strong>kostenlosen Geldtransfers </strong>und die <strong>Kostenweitergaben in unveränderter Höhe</strong> – obwohl der Gesetzgeber im letztgenannten Fall für das 2022 zu Ende gehende Steuerjahr eine Befreiung erteilt hat.</p>
<p>Die wichtigsten Fakten, die ab jetzt gemeldet werden müssen:</p>
<ul>
<li>die Geschäftsart (aufgrund der in der Verordnung festgelegten Liste),</li>
<li>der Tätigkeitscode,</li>
<li>der Gegenwert,</li>
<li>die Daten der verbundenen Parteien,</li>
<li>die Methode der Bestimmung des Verrechnungspreises,</li>
</ul>
<p>bzw. auch weitere Elemente, die in Verbindung mit bestimmten Geschäftsarten erscheinen (z. B. Referenzzinssatz, angewandte Rechnungslegungsstandards, üblicher Marktwert oder Bereich des üblichen Marktpreises des Rentabilitätsindex, Wert des tatsächlich erreichten Rentabilitätsindex usw.).</p>
<p>Den obigen Ausführungen zufolge fallen in Ungarn die Geschäfte unter einem Schwellenwert von jährlich 100 Millionen HUF bzw. die Börsengeschäfte weder unter eine Dokumentationspflicht noch eine Pflicht zur Datenübermittlung.</p>
<h5><strong>Verletzung der Regeln der Verrechnungspreisdokumentation</strong></h5>
<p>Schließlich, und das ist vielleicht am wichtigsten: die mit der Verletzung der Dokumentationspflicht verbundenen <strong>Bußgeldposten </strong>steigen bedeutend an: das Bußgeld, das in Ungarn bis zu einer Höhe von 2 Millionen HUF verhängt werden kann, steigt auf <strong>5 Millionen HUF</strong> an. Die Höchstsumme des Bußgeldes, das bei einer wiederholten Rechtsverletzung verhängt werden kann, beträgt anstelle von 4 Millionen HUF jetzt <strong>10 Millionen HUF</strong>.</p>
<blockquote><p>Das <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/verrechnungspreisberatung/">Verrechnungspreis-Beraterteam von WTS Klient Ungarn</a> verfügt über bedeutende Erfahrungen bei der Anfertigung der Dokumentationen und bei der erfolgreichen Unterstützung bei Prüfungen der Steuerbehörde und auf Branchenebene unter anderem beim Management und beim Support der Transaktionen und bei Steuerprüfungen der Zulieferfirmen der Automobilindustrie. Als Mitglied der Verrechnungspreis-Beraterteams von WTS Global wiederum bieten wir auch auf internationaler Ebene eine Lösung für alle mit dem Verrechnungspreis verbundenen Probleme. Suchen Sie getrost unsere Experten auf!</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2023/01/31/regeln-der-verrechnungspreisdokumentation/">Neue Regeln der Verrechnungspreisdokumentation</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<title>Mit Krypto-Vermögenswerten realisierte Geschäfte und ihre Besteuerung in Ungarn</title>
		<link>https://wtsklient.hu/de/2021/06/01/mit-krypto-vermoegenswerten-realisierte-geschaefte/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Kiss Réka]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 08:24:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[német hírek]]></category>
		<category><![CDATA[WTS hírek]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommen aus Krypto-Vermögenswerten]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei der Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärungen sehen sich sowohl die Steuerzahler als auch die Steuerberater jedes Jahr mit der Tatsache konfrontiert, dass sich die einzelnen Einkünfte sehr schwer den vom Einkommensteuergesetz benannten (Kapital-)Einkommen zuordnen lassen. Die über Finanzdienstleister verfügbaren Anlagemöglichkeiten beispielsweise ändern sich von Jahr zu Jahr und aufgrund einer durch einen ausländischen Anlageberater ausgestellten [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2021/06/01/mit-krypto-vermoegenswerten-realisierte-geschaefte/">Mit Krypto-Vermögenswerten realisierte Geschäfte und ihre Besteuerung in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärungen sehen sich sowohl die Steuerzahler als auch die Steuerberater jedes Jahr mit der Tatsache konfrontiert, dass <strong>sich die einzelnen Einkünfte sehr schwer den vom Einkommensteuergesetz benannten (Kapital-)Einkommen zuordnen lassen</strong>. Die über Finanzdienstleister verfügbaren Anlagemöglichkeiten beispielsweise ändern sich von Jahr zu Jahr und aufgrund einer durch einen ausländischen Anlageberater ausgestellten Bescheinigung ist es schwer zu entscheiden, wann, unter welchem Rechtstitel und für wie viel Einkommen in Ungarn <a href="https://wtsklient.hu/de/2020/03/24/expat/">Steuern zu zahlen sind</a>.</p>
<p>Genauso verursachte den Steuerzahlern auch die <strong>Steuerzahlung</strong> <strong>für Einkommen aus Krypto-Vermögenswerten </strong>Schwierigkeiten. Ab 2022 scheinen sich jedoch die Probleme zu lösen. Der vom Finanzministerium <a href="https://wtsklient.hu/de/2021/05/21/steuerpaket-vom-fruehjahr/">im Mai eingereichte Gesetzentwurf</a> versucht, die Besteuerung von Einkünften aus Geschäften mit Krypto-Vermögenswerten in Ungarn eindeutig klarzustellen.</p>
<h5><strong>Was sind Krypto-Vermögenswerte bzw. mit Krypto-Vermögenswerten realisierte Geschäfte?</strong></h5>
<p>Das Europäische Parlament und der Europäische Rat arbeiteten gemeinsam einen Entwurf für die sog. MiCA (Markets in Crypto Assets) Richtlinie aus, der die Krypto-Vermögenswerte als <strong>in digitaler Form erscheinende Werte</strong> oder Rechte definiert, die unter Anwendung entweder der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder irgendeiner ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und auch gespeichert werden können.</p>
<p>Aufgrund des ungarischen Gesetzentwurfs wird auch das Einkommensteuergesetz diese Definition nutzen. Mit Krypto-Vermögenswerten realisierte Geschäfte wiederum sind <strong>Geschäfte, bei denen die Privatperson</strong> in einem für jeden zugänglichen Geschäft <strong>„durch die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten nicht in Form von Krypto-Vermögenswerten materielle Werte erwirbt”</strong>.</p>
<h5><strong>Bisherige Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten</strong></h5>
<p>Angesichts der Tatsache, dass das ungarische Einkommensteuergesetz <strong>gegenwärtig</strong> in Verbindung mit den Krypto-Vermögenswerten keine speziellen Vorschriften enthält, <strong>muss </strong>das mit deren Hilfe erzielte Einkommen <strong>als sonstiges Einkommen besteuert werden</strong>. Das sonstige Einkommen bildet einen Teil der zusammengefassten Bemessungsgrundlage, und dementsprechend belastet dieses neben der 15%igen Einkommensteuer auch eine Sozialbeitragsteuerpflicht von 15,5 %.</p>
<p>Gesetzt den Fall beispielsweise, dass die Privatperson selbst zur Zahlung der Sozialbeitragsteuer verpflichtet ist (z.B. wenn sie die Krypto-Vermögenswerte nicht von einem ungarischen Finanzunternehmen erwirbt), beträgt die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer und der Sozialbeitragsteuer 87 % des mit Krypto-Vermögenswerten erzielten Einkommens. <strong>Die gesamte Steuerlast beträgt also 26,5 %</strong>.</p>
<p>Schauen wir uns an, wie sich das im Falle der Annahme des Gesetzentwurfs ändern wird!<strong> </strong></p>
<h5><strong>Neue Regelung</strong></h5>
<p>Wenn das Parlament den eingereichten Gesetzentwurf annimmt, <strong>wird </strong>das Einkommen für mit Krypto-Vermögenswerten realisierte Geschäfte <strong>als gesondert zu versteuerndes Einkommen angesehen</strong>. Die Besteuerung wird sich ähnlich wie die Besteuerung von kontrollierten Kapitalmarktgeschäften gestalten.</p>
<h5><strong>Entstehung von Einkünften</strong></h5>
<p>Den obigen Ausführungen entsprechend kann eine Besteuerung also auftreten, wenn wir die Krypto-Vermögenswerte in Nicht-Krypto-Vermögenswerte umtauschen. Die Fälle also, bei denen wir<strong> Krypto-Vermögenswerte in andere Krypto-Vermögenswerte umtauschen</strong>, werden vom Aspekt der Einkommensteuer nicht als mit Krypto-Vermögenswerten realisierte Geschäfte angesehen und so <strong>entsteht</strong> in diesen Fällen <strong>kein steuerpflichtiges Einkommen</strong>. Genauso entstehen auch <strong>bei der Herstellung</strong> (beim Schürfen) <strong>von Krypto-Vermögenswerten </strong>keine Einkünfte.</p>
<p>Auch dann muss keine Steuer gezahlt (müssen keine Einkünfte ermittelt) werden, <strong>wenn die Einkünfte aus dem Geschäft nicht über 10 % des Mindestlohns liegen</strong>. Eine weitere Bedingung dafür ist, dass uns an einem gegebenen Tag nicht Einkünfte aus mehreren identischen Geschäften entstehen bzw. dass die Summe dieser kleinen Einkünfte im Steuerjahr nicht über der Summe des Mindestlohns liegt.</p>
<h5><strong>Ermittlung des Einkommens</strong></h5>
<p>Bei der Ermittlung des Einkommens <strong>muss von den </strong>mit dem Geschäft erzielten <strong>Einkünften die für den Erwerb der Vermögenswerte verwendete Summe abgezogen werden</strong>.</p>
<p>Was kann als für den Erwerb verwendete Summe angesehen werden? Beim Schürfen von Krypto-Vermögenswerten oder bei der Beteiligung an der Betreibung des damit verbundenen Systems können die in Verbindung mit dieser Tätigkeit angefallenen Ausgaben (so beispielsweise für IT-Geräte und Strom) als für den Erwerb der Vermögenswerte verwendete Summe angesehen werden. Viel häufiger als das Schürfen ist jedoch der Erwerb von Krypto-Vermögenswerten durch Kauf. In diesem Fall kann die für den Erwerb verwendete Summe von den Einkünften abgezogen werden.</p>
<p>Die so ermittelten, im Steuerjahr erzielten <strong>Geschäftsgewinne und -verluste sind zusammen zu behandeln</strong>. Ein zu versteuerndes Einkommen entsteht, wenn die erzielten Geschäftsgewinne über den Geschäftsverlusten sowie der Summe der mit den Geschäftsabschlüssen im Steuerjahr und dem gegebenen Geschäft nicht unmittelbar verbundenen, doch mit dem Halten der Krypto-Vermögenswerte im Zusammenhang stehenden Gebühren und Provisionen liegen.</p>
<h5><strong>Steuerausgleich</strong></h5>
<p>Auch für mit Krypto-Vermögenswerten realisierte Geschäfte besteht die Möglichkeit der von den kontrollierten Kapitalmarktgeschäften bereits bekannten „Verlustabgrenzung“. Wenn wir bei den Geschäften im gegebenen Steuerjahr insgesamt Verluste erleiden, <strong>können wir</strong> in den folgenden zwei Jahren im Rahmen eines Steuerausgleichs <strong>die zu zahlende Steuer um den Betrag der auf die Verluste entfallenden Steuer senken</strong>.</p>
<p>Schauen wir uns all das an einem konkreten Beispiel an:</p>
<p><a href="https://wtsklient.hu/wp-content/uploads/2026/05/tablazat-kr-0601-de.jpg"><img decoding="async" class="aligncenter wp-image-39473" src="https://wtsklient.hu/wp-content/uploads/2026/08/tablazat-kr-0601-de-1024x638-2.jpg" alt="" width="600" height="374" /></a></p>
<h5><strong>Sozialbeitragsteuer </strong></h5>
<p>Angesichts der Tatsache, dass im Falle der Annahme des Gesetzentwurfs die mit Krypto-Vermögenswerten erzielten Einkünfte nicht in die zusammengefasste Bemessungsgrundlage fallen werden, <strong>muss für diese dann keine Sozialbeitragsteuer gezahlt werden</strong>. Das bedeutet, dass die frühere Steuerlast von insgesamt 26,5 % auf 15 % sinken wird.</p>
<h5><strong>Übergangsregeln </strong></h5>
<p>Der Gesetzentwurf hält für diejenigen, <strong>die ihre mit Krypto-Vermögenswerten erzielten Einkünfte früher nicht deklariert hatten</strong>, eine sehr <strong>günstige Option </strong>bereit. Es wird möglich sein, früher nicht erklärte Einkünfte als Geschäftsergebnis von 2022 mit einem günstigen Steuersatz zu besteuern.</p>
<blockquote><p>Das <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/expat-steuerberatung-und-compliance-services-steuererklaerungen/">Steuerberater-Team von WTS Klient Ungarn</a> verfügt auch auf dem Gebiet der Einkommensteuer über ein bedeutendes Fachwissen. Wir unterstützen mit unserer Expertise seit Jahrzehnten unsere Mandanten in Verbindung mit der Steuerzahlung der Expats. Wenn Sie über die Einkünfte Ihres Expats aus Krypto-Vermögenswerten und deren Besteuerung Fragen haben sollten, können Sie sicher auf unsere Kollegen zählen. Suchen Sie uns vertrauensvoll auf!</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2021/06/01/mit-krypto-vermoegenswerten-realisierte-geschaefte/">Mit Krypto-Vermögenswerten realisierte Geschäfte und ihre Besteuerung in Ungarn</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<title>Mit Antrag auf Wiedereinsetzung können Fristen einzelner Erklärungen und Abschlüsse aufgeschoben werden</title>
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		<pubDate>Wed, 12 May 2021 13:28:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wie schon in der ersten und zweiten Welle der Pandemie versuchen das Finanzministerium und die ungarische Steuerbehörde auch jetzt, den von der Pandemie getroffenen Firmen mit Steuererleichterungen zu helfen. Mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung muss auch die Steuer gezahlt werden Die in der dritten Welle der Corona-Pandemie eingeführten speziellen steuerlichen Erleichterungen wirken sich bei den [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie schon in der ersten und <a href="https://wtsklient.hu/de/2020/11/13/verguenstigungen-bei-der-steuerzahlung/">zweiten Welle</a> der Pandemie versuchen das Finanzministerium und die ungarische Steuerbehörde auch jetzt, den von der Pandemie getroffenen Firmen mit Steuererleichterungen zu helfen.</p>
<h5><strong>Mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung muss auch die Steuer gezahlt werden</strong></h5>
<p>Die in der dritten Welle der Corona-Pandemie eingeführten <strong>speziellen steuerlichen Erleichterungen</strong> wirken sich bei den Firmen, die ihren Verpflichtungen bis zur ursprünglichen Frist, d. h. bis zum 31. Mai, ohne eigenes Verschulden wegen der Pandemie nicht erfüllen können, auf die Frist von einzelnen Steuererklärungen und Jahresabschlüsse aus.</p>
<p>Firmen und Organisationen in Ungarn, die den 31. Mai versäumt haben, können nur dann vom Versäumnisbußgeld befreit werden, wenn <strong>sie bis zum 30. Juni bei der Steuerbehörde ihre die Pandemiegründe enthaltenden Anträge auf Wiedereinsetzung einreichen</strong>. Der Antrag auf Wiedereinsetzung kann von den Rechtsfolgen einer verspäteten Zusendung von vier verschiedenen Erklärungen und dem handelsrechtlichen Abschluss, bzw. der verspäteten Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation befreien.</p>
<p>Wichtig ist, dass in Ungarn gleichzeitig mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung <strong>auch die versäumten Erklärungen eingereicht und die Körperschaftsteuer, die Steuer für Kleinunternehmen, die Innovationsabgabe und die Einkommensteuer der Energieversorger gezahlt werden,</strong> oder aber die eventuellen Zahlungsschwierigkeiten sind anzuzeigen.</p>
<h5><strong>Zu berücksichtigende Umstände</strong></h5>
<p>Der Antrag auf Wiedereinsetzung bedeutet zwar nicht unweigerlich dessen Annahme, doch verspricht die ungarische Steuerbehörde, diese Anträge <strong>schnell und angemessen zu entscheiden</strong> und dabei die in den Anträgen angegebenen Gründe, die auf die Corona-Pandemie zurückgeführt werden können, als besonders zu berücksichtigende Umstände anzusehen. Da die Gesellschafter- und Hauptversammlungen in der Gefahrensituation auch ohne persönliche Anwesenheit, als online abgehalten werden können, sollte man wissen, dass deren Ausbleiben nicht unbedingt als zu berücksichtigender Umstand angesehen werden kann.</p>
<p>Die Erleichterung <strong>bezieht sich nicht auf die im öffentlichen Interesse stehenden Wirtschaftsführer</strong>, d. h. auf Börsenunternehmen, Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen.</p>
<blockquote><p>WTS Klient Ungarn ist bestrebt, ihre Mandanten laufend und aktuell über die wegen der Corona-Pandemie ergriffenen wirtschaftlichen Maßnahmen zu informieren. Wenn Sie in Verbindung damit eine Frage haben sollten, wie die Maßnahmen Ihr Unternehmen betreffen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns!</p></blockquote>
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		<title>Ungarische Zweigniederlassung eines im Ausland ansässigen Unternehmens</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Balogh Eszter]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2020 11:19:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sie erfreut sich ungebrochener Beliebtheit, und bei den ausländischen Investoren ist es vielleicht sogar noch beliebter, in Ungarn anstelle eines Tochterunternehmens eine Zweigniederlassung zu bilden. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Eigenheiten zusammengefasst, die man für eine ungarische Zweigniederlassung eines im Ausland ansässigen Unternehmens wissen sollte. Ungarische Zweigniederlassung eines im Ausland ansässigen Unternehmens als eigenständige [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2020/12/08/ungarische-zweigniederlassung-eines-im-ausland-ansaessigen-unternehmens/">Ungarische Zweigniederlassung eines im Ausland ansässigen Unternehmens</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie erfreut sich ungebrochener Beliebtheit, und bei den ausländischen Investoren ist es vielleicht sogar noch beliebter, in Ungarn <strong>anstelle eines Tochterunternehmens eine Zweigniederlassung</strong> zu bilden. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Eigenheiten zusammengefasst, die man für eine ungarische Zweigniederlassung eines im Ausland ansässigen Unternehmens wissen sollte.</p>
<h5><strong>Ungarische Zweigniederlassung eines im Ausland ansässigen Unternehmens</strong><strong> als eigenständige Organisationseinheit</strong></h5>
<p>Die Zweigniederlassung ist die wirtschaftlich selbständige Betriebseinheit ohne Rechtspersönlichkeit eines im Ausland ansässigen Unternehmens, die als <strong>eigenständige Firmenform</strong> eingetragen wurde. Das ausländische Unternehmen kann über ihre Zweigniederlassung im Inland eine unternehmerische Tätigkeit betreiben, sie ist rechtsfähig und kann unter ihrem Firmennamen zu Gunsten des ausländischen Unternehmens Rechte erwerben und zu Lasten des ausländischen Unternehmens Verpflichtungen übernehmen.</p>
<h5><strong>Gründungsvermögen</strong></h5>
<p>Während eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 3 Millionen HUF (ca. 8.300 EUR) und eine geschlossene Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 5 Millionen HUF (ca. 13.800 EUR) gegründet werden kann, <strong>ist </strong>bei einer Zweigniederlassung <strong>die Mindestsumme des Gründungsvermögens nicht bestimmt</strong>. Dabei kann das ausländische Unternehmen der Zweigniederlassung auch innerhalb des Jahres und sogar mehrfach ohne irgendwelche Verfahren zur handelsgerichtlichen Eintragung weitere finanzielle Mittel bereitstellen, um den laufenden Betrieb sicherzustellen. <strong>Der kumulierte Wert des der Zweigniederlassung bereitgestellten Kapitals muss nur einmal im Jahr dem Handelsregistergericht gemeldet werden.</strong></p>
<h5><strong>Wirtschaftsprüfung</strong></h5>
<p>Die Wirtschaftsprüfung für die ungarische Zweigniederlassung eines im Ausland ansässigen Unternehmens ist unabhängig von den Umsätzen und der Mitarbeiterzahl <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/06/01/gesetzliche-pflichtpruefung/">verbindlich</a>. Davon <strong>wird die Zweigniederlassung </strong>nur in dem Fall <strong>befreit, wenn der Sitz des ausländischen Unternehmens in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zu finden ist</strong> oder die im gegebenen Land geltende Regelung in Bezug auf die Erstellung eines Abschlusses im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union steht und das Land deshalb auf der Liste der beim Einheitlichen Regierungsportal veröffentlichten Staaten geführt wird, und das sind die Republik Island, das Großherzogtum Liechtenstein oder das Königreich Norwegen.</p>
<h5><strong>Buchführung, Veröffentlichung und Hinterlegung des Abschlusses</strong></h5>
<p>Die ungarische Zweigniederlassung eines im Ausland ansässigen Unternehmens fällt unter das ungarische Rechnungslegungsgesetz und so <strong>muss sie ihre Bücher den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes entsprechend führen bzw. </strong>über ihr Geschäftsjahr <strong>einen Abschluss </strong>laut Rechnungslegungsgesetz <strong>erstellen</strong>.</p>
<p>Genauso wie ein Unternehmen muss die Zweigniederlassung bis zum letzten Tag des fünften Monats nach dem Bilanzstichtag des Geschäftsjahres <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/07/20/e-abschlusses/">ihren Abschluss</a> erstellen und veröffentlichen bzw. hinterlegen. Wenn der Sitz des ausländischen Unternehmens in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zu finden ist oder die im gegebenen Land geltende Regelung in Bezug auf die Erstellung eines Abschlusses im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union steht und das Land deshalb auf der Liste der beim Einheitlichen Regierungsportal veröffentlichten Staaten geführt wird, wird die Zweigniederlassung von der Hinterlegung des Abschlusses befreit.</p>
<p>Im Falle einer <strong>Befreiung</strong> muss der Abschluss der Zweigniederlassung für die betroffenen Parteien am Sitz der Zweigniederlassung zugänglich sein bzw. hat die Zweigniederlassung in diesem Fall in Bezug auf den ins Ungarische übersetzten Abschluss des ausländischen Unternehmens eine Hinterlegungspflicht.</p>
<p>Auch wenn die ungarische Zweigniederlassung eines im Ausland ansässigen Unternehmens ihren eigenen Abschluss veröffentlicht bzw. hinterlegt, ist sie verpflichtet, den Abschluss des ausländischen Unternehmens innerhalb von 60 Tagen nach der Annahme des Abschlusses in der Originalsprache an den Firmeninformationsdienst zu schicken.</p>
<h5><strong>Steuerzahlung</strong></h5>
<p>Die Zweigniederlassung unterliegt einer Steuerpflicht nach den allgemeinen Regeln. Das bedeutet, dass die ungarische Zweigniederlassung eines im Ausland ansässigen Unternehmens <strong>körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig ist, zugleich aber keine Innovationsabgabe zahlen muss</strong>.</p>
<p>Vom Aspekt der Körperschaftsteuer ist es sinnvoll, umsichtig auf die Abrechnungen der Transaktionen zwischen dem im Ausland ansässigen Unternehmen und seiner Zweigniederlassung, auf die die Bemessungsgrundlage wegen einer eventuellen Zuordnung der Einkünfte und Kosten ändernden Posten bzw. auf die Einhaltung der <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/05/07/neue-verordnung-zur-verrechnungspreisdokumentation/">Verrechnungspreisregeln</a> und deren Dokumentation zu achten.</p>
<h5><strong>Auflösung der Zweigniederlassung</strong></h5>
<p>Die Auflösung von Unternehmen wurde mit der Einführung des <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/04/30/vereinfachten-liquidation/">vereinfachten Liquidationsverfahrens</a> wesentlich einfacher, doch läuft die Auflösung einer Zweigniederlassung noch <strong>einfach</strong>er ab. Das ausländische Unternehmen muss seine Entscheidung zur Auflösung der Zweigniederlassung innerhalb von 60 Tagen nach der Entscheidung dem Handelsregistergericht melden. Das Handelsregistergericht löscht die Zweigniederlassung ohne Durchführung einer <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/06/18/liquidationen/">Liquidation</a>, wenn diese keine öffentlichen Schulden hat bzw. deren sonstigen Verbindlichkeiten beglichen wurden oder das ausländische Unternehmen eine Sicherheit dafür geleistet hat. Die Zweigniederlassung muss zum Zeitpunkt der Löschung aus dem Handelsregister als Bilanzstichtag innerhalb von 45 Tagen nach dem Bilanzstichtag <strong>einen Abschluss zur Einstellung der Tätigkeit und abschließende Steuererklärungen erstellen</strong>.</p>
<blockquote><p>Wenn auch Ihr im Ausland ansässiges Unternehmen erwägt, in Ungarn anstelle der Gründung eines Tochterunternehmens eine Zweigniederlassung zu bilden, schlagen wir vor, zur Erschließung der Möglichkeiten den fachlichen Rat unserer Experten in Anspruch zu nehmen. Die <a href="https://wtsklient.hu/de/?post_type=szolgaltatas&#038;p=22864"><strong>Rechtsberater von WTS Klient Ungarn</strong></a> stehen Ihnen gern zur Verfügung!</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2020/12/08/ungarische-zweigniederlassung-eines-im-ausland-ansaessigen-unternehmens/">Ungarische Zweigniederlassung eines im Ausland ansässigen Unternehmens</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<title>Einführung in die Geheimnisse der KIVA oder Übergang zur Steuer für Kleinunternehmen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[wplabshu]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jan 2020 09:09:55 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nutzen Sie die Möglichkeit der Steuerzahlung nach der Steuer für Kleinunternehmen (ungarische Abkürzung: KIVA)! – mit diesem Titel trafen Anfang Dezember die Mitteilungen von der ungarischen Finanzbehörde bei den Firmenportal-Speichern der Unternehmen ein. Die Mitteilung fasste kurz zusammen, für wen diese Steuerart vorteilhaft sein kann und welche anderen Steuerarten sie auslöst (Körperschaftsteuer, Sozialbeitragsteuer, Berufsbildungsabgabe), führte [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2020/01/28/kiva-steuer-fuer-kleinunternehmen/">Einführung in die Geheimnisse der KIVA oder Übergang zur Steuer für Kleinunternehmen</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Nutzen Sie die Möglichkeit der Steuerzahlung nach der Steuer für Kleinunternehmen </em>(ungarische Abkürzung: KIVA)<em>!</em> – mit diesem Titel trafen Anfang Dezember die Mitteilungen von der ungarischen Finanzbehörde bei den Firmenportal-Speichern der Unternehmen ein. Die Mitteilung fasste kurz zusammen, <strong>für wen</strong> diese Steuerart <strong>vorteilhaft sein kann und welche anderen Steuerarten sie auslöst</strong> (Körperschaftsteuer, Sozialbeitragsteuer, Berufsbildungsabgabe), führte ausführlich die Art der Steuerberechnung und die Vorteile der Steuer für Kleinunternehmen aus bzw. stellte den Kalkulator der Steuer für Kleinunternehmen vor, der als Unterstützung bei der Abwägung des Übergangs dient. In unserem Artikel möchten wir als Ergänzung dessen darüber informieren, wann und unter welchen Bedingungen man von der Möglichkeit der Wahl Gebrauch machen kann bzw. was für <strong>Aufgaben es in Verbindung mit dem Übergang </strong>gibt.</p>
<h5><strong>Ab 1. Januar wurde die Steuer um einen Prozentpunkt gesenkt</strong></h5>
<p>Wie wir bereits früher darauf aufmerksam gemacht haben, <strong>wurde </strong>der Steuersatz <strong>der Steuer für Kleinunternehmen</strong> aufgrund des am 12. Juli 2019 angenommenen <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/06/07/steueraenderungspaket-vom-sommer-2019/">Steuerpakets vom Sommer</a> ab 1. Januar 2020 <strong>auf 12 % gesenkt</strong>, was die Beliebtheit der Steuerart in Ungarn weiter erhöht. Wenn es auch für Ihr Unternehmen kennzeichnend ist, dass die Personalaufwendungen den Gewinn des Unternehmens übersteigen bzw. Sie bedeutende Entwicklungen unter regelmäßiger Rückführung Ihrer Gewinne oder Einbeziehung von Kapital planen, ist es auch für Sie empfehlenswert, über einen Übergang nachzudenken.</p>
<p>Die Regeln der ungarischen Steuer für Kleinunternehmen sind im Gesetz Nr. CXLVII von 2012 über die Pauschalsteuer für gering besteuerte Unternehmen und die Steuer für Kleinunternehmen zu finden, dessen Verständnis auch die Informationshefte auf der Homepage der Finanzbehörde unterstützen.</p>
<h5><strong>Wer kann Steuerpflichtiger der Steuer für Kleinunternehmen sein?</strong></h5>
<p>Unter anderem können die folgenden Unternehmensformen von der Möglichkeit Gebrauch machen:</p>
<ul>
<li>Einzelfirma</li>
<li>offene Handelsgesellschaft</li>
<li>Kommanditgesellschaft</li>
<li>Gesellschaft mit beschränkter Haftung</li>
<li>Geschlossene Aktiengesellschaft</li>
<li>Rechtanwaltskanzlei</li>
</ul>
<p>Weitere <strong>Bedingungen</strong> für die Steuerpflichtigkeit nach der Steuer für Kleinunternehmen sind, dass<strong> </strong></p>
<ul>
<li>der durchschnittliche <strong>statistische Personalbestand</strong> des Unternehmens im Steuerjahr vor dem Steuerjahr nicht über 50 Personen liegt (auch die Daten von verbundenen Unternehmen sind zu berücksichtigen);</li>
<li>die im Steuerjahr vor dem Steuerjahr zu verrechnenden <strong>Einkünfte</strong> des Unternehmens nicht über 1 Milliarde HUF (ca. 3 Millionen EUR) liegen (bei einem Steuerjahr, das kürzer als 12 Monate ist, muss eine Proportionierung vorgenommen werden);</li>
<li>die ungarische Steuerbehörde die <strong>Steuernummer</strong> des Unternehmens in den zwei Kalenderjahren vor dem Steuerjahr nicht endgültig gelöscht hat;</li>
<li>der <strong>Bilanzstichtag</strong> des Geschäftsjahres des Unternehmens der 31. Dezember ist;</li>
<li>die <strong>Bilanzsumme</strong> in dem über das Steuerjahr vor dem Steuerjahr zu erstellenden Abschluss des Unternehmens wahrscheinlich nicht über 1 Milliarde HUF (ca. 3 Millionen EUR) liegt;</li>
<li>das Unternehmen im Steuerjahr vor dem Steuerjahr <strong>über keine kontrollierte ausländische Gesellschaft</strong> verfügt;</li>
<li>die <strong>Netto-Finanzierungskosten</strong> des Unternehmens nicht über dem Schwellenwert von 810.000 HUF (2.797.054 EUR am Tag der Veröffentlichung dieses Artikels) liegen;</li>
<li>die von der Finanzbehörde registrierten, vollstreckbaren, auf Nettobasis berechneten <strong>Steuerschulden</strong> des Unternehmens am Tag der Anmeldung der Steuerpflichtigkeit nicht über 1 Million HUF (ca. 3.000 EUR) liegen.</li>
</ul>
<h5><strong>Übergang von der Körperschaftsteuer auf die Steuerzahlung nach der Steuer für Kleinunternehmen</strong><strong> </strong></h5>
<p>Was passiert, wenn es <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/10/22/vor-dem-jahresabschluss/">im Finish zum Jahresende</a> keine Zeit mehr für eine Entscheidung gab, wir aber <strong>nachträglich</strong> doch zu dem Entschluss gelangt sind, dass wir von der Möglichkeit Gebrauch machen würden?</p>
<p>Es ist beruhigend, dass man zur Steuerzahlung nach der Steuer für Kleinunternehmen jederzeit übergehen kann, da die Steuerpflichtigkeit zum ersten Tag des Monats nach der Anmeldung bei der Finanzbehörde zustande kommt. Wenn wir das im Dezember des letzten Jahres versäumt haben, müssen wir damit rechnen, dass <strong>zum Tag der Entstehung der Steuerpflichtigkeit nach der Steuer für Kleinunternehmen ein eigenständiges Geschäftsjahr beginnt</strong>. Zum Tag vor Beginn des Geschäftsjahres sind die allgemeinen Aufgaben zum Abschluss vorzunehmen, zu denen die <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/10/26/jahresabschluss/">Erstellung und Hinterlegung des Jahresabschlusses</a> laut Rechnungslegungsgesetz bzw. bei einer <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/06/01/gesetzliche-pflichtpruefung/">zur Wirtschaftsprüfung verpflichteten</a> Firma die dem vorausgehende Wirtschaftsprüfung gehört. Bei einem sich nach dem Kalenderjahr richtenden Übergang ist die Frist dafür der 31. Mai des folgenden Jahres und für einen innerhalb des Jahres übergehenden Steuerzahler der letzte Tag des 5. Monats nach dem Monat des Übergangs.</p>
<h5><strong>Niemals wieder Körperschaftsteuer?</strong></h5>
<p>Hinsichtlich der Körperschaftsteuer sind die Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes zur Auflösung ohne Rechtsnachfolger anzuwenden und zum Stichtag der Veröffentlichung des Abschlusses ist das <strong>’71-er Formular</strong> des Vorjahres (in 2020, bei einem Übergang innerhalb des Jahres beispielsweise das Formular 2071) einzureichen. In dieser <strong>Körperschaftsteuer</strong>erklärung erklärt der Steuerzahler keine Steuervorauszahlung für das Steuerjahr nach der Anmeldung, da er <strong>zu dessen Zahlung nicht mehr verpflichtet ist</strong>. Dementsprechend wird die Finanzbehörde die früher erklärten Steuervorauszahlungen von Amts wegen vom Steuerkonto des Steuerzahlers löschen.</p>
<p>In einem Fall können wir jedoch in Zukunft trotzdem nicht von der Zahlungspflicht für die Körperschaftsteuer absehen, und das ist der Kreis der an zukünftige Bedingungen geknüpften Vergünstigungen. Eine solche ist beispielsweise die Entwicklungsrücklage. Wegen einer als <strong>Entwicklungsrücklage</strong> in Anspruch genommenen Vergünstigung bei der Bemessungsgrundlage belastet den zur Steuerzahlung nach der Steuer für Kleinunternehmen übergegangenen Steuerzahler die im Jahr  der Bindung geltende Körperschaftsteuer und der dafür berechnete Verzugszuschlag für den Teil des früher als Posten zur Senkung des Ergebnisses vor Steuern berücksichtigten Betrags, den er in den vier Jahren vor dem Jahr der Bindung nicht für Investitionszwecke aufwendet bzw. bis zu Ende des 4. Steuerjahres nicht verwendet. Die dabei entstandene Pflicht ist in der Steuererklärung für die Steuer für Kleinunternehmen nach dem dies auslösenden Ereignis aufzuführen.</p>
<p>Eine gute Nachricht ist aber, dass die im Zeitraum der Steuerpflichtigkeit nach der Körperschaftsteuer entstandene und nicht verwendete negative Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer im Verjährungszeitraum bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Steuer für Kleinunternehmen <strong>als senkender Posten berücksichtigt werden kann</strong>.</p>
<h5><strong>Wahl der Steuer für Kleinunternehmen bei einem neu gegründeten Unternehmen</strong></h5>
<p>Ein Unternehmen, das seine Tätigkeit innerhalb des Jahres beginnt, zeigt seine Entscheidung gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Steuerbehörde an. Wenn es sich um einen nicht zur handelsgerichtlichen Eintragung verpflichteten Steuerpflichtigen handelt, bedeutet dies, dass das <strong>Formular</strong> <strong>’T201 </strong>auszufüllen ist, während bei den zur handelsgerichtlichen Eintragung verpflichteten Steuerpflichtigen <strong>auf der Anmeldung zur handelsgerichtlichen Eintragung</strong> eine Erklärung über die Wahl der Steuerpflichtigkeit nach der Steuer für Kleinunternehmen abzugeben ist.</p>
<blockquote><p>Da die Wahl der Steuerpflichtigkeit nach der Steuer für Kleinunternehmen in jedem Fall eine individuelle Abwägung erfordert, schlagen wir auf jeden Fall vor, dass Sie sich mit Ihrem Steuerberater konsultieren, um die richtige Entscheidung zu fällen. Und wenn Sie sich bereits entschieden haben,  unsere <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/buchhaltung/"><strong>Buchhalter</strong></a> unterstützen Sie bei der Ausführung der damit verbundenen Aufgaben bezüglich Rechnungslegung und Steuererklärung. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2020/01/28/kiva-steuer-fuer-kleinunternehmen/">Einführung in die Geheimnisse der KIVA oder Übergang zur Steuer für Kleinunternehmen</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<item>
		<title>Häufige Fehler ausländischer Privatpersonen bei der ungarischen Einkommensteuererklärung</title>
		<link>https://wtsklient.hu/de/2018/05/08/einkommensteuererklarung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Kiss Réka]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 May 2018 08:37:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>[et_pb_section bb_built=&#8221;1&#8243;][et_pb_row][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8221;3.15&#8243;] Die Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung (22. Mai) in Ungarn läuft bald ab. Bei bestimmten Einkommensarten ist es nicht immer leicht, zu entscheiden, ob sie deklariert werden müssen, und wenn ja, wo sie in der Erklärung deklariert werden sollten. Besonders für Ausländer, die in Ungarn eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, ist diese [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2018/05/08/einkommensteuererklarung/">Häufige Fehler ausländischer Privatpersonen bei der ungarischen Einkommensteuererklärung</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>[et_pb_section bb_built=&#8221;1&#8243;][et_pb_row][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8221;3.15&#8243;]</p>
<p>Die Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung (22. Mai) in Ungarn läuft bald ab. Bei bestimmten Einkommensarten ist es nicht immer leicht, zu entscheiden, ob sie deklariert werden müssen, und wenn ja, wo sie in der Erklärung deklariert werden sollten. Besonders <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/02/27/einkommensteuerzahlung-von-auslandern-ungarn/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">für Ausländer</a>, die in Ungarn eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, ist diese Frage nicht einfach. Wir nehmen in unserem Artikel die häufigsten Fehler unter die Lupe.</p>
<h5><strong>Einkommensteuer oder Vermögensteuer</strong></h5>
<p>In Ungarn gibt es – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – keine Besteuerung des Vermögens:<strong> in Ungarn gibt es ausschließlich die Besteuerung von Einkünften</strong> (bzw. bei bestimmten Vermögensgegenständen ist der Erwerb gebührenpflichtig). Dies bedeutet, dass Vermögensgegenstände (z.B. Immobilien) nicht in der Einkommensteuererklärung deklariert werden müssen, und darauf bzw. auf ihren Wertzuwachs keine Steuern in Ungarn anfallen.</p>
<p>Die Situation gestaltet sich dann anders, <strong>wenn mit Hilfe des Vermögensgegenstands Einkünfte erzielt werden</strong>. Wenn die Immobilie vermietet oder verkauft wird und die Erlöse aus dieser Immobilie die abzugsfähigen Aufwendungen und Kosten übersteigen, <strong>müssen die Einkünfte </strong>daraus<strong> deklariert und versteuert werden</strong>. Hierbei muss jedoch auch die Lage der Immobilie berücksichtigt werden. Wenn eine Immobilie vermietet wird, die nicht in Ungarn liegt, müssen Steuern auch im Ausland entrichtet werden. Wie wir in einem <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/05/23/einkunftsarten/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">früheren Artikel</a> bereits erwähnten, überlassen nämlich Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung grundsätzlich die Besteuerung der Einkünfte aus der Immobilie dem Staat, in dem sie liegt (ohne Abkommen kann jedoch ein Doppelbesteuerungsrisiko entstehen).</p>
<h5><strong>Aus dem Ausland stammende Kapitaleinkünfte</strong></h5>
<p>Was passiert dann, wenn Einkünfte aus ausländischen Investitionen stammen? Es kommt häufig vor, dass Steuern von diesen Einkünften im Ausland abgezogen werden. So geht man selbstverständlich davon aus, dass mit diesen Einkünften nichts mehr zu tun ist, doch leider ist dies nicht der Fall.</p>
<p>Wenn der Steuerpflichtige in Ungarn <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/04/05/bestimmung-der-steuerlichen-ansassigkeit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">steuerrechtlich ansässig</a> ist, muss er seine Einkünfte aus Zinsen, Dividenden oder Börsentransaktionen grundsätzlich in Ungarn versteuern. Dies gilt gleichermaßen für in- und ausländische Staatsangehörige.</p>
<p><a href="https://wtsklient.hu/de/2017/07/04/einkuenfte-aus-nichtselbstaendiger-arbeit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kenntnisse über das Doppelbesteuerungsabkommen</a> zwischen dem Quellenland und Ungarn sind natürlich unerlässlich, aber generell kann gesagt werden, dass <strong>Zins- und Kursgewinne im Land der Ansässigkeit besteuert werden</strong>. Bei Dividendeneinnahmen hat auch das Quellenland das Recht, zu besteuern, aber der Grad der abzugsfähigen Steuern ist begrenzt.</p>
<p>Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist es am einfachsten, dem ausländischen Finanzinstitut rechtzeitig eine entsprechende Erklärung abzugeben. In diesem Fall wird die Quellensteuer nicht oder zumindest nur bis zum zulässigen Umfang einbehalten. Somit kann nicht vorkommen, dass von Zinseinnahmen in Deutschland Steuern in Höhe von 25% und weitere 5,5% der Kapitalertragssteuer als Solidaritätszuschlag abgezogen werden, und dann in Ungarn weitere Steuern in Höhe von 15% anfallen. Das heißt, statt 15% würde man insgesamt mehr als 40% Steuern bezahlen, die erst nach langwierigen Behördengängen aufgrund des Abkommens zurückgefordert werden könnten.</p>
<h5><strong>Im Ausland steuerbare Einkünfte in der ungarischen Einkommensteuererklärung </strong></h5>
<p>Es kann vorkommen, dass jemand mit Erfolg feststellt, dass er gemäß dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen eine seiner Einkünfte nicht in Ungarn, sondern <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/08/15/183-tage-regelung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">im Ausland versteuern muss</a>, obwohl er in Ungarn steuerlich ansässig ist. Man muss sich jedoch auch in der ungarischen Einkommensteuererklärung mit dieser Einkunftsart befassen.</p>
<p>In Ungarn steuerlich ansässige Privatpersonen haben in Ungarn eine <strong>unbeschränkte Steuerpflicht</strong>, d.h. <strong>sie</strong> <strong>müssen</strong> grundsätzlich <strong>ihre</strong> <strong>Welteinkünfte besteuern</strong>. Wenn auf der Grundlage eines Abkommens eine Einkunftsart doch nicht in Ungarn besteuert wird, muss dieses steuerfreie Einkommen in der Einkommensteuererklärung in Ungarn deklariert werden. Das bedeutet im Wesentlichen, dass nach dieser Einkunftsart in Ungarn keine Steuern zu entrichten sind, aber <strong>sie</strong> gegenüber der Steuerbehörde <strong>angegeben werden</strong> <strong>muss.</strong><strong> </strong></p>
<h5><strong>Einkünfte aus dem Verkauf beweglicher Gegenstände</strong></h5>
<p>Ein häufiger Fehler ist auch, dass man beim Verkauf von beweglichen Gegenständen davon ausgeht, dass auf die erwirtschafteten Erträge keine Steuern zu entrichten sind. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Nach dem Gesetz <strong>muss nicht deklariert oder ein Steuerbetrag entrichtet werden,</strong> <strong>wenn bewegliche Gegenstände für maximal 600.000 HUF (ca. 1.900 EUR) pro Jahr verkauft werden</strong>. Es fallen auch keine Steuern an, wenn <strong>die Erträge</strong> aus dem Verkauf <strong>200.000 HUF (ca. 640 EUR) nicht übersteigen</strong>.</p>
<p>Daher ist es immer von großer Bedeutung, bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung die Vorschriften der jeweiligen nationalen, ausländischen und internationalen Gesetzgebung zu berücksichtigen.</p>
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<p>MEHR ZUM THEMA:</p>
<p><a href="https://wtsklient.hu/de/2017/08/15/183-tage-regelung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Die Anwendung der 183-Tage-Regelung</a></p>
<p><a href="https://wtsklient.hu/de/2017/07/04/einkuenfte-aus-nichtselbstaendiger-arbeit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Ausländern in Ungarn</a></p>
<p><a href="https://wtsklient.hu/de/2017/05/23/einkunftsarten/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Einkommensteuerzahlung nach Einkunftsarten von Ausländern in Ungarn</a></p>
<p><a href="https://wtsklient.hu/de/2017/04/05/bestimmung-der-steuerlichen-ansassigkeit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Einkommensteuerzahlung von Ausländern in Ungarn – Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit</a></p>
<p><a href="https://wtsklient.hu/de/2017/02/27/einkommensteuerzahlung-von-auslandern-ungarn/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Leitfaden für HR-Mitarbeiter – Einkommensteuerzahlung von Ausländern in Ungarn</a></p>
<p>UNSERE PUBLIKATION ZUM THEMA:</p>
<p><a href="https://wtsklient.hu/wp-content/uploads/2018/11/wts-klient-adohid-032017-hu-de.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">WTS Klient Steuerbrücke 2017 Herbst – Arbeitsverrichtung von Ausländer in Ungarn</a></p>
<p>[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]</p>
<p>A <a href="https://wtsklient.hu/de/2018/05/08/einkommensteuererklarung/">Häufige Fehler ausländischer Privatpersonen bei der ungarischen Einkommensteuererklärung</a> bejegyzés először <a href="https://wtsklient.hu/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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